Dies ist ein Beitrag zum Thema Notar, Beurkundung im Krankenhaus im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
bei meinem Vater läuft die Betreuung aus und laut Krankenhaus ist keine neue nötig. Nun wollen wir eine (Vorsorge)vollmacht ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
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Hallo,
bei meinem Vater läuft die Betreuung aus und laut Krankenhaus ist keine neue nötig. Nun wollen wir eine (Vorsorge)vollmacht machen lassen bei Notar/Rechtsanwalt und diese im Krankenhaus von einem Notar beurkunden lassen. Wie ich rausfand, darf aber nur der Notar in dessen Bezirk das Krankenhaus steht auch ins KH kommen und die Beurkundung vornehmen. (Bei einem richtig vollen Terminkalender des Notars, sehr unpraktisch!) Ist das richtig? Oder darf ein "Freier Notar" auch ins Krankenhaus kommen? (Baden) Danke
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MfG, nun als unbefristeter Betreuer. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten Morgen Tibo,
irgendwie ist Dein Beitrag verwirrend. Wo hast Du herausgefunden, dass die Notare in feste Bezirke eingeteilt sind? Verwechselst Du hier den Betreuungsnotar (ob die in Bereieche aufgeteilt sind weiss ich aber auch nicht wirklich) mit einem "normalen" Notar? Meiner Meinung nach sucht der Mensch sich seinen Arzt selbst aus, seinen Anwalt- und ebenso seinen Notar. Eine Vorsorgevollmacht beurkunden könnte der Notar der beauftragt wurde, unabhängig vom Wohnort. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Tibo,
ich denke du bekommst deine Frage am einfachsten beantwortet wenn du den Notar deiner Wahl anrufst und ihn fragst ob er das so machen kann wie ihr euch das vorstellt. ![]() Aber wenn ich das so lese:Amtsnotar ? Wikipedia scheint es bezüglich der Gebietsaufteilung schon zu stimmen. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#4 | ||||
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
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Zitat:
Zitat:
Notariat Freiburg i.Br. - Bezirk Zitat:
Ich unterscheide zwischen Württembergischem Bezirksnotar, Badischer Amtsnotar und freiberufliche Notare. Zitat:
Dann hatte ich mit einem Notariat in Baden gesprochen und sie sagten, dass sie auch nicht ins Krankenhaus kommen dürfen, wenn es nicht ihr Bezirk ist. ABER man kann zu ihnen kommen und eine Beurkundung machen lassen. Darum geht es mir, der Unterschied zwischen Beurkundung im Krankenhaus und dem Notariat. Ich werde jetzt mal beim Amtsgerichts Freiburg bzw nochmal Notariat anrufen, ich würde es gerne genau wissen, wie die Regel aussieht. Aber danke michaela mohr und agw hab deine Beitrag jetzt erst grad gelesen.
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MfG, nun als unbefristeter Betreuer. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
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Hallo,
Freiburger Notariat hat nochmal bestätigt, die Amtsnotare in Baden dürfen nur in ihrem Bezirk ins Krankenhaus zur Beurkundung. Wie das mit den "freien Notare" ist war sich die Sachbearbeiterin aber nicht sicher. Ein freier Notar hat mir aber bestätigt, dass sie in ganz Baden beurkunden dürfen. Nur sieht es da mit den freien Terminen sehr übel aus. Aber dann ist das geklärt, jetzt heißt es suchen. Mir ist das jetzt auch erst so klar geworden, dass das in den Bundesländern so verschieden ist!
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MfG, nun als unbefristeter Betreuer. |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Tibo
Du lebst in BaWü und da ist die Betreuungswelt eine andere als im Rest von Deutschland. BaWü ist das einzige Bundesland, in dem die Betreuungen nicht von Richtern beschlossen werden, sondern von Notaren. Deshalb liegst Du mit Deinen Ausführungen schon richtig. Was das Beurkunden einer Vorsorgevolmacht angeht, kann ich nur den Tipp von agw unterstützen: Frage den Notar Deines Vertrauens, wie es da mit der Regionalaufteilung aussieht - oder ob da wenigstens Wahlfreiheit herrscht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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§ 11 BeurkG
Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit (1) Fehlt einem Beteiligten nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit, so soll die Beurkundung abgelehnt werden. Zweifel an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten soll der Notar in der Niederschrift feststellen. (2) Ist ein Beteiligter schwer krank, so soll dies in der Niederschrift vermerkt und angegeben werden, welche Feststellungen der Notar über die Geschäftsfähigkeit getroffen hat. Von Arzt steht da kein Wort........
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#8 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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@ Imre,
nicht ganz richtig mit Baden-Württemberg. Es ist noch viel schlimmer und komplizierter. Amtsnotare die Bereuungsrichter sind gibt es nur in Württemberg. Nicht in Baden. Alles klar?!? ![]() Gruß Heiner
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#9 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
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Zitat:
Danke!
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MfG, nun als unbefristeter Betreuer. |
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