Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rentenantrag bei Harz 4 Bezieher

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenantrag bei Harz 4 Bezieher im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle hier im Forum, leider war ich eine Zeitlang nicht mehr im Forum, aber habe gleich mal wieder ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.01.2012, 18:04   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
Standard Rentenantrag bei Harz 4 Bezieher

Hallo an alle hier im Forum,
leider war ich eine Zeitlang nicht mehr im Forum, aber habe gleich mal wieder eine Frage.
Problem: Als ehrenamtlicher Betreuer, habe ich für eine schwerbehinderte Frau (25.Jahr jung) 90 % Schwerbehinderung, nunmehr ein Entlassungsbrief von einer Reha erhalten, aus der geht eindeutig hervor das meine Klientin nur noch unter 3 Std. beschäftigt werden kann. Dies bedeutet für mich das man hier die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen sollte.
Mein Problem ist: Wie verhält sich es mit dem Job-center die bis dato immer Leistungen erbracht hatte und noch erbringt da dieses Gutachten dem Jobcenter noch nicht vorliegt.
Ich weis um meine Pflicht hier dem Jobcenter Mitteilung zu machen.
Wenn ich den Rentenantrag stelle, gibt es soetwas wie Übergangsgeld bis zum Rentenbeginn? Wer zahlt dieses oder wie sollte ich mich verhalten, möchte ja auch keine Handwerklichen Fehler begehen. Wäre super wenn ich hier fachliche Ratschläge bekommen würde. Im Voraus herzlichen Dank, Detlef
detlefluther ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 18:16   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo detlef,

Du machst Dir zu viele Sorgen. Das ist ein ganz normales Ding.
Stelle den Rentenantrag möglichst morgen, zumindest formlos.
Auf der Rentenstellenseite findest Du sogar ein sog. Kurzformular dazu, geht aber auch als Einzeiler.
Damit hast Du eine Januarfrist gewahrt.

Es wird so sein dass das Jobcenter die Frau ins SGBIX/XII/Grusi umswitcht.
Dem Jobcenter würde ich erst am 30. 1. Mitteilung machen da ist das Geld für Februar schon raus, das Amt kann untereinander dann verrechnen.

Im Rentenantrag musst Du mitteilen wovon deine Betreute jetzt lebt, daraus ergibt sich dann ein Verrechnungsanspruch, d.h. die Nachzahlung der Rente wird einbehalten und nicht ausgezahlt.

Bei einer 25jährigen Frau würde ich mir aber nicht viel Hoffnung hinsichtlich der Rentenhöhe machen, das dürfte kaum was sein. Such Dir also schon mal gleich die Grundsicherungsformulare zusammen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 18:27   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
Standard Rentenantrag bei Harz 4 Bezieher

Danke Michael, mir geht es perönlich darum das in Berlin die Behördenmühlen seeeeehr langsam mahlen, es würde ja bedeuten das meine Klientin danach Sozialhilfe in Anspruch nehmen müßte. Ich habe eine anderen Fall da wartet der Betreute der seid 1.12.11 in einer stationären Einrichtung lebt bis heute auf ein Bewilligungsbescheid vom Sozialamt hier wird nur durch die Einrichtung vorgestreckt. Der Antrag in diesem Fall läuft aber schon seid Okt.11( Untätigkeitsbeschwerde Ende Dezember eingereicht) Die junge Frau hat aber eine eigene Wohnung muss Miete und Nebenkosten aufbringen und natürlich auch leben. Daher meine Angst das es nicht so übergangslos geht auch ab März12. Ich hoffe das du auch meine Befürchtungen zerstreuen kannst. Es muss doch so etwas geben wie Übergangsgeld?
detlefluther ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 18:34   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Detlef

Deine Sorgen zerstreuen wird wohl kaum jemand können, aber eine zuständige Behörde ist bei existentiellen Angelegenheiten (da gehört Grundsicherung, HLU oder ALG einfach dazu) zumindest einen Vorschuss zu gewähren, damit überhaupt gelebt werden kann.
Sollte in deinem Fall das Sozialamt dazu auch nicht flott genug sein gibt es die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung über das Gericht.
Das geht normalerweise richtig fix.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 18:47   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo detlf,

zerstreuen kann ich da leider nichts. Das sollte wirklich reibungslos von Amt zu Amt gehen.
Ein Heimbewohner mit sozusagen "neuen" Anträgen ist wirklich schwieriger. Dir bleibt eh nichts anderes übrig wie das so zu machen wie ich beschrieben habe.
Un zu guter letzt must Du vielleicht wirklich den guten Rat von Imre befolgen und klagen. Fang erst mal an, vielleicht machst Du Dir ganz unnötig Sorgen.
Übrigens, wenn Du sagst, dann lebt sie ja von Sozialhilfe- das verstehe ich nicht, ist doch von den Beträgen her absolut das gleiche und damit wurscht.

