Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht für Sparkonto im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich hoffe auf Eure Unterstützung :
Ich habe u.a. AK Vermögenssorge für Betreuten. Dieser kam nun aus dem Krankenhaus ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo,
ich hoffe auf Eure Unterstützung :Ich habe u.a. AK Vermögenssorge für Betreuten. Dieser kam nun aus dem Krankenhaus wieder, ist aber (noch) nicht mobil. Er besitzt ein Sparkonto, auf das bisher seine Rente ging. Nun wollte der Neffe von B. Geld für seinen Onkel vom Sparkonto abheben, wie er das angeblich früher auch schon häufiger tat. Das Einverständnis des Onkels ist vorhanden. Die Bank stellt sich nun allerdings quer und verweist auf den Sperrvermerk beim Sparkonto, den ich nach Übernahme der Betreuung eingerichtet hatte. So weit alles nachvollziehbar. Nun stellt sich für mich die Frage, wie kann der Neffe den Onkel weiterhin mit Barem versorgen. Die Bank verlangt eine Vollmacht, die ich dem Neffen erteilen soll. Da befürchte ich, mich womöglich auf Glatteis zu begeben, spätestens wenn der Neffe nicht im Sinne des B. handelt. Gibt es eine Lösung, dass der Neffe dennoch den B. mit Geld versorgt? Schönen Gruß Klima |
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
da teile ich deine Befürchtungen!! Entweder musst du das Geld vom Sparbuch abheben ( mit Genehmigung), oder der Betreute müsste selber zur Bank gehen und die Abhebung verfügen ( dann keine Genehmigung). Gruß, Andreas
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
lege doch ein Girokonto (als Taschengeldkonto), auf das der Nefe Zugang bekommt, an. Darauf zahlst Du per DA einen monatl.Betrag, den der Neffe seinem Onkel geben kann. Kostet zwar Gebühren, wäre aber ein abgesicherte alternative. Gruß Heiner |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo heiner,
ja, Danke für Deinen Tipp. Ich habe auch bereits ein Konto eröffnet und die Rente umgeleitet. Das kann ich aber erst ab dem 29.Februar nutzen. Bis dahin muss er eben über sein Sparkonto an Geld kommen. Der Neffe versucht morgen den Onkel irgendwie zur Bank zu bringen. Bin mal gespannt. ![]() @agw: Du hast Recht, das lasse ich lieber. Schönen Gruß Klima |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin moin
Klasse. Wieder mal ein toller Betreuungsrechtsversteher von der Bank: Der Sperrvermerk in den Sparbüchern bezieht sich üblicherweise nur auf Verfügungen durch den Betreuer, die dieser sich vom Geicht genehmigen lassen muss. Jede andere Person kann bei Vorlage des Sparbuches darüber verfügen. So sollte es eigentlich sein, wenn es nach den gesetzlichen Vorschriften ginge. Dass die Bank dritte Personen, wie den Neffen des Betreuten nicht dran lassen will, ist ein etwas zu gut verstandener Schutz des Betreuten - aber nicht gesetzestreu. Andere Möglichkeit (Auch nicht vom Gesetz gedeckt, aber mal sehen, ob die Bank das akzeptiert Schicke dem Neffen doch einen von Dir unterschriebenen Auszahlschein zu, mit dem er von dem Sparbuch abheben kann. Gesetzeskonforme Variante: Der Auszahlschein ist vom Betreuten unterschrieben oder von Dir, sofern Du eine Dauerbefreiung durch das Gericht hast. Über den Auszahlschein hast Du auch eine Kontrolle, wieviel abgehoben wird. Vielleicht klappt es ja. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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