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Ärger mit der Postbank

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärger mit der Postbank im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin seit einigen Jahren gesetzlicher Betreuer - mit Vermögenssorge- von meiner 90 jährigen Tante, die im Seniorenheim wohnt. ...


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Alt 28.01.2012, 19:41   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard Ärger mit der Postbank

Hallo,

ich bin seit einigen Jahren gesetzlicher Betreuer - mit Vermögenssorge- von meiner 90 jährigen Tante, die im Seniorenheim wohnt. Es sind jeden Monat knapp 2.000,-€ für die Heimunterbringung zu bezahlen, die ich von ihrer Rente und ihrem kleinen angespartem Vermögen überweise.

Meine Tante hat 2004 bei der Postbank – auch als die „Gelbe Bank“ bekannt- ca. 60Tsd. € als Festgeld für 5 Jahre angelegt. Die Anlage ist somit am 21 Januar 2009 ausgelaufen, die Anlage verlängert sich aber um jeweils ein weiteres Jahr wenn man die Anlage nicht vorher Kündigt.

2010 habe ich schon mal versucht über das Geld zu verfügen, das hat man mir aber mit dem Grund verweigert, weil ich nicht vorher gekündigt habe ( obwohl ich in einem persönlichen Beratungsgespräch dem Bankberater gesagt habe, dass ich eine weitere Anlage nicht wünsche, weil davon die Heimkosten bezahlt werden sollte).

Daraufhin habe ich im Juli 2010 die Festgeldanlage per Einschreiben/ Rückschein zum Laufzeitende gekündigt.

Am 12 Januar 2012 habe ich einen Beschluss vom Betreuungsgericht in dem verfügt wird, dass das Geld vom Festgeldkonto auf ihr Girokonto übertragen werden soll in der Bankfiliale einem Bankberater eigenhändig überreicht -eine Empfangsbescheinigung liegt mir vor-.

Am 20 Januar habe ich dann von der Postbank ein Schreiben bekommen, in dem man mir mitteilte, dass der Bank noch ein Kündigungsauftrag fehlt, noch am gleichen Tag bin ich zur Bank gefahren und habe ein zweites Kündigungsschreiben abgegeben.

Nun bekam ich am Donnerstag den 26. Januar 2012 ein Schreiben von der Bank, dass das Geld für ein Weiteres Jahr festgelegt ist, mit Laufzeitende 21 Januar 2013.

Nun bin ich völlig Ratlos und weiß nicht was ich noch tun kann um das Geld frei zu bekommen.
Kann mir bitte jemand was dazu sagen. Für jede Meinung bin ich dankbar.
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Rotbuche ist offline  
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Alt 28.01.2012, 20:53   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Rotbuche,

Postbankschreckensmeldungen, ähnlich wie deine, findest Du überall im Forum.
Bevor Du Dich aufreibst- und das wird trotz der klaren Sachlage so sein, die Postbank ist unermüdlich im Verlieren und Finden von Schreiben, Argumenten usw.- such Dir einen Anwalt und lass den das regeln.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
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Alt 28.01.2012, 20:54   #3
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Ich würde schlicht dem Betreuungsgericht unter Beifügung der Unterlagen in Kopie (Kündigung, Ablehnung der Auszahlung, erneute Anlagemitteilung etc.) mitteilen, daß sein Beschluß von der Bank ignoriert wird.
Manchmal hilft das sehr, wenn ein Rechtspfleger oder ein Richter sich auf den Schlips getreten fühlen.

Dann würde ich wahrscheinlich die Bank bezüglich aller anfallenden Kosten in Verzug setzen und mich anwaltlich beraten lassen.

Schließlich würde ich da jeden Heller wegholen.
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Alt 29.01.2012, 12:20   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Rotbuche

Die Tipps von Michaela und Mungo treffen es auf den Punkt. Neben der GEZ ist die Postbank der zweite Aspiranit für die Verleihung der "bleiernen Pickelhaube"...

Bedenke aber, dass Deine Kündigung vom Juli 2010 möglicherweise nicht als rechtskräftig angesehen werden kann, wenn damals noch keine gerichtliche Genehmigung dazu vorgelegen hat. Selbst wenn, dann wäre die Kündigung zu Januar 2011 gewesen. auf diese Kündigung wirst Du Dich wahrscheinlich nicht gerade berufen können.

Es ist wahrscheinlich wichtiger, wenn Du einen Beleg für die Abgabe der Kündigung am 20.1.2012 hast. Die ist dann noch vor Ablauf der Fristen erteilt. Notfalls kannst Du Dich darauf berufen, dass Du ja schon am 12.1.12 die gerichtliche Genehmigung eingereicht und damit zumindest Deine Kündigungsabsicht kundgetan hast.
Aber lass das alles einen Anwalt machen und ihn von der Postbank bezahlen. So ein Streit ist nervig (und leider nicht selten).

Viel Glück wünscht

Imre
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Alt 29.01.2012, 15:32   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
Standard

Hallo und vielen Dank für eure Beiträge. Hier noch ein paar zusätzliche Infos:


Im Beschluss des Betreuungsgericht steht:
„Es wird betreuungsgerichtlich genehmigt, dass der Betreuer, Herr Xxxxxxxx das Sparkonto bei der P...bank Nr. 000000000000 mit einem Guthaben von 60.000,-€ auflöst und das Guthaben auf das Girokonto bei der Bank BLZ 00000000 KtoNr. 000000000 überträgt. Die genehmigung wird mit Rechtskraft dieses Beschlusses wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).“


In den AGB´s, bzw. dem Vordruck der P...bank für die neue Weisung steht:
„Falls bis zum letzten Bankarbeitstag vor Laufzeitende keine andere Weisung zugeht, verlängert sich die Anlage um ein weiteres Jahr.“


Laufzeitende war am 21. Januar 2012. Den Beschluss vom Betreuungsgericht habe ich am 12. Januar 2012 der Bank überreicht. Den von der Bank gewünschten Kündigungsauftrag habe ich am 20. Januar 2012 der Bank zukommen lassen.
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Alt 29.01.2012, 16:00   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Das sieht ja erstmal ziemlich wasserdicht aus.

Bleibt IMHO nur die Frage der Rechtskraft offen, denn der Beschluß muß zu den Zeitpunkt - also dem 20.01.12 - bereits rechtskräftig gewesen sein, um Wirksamkeit zu entfalten:
Zitat:
Zitat von Rotbuche Beitrag anzeigen
[...]Die genehmigung wird mit Rechtskraft dieses Beschlusses wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).“
Rechtskraftvermerk?

Und ich würde das jedenfalls einem Anwalt geben: Soll er doch mit der Unverschämtheit der P...bank sein Geld verdienen.
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Alt 13.02.2012, 15:47   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 37
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Hallo,

vielen Dank für eure Unterstützung und hilfreichen Antworten. Ich möchte hiermit mitteilen, dass das Geld am 02. Februar komplett eingegangen ist.

Also, nochmals vielen Dank.
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