Nur Mut und ran anden Speck, das klappt
Gruss Michaela

Äh, ich bin vielleicht manchmal etwas kernig aber heisse Michaela, also weiblich
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 19:06   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2011
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 12
Rotes Gesicht

Entschuldigung, Michaela. Wenn die Augen nicht mehr wollen.(grins.....) Aber ich werde eure Ratschläge sofort in der Tat umsetzen. Super das es dieses Forum gibt.
Gruss Michaela
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo detlf,

zerstreuen kann ich da leider nichts. Das sollte wirklich reibungslos von Amt zu Amt gehen.
Ein Heimbewohner mit sozusagen "neuen" Anträgen ist wirklich schwieriger. Dir bleibt eh nichts anderes übrig wie das so zu machen wie ich beschrieben habe.
Un zu guter letzt must Du vielleicht wirklich den guten Rat von Imre befolgen und klagen. Fang erst mal an, vielleicht machst Du Dir ganz unnötig Sorgen.
Übrigens, wenn Du sagst, dann lebt sie ja von Sozialhilfe- das verstehe ich nicht, ist doch von den Beträgen her absolut das gleiche und damit wurscht.

Nur Mut und ran anden Speck, das klappt


Entschuldigung, Michaela. Wenn die Augen nicht mehr wollen.(grins.....) Aber ich werde eure Ratschläge sofort in der Tat umsetzen. Super das es dieses Forum gibt.
Gruss Michaela

Äh, ich bin vielleicht manchmal etwas kernig aber heisse Michaela, also weiblich
detlefluther ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 19:28   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von detlefluther Beitrag anzeigen
nunmehr ein Entlassungsbrief von einer Reha erhalten, aus der geht eindeutig hervor das meine Klientin nur noch unter 3 Std. beschäftigt werden kann. Dies bedeutet für mich das man hier die volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen sollte. Wie verhält sich es mit dem Job-center die bis dato immer Leistungen erbracht hatte und noch erbringt da dieses Gutachten dem Jobcenter noch nicht vorliegt.
Ich weis um meine Pflicht hier dem Jobcenter Mitteilung zu machen.
Wenn ich den Rentenantrag stelle, gibt es soetwas wie Übergangsgeld bis zum Rentenbeginn?
Hallo, keine Sorge .....
- wer war den bei der Reha jetzt Reha-träger ?
- das Jobcenter wußte ja, dass die Reha lief....
- der Reha Träger wird dem Jobcenter auch das Ergebnis mitteilen
- bevor nicht die Feststellung getroffen wurde, dass Erwerbsunfäigkeit vorliegt (siehe 44 a SGB II und andere) , muss das Jobcenter weiter zahlen. Der wahrscheinlich vorhandene Leistungsbescheid gilt solange, bis er aufgehoben wird.
Die Feststellungen erwerbsfähig oder nicht trifft nicht der Betreuer, sondern der Leistungsträger.
Den Betreuer trifft nur seine Mitwirkungspflicht, d.h. Mitteilung Reha beendet. freundliche Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)

Geändert von andre (25.01.2012 um 19:35 Uhr)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 19:31   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
Standard

Bei uns zahlt die Arge (i.d.R.) solange bis die Rente endgültig bewilligt wurde, also beantrage dies vorsorglich... Grund ist, dass der RV Träger oftmals nochmals die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit prüft, wenn diese z.B. zuerst nur durch das Jobcenter festgestellt wurde....Externen Gutachtern trauen die scheinbar nicht...Hahaha

Generell Leistungen beim Jobcenter beantragen. Das stellt dann Erstattungsantrag bei der RV und dein Klient ist in seiner Existenz gesichert...

Im Antrag nicht vergessen, dass die Behörde verpflichtet ist, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten... Damit ist dann auch der Antrag bei der Grundsicherung gestellt, die in jedem Falle leisten muss, wenn die Erwerbsfähigkeit als dauerhaft eingeschränkt nachgewiesen werden kann.....

Meist läuft das eigentlich reibungslos, ist aber stressig weil die papierfressenden Behörden dann natürlich alle nach und nach gefüttert werden müssen und man sich einen Monat lang voll dahinter klemmen und Druck machen muss...Zeitfressendes Ungeheuer, aber dann hast du ja n paar Jahre trügerische Ruhe...

Viel Erfolg!
sandra.zora ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 19:33   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von detlefluther Beitrag anzeigen
Der Antrag in diesem Fall läuft aber schon seid Okt.11( Untätigkeitsbeschwerde Ende Dezember eingereicht)
Hallo, was meinst Du mit Untätigkeitsbeschwerde ?
Wenn ein Antrag seit Oktober nicht beschieden wurd und ein Leistungsanspruch besteht --- >> zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen und auf die Leistung klagen. (Leistungsklage) Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2012, 19:48   #10
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
Standard

Zitat:
Zitat von sandra.zora Beitrag anzeigen
Bei uns zahlt die Arge (i.d.R.) solange bis die Rente endgültig bewilligt wurde, also beantrage dies vorsorglich... Grund ist, dass der RV Träger oftmals nochmals die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit prüft, wenn diese z.B. zuerst nur durch das Jobcenter festgestellt wurde....
Generell Leistungen beim Jobcenter beantragen. Das stellt dann Erstattungsantrag bei der RV und dein Klient ist in seiner Existenz gesichert...Im Antrag nicht vergessen, dass die Behörde verpflichtet ist, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten... Damit ist dann auch der Antrag bei der Grundsicherung gestellt, die in jedem Falle leisten muss, wenn die Erwerbsfähigkeit als dauerhaft eingeschränkt nachgewiesen werden kann.....
Meist läuft das eigentlich reibungslos, Viel Erfolg!
Hallo, genau so ist es auch in den Rechtsvorschriften geregelt. Das Jobcenter ist verplichtet, bis zum Vorliegen der Feststellung Erwerbsunfähig zu zahlen ... und macht dann ggf.Erstattungsanspruch geltend.Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27