Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtspfleger zahlt Vergütung nicht im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
in einem klaren Sozialhilfefall (LVR und Sozialamt leisten) stelle ich nun den dritten Vergütungsantrag in Folge, Berufsbetreuerin... Die beiden ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Hallo,
in einem klaren Sozialhilfefall (LVR und Sozialamt leisten) stelle ich nun den dritten Vergütungsantrag in Folge, Berufsbetreuerin... Die beiden vorigen Vergütungen wurden bislang nicht beglichen.. Ich habe seit Mitte letzten Jahres keinerlei Vergütung erhalten. Ich habe bereits zweimal angemahnt und nachgefragt. Erhielt keinerlei Antwort oder Reaktion. Auch vorige Anträge in diesem Fall wurden erst nach mehrfacher Nachfrage gezahlt... Das persönliche Gespräch habe ich erfolglos gesucht... Berufsbetreuer müssten Wartezeiten in Kauf nehmen... Aber nach fast 9 Monaten ohne Vergütung ist meine Geduld erschöpft... Wie kann ich hier am besten vorgehen?? Danke für eure Ratschläge |
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#2 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo,
diese Auskunft ist ja wohl die völlige Unverschämtheit und sicherlich durch nichts begründbar. ![]() ![]() ![]() ![]() Da du jedoch kein Zwangsmittel gegen die Verschleppung deines Vergütungsantrages hast wird es schwierig. Du kannst jedoch eine Beschwerde an den Präsidenten des AG richten, was i.d.R. schon Wirkung zeigt. Bei uns werden Vergütungen z.B. in einem Zeitraum von 7 - 20 Tagen ausgezahlt. Falls weiterhin nichts passiert könntest du höchstens deine Entpflichtung beantragen da dir eine weitere Führung der Betreuung nicht zumutbar ist. Ich bin ja doch immer wieder über die Auffassung mancher Gerichte erstaunt. Gruß, Andreas
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
Die Beschwerde wäre sicher das deutlich angebrachte Mittel aber andererseits kanns dann passieren dass genau dieser Rpf in der weiteren Zusammenarbeit ...ähem nicht unbedingt verträglich sein wird. Wenn man das irgendwie vermeiden kann wäre es gut. Ansonsten hast Du völlig recht Andreas, das ist echt unverschämt. Obwohl ich hier ab und an genausolange und noch länger auf Vergütungen warten muss. Was aber nie mit Schikane und Selbstherrlichkeit, sondern oft mit Überlastung oder Aktenweitergabe zu tun hat.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin moin zusammen
Die Vorschläge von Michaela und AGW sind OK. Aber ein Wort zum Thema Ärger mit Rechtspflegern oder Richtern: Aufgrund ungezählter beruflich bedingter Kollisionen mit Rechtsanwälten sind die Mitarbeiter des Gerichtes es gewohnt mit Konflikten zu leben - und sie können damit umgehen. Wir BetreuerInnen mit womöglich sozialpädagogischem Hintergrund haben diese Routine nicht mit der Milch der Ausbildung aufgesogen und deshalb vielfach Probleme solche Konflikte einfach als solche anzusehen, auszutragen und einfach Konflikte sein zu lassen und nicht mehr. Sprich: So ein verwurzelter Pädock macht sich eher in die Hose als dass auf den Tisch geklopft wird. Das ist eindeutig ein Ausbildungsdefizit, das aufgeholt werden muss!!! Mir geht es nicht darum immer auf die Sahne zu hauen und Streit vom Zaun zu brechen. Aber die Herrschaften im Gericht kommen mit einem sauber ausgetragenen Konflikt eindeutig besser klar, als mit Herumgedruckse. Es ist eher das letztere, was sie persönlich nehmen - es sind halt keine Pädagogen. Zumindest habe ich mich daran gewöhnt immer klar zu sagen was los ist und habe trotzdem noch nicht ein einziges mal eine Beschwerde oder Schlimmeres vortragen müssen. Also: Mut macht Moneten! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Danke für eure Antworten...
Um Entpflichtung bitten beträfe ja auch meine Klientin. Die kann am wenigsten dafür und hat mich wegen Schwierigkeiten mit der alten Betreuerin gefordert...Das wäre echt ultima ratio... Beschwerde hatte ich auch überlegt... An dieser Stelle mein besonderer Dank an Imre... Hast ne neue Perspektive für mich reingebracht...Bin ja Sozialkeule, aber ebenso Kauffrau.. Ich setze nochmal eine Frist mit dem nächsten Antrag und kündige eine Beschwerde an... Vielleicht wirkt ja das schon... Nervig ist es allemal... Das Gericht zahlt generell schleppend, mein Stammgericht braucht auch 7-20 Tage... Aber 9 Monate is absoluter Rekord! Danke nochmals und schönen Abend! |
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#6 |
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Rechtsanwältin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 153
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Hallo,
nee, 9 Monate ist definitiv zu lange! Auch hier habe ich die Vergütung aus der Staatskasse iaR nach maximal 3 Wochen auf dem Konto. Vor allem aber möchte ich Imres Beitrag unterstreichen. Als "Organ der Rechtspflege" streite ich ständig durch Klagen, Beschwerden, Widersprüche, Einsprüche, was auch immer mit Richtern, Rechtspflegern, Kollegen oder Beamten bei irgendwelchen Behörden. Ich habe noch selten erlebt, dass es persönlich genommen wurde, wir sind es gewohnt, dass Streit (für andere) unser Geschäft ist. Wer weiß, vielleicht ist es dem Rechtspfleger ja auch recht, wenn Du Dich an höherer Stelle beschwerst, damit dort deutlich wird, wie hoch die Überlastung möglicherweise ist? Viele Grüße rorikae |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
eine Beschwerde an den Revisor beim Landgericht erwirkt manchmal Wunder. Gruß Heiner |
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Heiner,
Also ich bezweifele mal das dies sinnvoll ist. Zuständig für die Festsetzung der Vergütung ist der Rechtspfleger. Der Revisor ist lediglich Verfahrensbeteiligter und gibt seine Stellungnahme zur beantragten Vergütung ab. Der Revisor ist auch nicht der Vorgesetzte der Rechtspfleger. Gruß, Andreas
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#9 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
ich hatte vergessen, dass bei uns in Württemberg alles anders ist. Bei uns ist der Notar Betreuungsrichter in erster Instanz. Wir haben mit Rechtspflegern nichts zu tun. Die nächste Instanz für uns ist dann direkt das Landgericht. Gruß Heiner |
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#10 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Heiner,
Wer bearbeitet denn dann bei euch die Vergütungssachen? Das wird doch sicher nicht der Notar machen, oder . Gruß, Andreas
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