Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung des Wohnraums im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
eine hoffentlich einfache Frage:
Ein ehem. Bewohner einer Wohneinrichtung, die an eine ambulante Hilfe angeschlossen ist, muss nun ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Liebe Teilnehmer,
eine hoffentlich einfache Frage: Ein ehem. Bewohner einer Wohneinrichtung, die an eine ambulante Hilfe angeschlossen ist, muss nun ins Pflegeheim. Eine Aussicht auf Rückkehr in seine Wohnung besteht nicht. Die Ambulante Hilfe benötigt keine Kündigung des Wohnraums (Zimmer). Sollte ich eine Genehmigung zur Auflösung des Haushalts stellen? Mir ist klar, dass dies so vorgesehen ist. Das würde jedoch bedeuten, dass sein Hausrat (keinerlei Wertsachen, Ex-Obdachloser) für einige Zeit die Einrichtung blockiert und ich würde mir eine pragmatischere (schnellere) Lösung wünschen. Kann ich verantworten, die Bude räumen zu lassen ohne Genehmigung, oder ratet ihr mir davon ab? Gruß Klima |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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lass ihn das doch selbst unterschreiben gegenüber der Einrichtung
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 139
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Hallo Klima,
ich halte eine Genehmigung in diesem Falle nicht für erforderlich, ich bin nicht mal sicher, ob es sich bei dem Zimmer überhaupt um einen Haushalt im eigentlichen Sinne handelt, wenn dort keine eigene Küche, Bad u.s.w. dazugehörten. Ich habe gerade eine Betreute, die für ein paar Wochen in ein Zimmer einer Notunterkunft eingewiesen worden ist. Diese hat sie kaum genutzt, nur eine Tasche mit Kleidung dort abgestellt. Die Einweisung wird nun aufgehoben, ich werde keinen Antrag auf Haushaltsauflösung stellen, da es m.E. nichts aufzulösen gibt. Grüße Anni |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Klima,
siehe Michaelas Post. Eine Genehmigung ist nur notwendig wenn der Betreuer stellvertretend handeln muss weil der Betreute dazu nicht mehr in der Lage ist. Wenn dein Betreuter sagt das er in den Pflegebereich gehen möchte dann gibt es dabei keinerlei Genehmigungsbedarf. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Ich hätte erwähnen sollen, dass mein Betreuter nicht mehr einwilligen oder gar unterzeichnen kann, da er nach 2 Reanimationen schwere Hirnschädigungen davon trug.
Danke Anni für Deine Einschätzung! Ich schließe mich Deiner Sichtweise an und hole keine Genehmigung zur Wohnungsauflösung ein. Danke auch an Michaela Mohr + agw ![]() Gruß Klima |
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