Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung in eine OP im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
wie handhabt Ihr folgendes:
Ein Betreuter von mir (geistig stark beeinträchtigt, aber mobil), der in Sachen "Gesundheitssorge" ganz ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Hallo Zusammen,
wie handhabt Ihr folgendes: Ein Betreuter von mir (geistig stark beeinträchtigt, aber mobil), der in Sachen "Gesundheitssorge" ganz sicher nicht einwilligungsfähig ist, hat bei einem niedergelassenen Arzt schriftlich in eine ambulante Op ( wegen einer Knieverletzung) eingewilligt.Mein Klient war anscheinend mit seiner Mutter dort. Der Arzt war mir bislang als behandelnder Arzt noch nicht bekannt und ich habe auch erst im Nachhinein "zufällig" von dieser Einwilligung erfahren. Mich hat sehr gewundert, dass dieser Arzt den Patienten selber hat unterschreiben lassen. Soll ich diese Einwilligung einfach "so stehen lassen" (die OP ist noch nicht erfolgt), oder mich beim Arzt melden? Gibt es in solchen Fällen (auch zukünftige Fälle) Haftungsschwierigkeiten? Vielen Dank für Eure Erfahrungen! Gruß piet |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Naja, immer diese Haftungsangst.
Ich hätte mehr Angst um das Knie.ich würde mich bei dem Arzt natürlich melden und fragen was vereinbart und was unterschrieben wurde. Beides sollte man grundsätzlich als Betreuer wissen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Piet
Natürlich solltest Du wissen, was mit dem Knie los ist und was vereinbart wurde. Falls eine Vereinbarung unterschrieben wurde, solltest Du eine Kopie davon verlangen. Bei der Gelegenheit kannst Du den Arzt auch fragen, welche alternativen Behandlungsmöglichkeiten es gibt (so rein interessehalber ).Ferner solltest Du ihn löchern, wie er die Einwilligungsfähigkeit des Betreuten einschätzt. Wenn Du mit der Vereinbarung (bzw. der entsprechenden Behandlung) einverstanden bist, dann ist doch alles gut. Vergiß nicht dem Arzt zu sagen, dass er Dich beim nächsten mal anzusprechen hat - egal, um was es geht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Oldenburg
Beiträge: 31
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Dankeschön, für die Antworten.
Das ich mich in diesem Fall bei dem Arzt melde, ist klar. Mir ging es auch und vor allem um zukünftige Fälle, bei denen ich vielleicht nicht "zufällig" etwas mitbekomme. Vielleicht habe ich mich da ein bißchen ungeschickt ausgedrückt ... Viele Grüße aus dem eisigen Norden piet |
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