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Notar, Beurkundung im Krankenhaus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Notar, Beurkundung im Krankenhaus im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, bei meinem Vater läuft die Betreuung aus und laut Krankenhaus ist keine neue nötig. Nun wollen wir eine (Vorsorge)vollmacht ...


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Alt 02.02.2012, 22:08   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
Standard Notar, Beurkundung im Krankenhaus

Hallo,

bei meinem Vater läuft die Betreuung aus und laut Krankenhaus ist keine neue nötig. Nun wollen wir eine (Vorsorge)vollmacht machen lassen bei Notar/Rechtsanwalt und diese im Krankenhaus von einem Notar beurkunden lassen.

Wie ich rausfand, darf aber nur der Notar in dessen Bezirk das Krankenhaus steht auch ins KH kommen und die Beurkundung vornehmen. (Bei einem richtig vollen Terminkalender des Notars, sehr unpraktisch!) Ist das richtig? Oder darf ein "Freier Notar" auch ins Krankenhaus kommen? (Baden)

Danke
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MfG, nun als unbefristeter Betreuer.
Tibo ist offline  
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Alt 03.02.2012, 07:01   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Guten Morgen Tibo,

irgendwie ist Dein Beitrag verwirrend. Wo hast Du herausgefunden, dass die Notare in feste Bezirke eingeteilt sind?
Verwechselst Du hier den Betreuungsnotar (ob die in Bereieche aufgeteilt sind weiss ich aber auch nicht wirklich) mit einem "normalen" Notar?

Meiner Meinung nach sucht der Mensch sich seinen Arzt selbst aus, seinen Anwalt- und ebenso seinen Notar.
Eine Vorsorgevollmacht beurkunden könnte der Notar der beauftragt wurde, unabhängig vom Wohnort.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.02.2012, 08:33   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo Tibo,

ich denke du bekommst deine Frage am einfachsten beantwortet wenn du den Notar deiner Wahl anrufst und ihn fragst ob er das so machen kann wie ihr euch das vorstellt.

Aber wenn ich das so lese:Amtsnotar ? Wikipedia scheint es bezüglich der Gebietsaufteilung schon zu stimmen.

Gruß,
Andreas
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Alt 03.02.2012, 08:45   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Guten Morgen Tibo,

irgendwie ist Dein Beitrag verwirrend. Wo hast Du herausgefunden, dass die Notare in feste Bezirke eingeteilt sind?
Das ist in meinen Augen ebenso wie beim Amtsgericht, das in eine örtliche Beschränkung hat.
Zitat:
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Freiburg erstreckt sich neben der Stadt Freiburg auf folgende Ortschaften:
Au, Bötzingen, Buchenbach, Ebringen, Eichstetten, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heuweiler, Horben, Kirchzarten, Oberried, March, Merzhausen, Pfaffenweiler, Sankt Märgen, Sankt Peter, Schallstadt, Sölden, Stegen, Umkirch, Wittnau.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Bezirk
Oder hier: Bezirk und Aufgabenverteilung Notariat Freiburg i. Br.
Notariat Freiburg i.Br. - Bezirk


Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Verwechselst Du hier den Betreuungsnotar (ob die in Bereieche aufgeteilt sind weiss ich aber auch nicht wirklich) mit einem "normalen" Notar?
Den Betreuungsnotar kenne ich nicht und finde mit google auch auf den ersten Blick keine Erklärung, was er sein könnte.
Ich unterscheide zwischen Württembergischem Bezirksnotar, Badischer Amtsnotar und freiberufliche Notare.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach sucht der Mensch sich seinen Arzt selbst aus, seinen Anwalt- und ebenso seinen Notar.
Eine Vorsorgevollmacht beurkunden könnte der Notar der beauftragt wurde, unabhängig vom Wohnort.
Ich hatte bei einem Notar in Württemberg angerufen, den mein Vater noch von früher kennt und er sagte, dass er nicht in einen anderen "Bezirk" bzw Bundesland zur Beurkundung kommen darf.
Dann hatte ich mit einem Notariat in Baden gesprochen und sie sagten, dass sie auch nicht ins Krankenhaus kommen dürfen, wenn es nicht ihr Bezirk ist. ABER man kann zu ihnen kommen und eine Beurkundung machen lassen.

Darum geht es mir, der Unterschied zwischen Beurkundung im Krankenhaus und dem Notariat. Ich werde jetzt mal beim Amtsgerichts Freiburg bzw nochmal Notariat anrufen, ich würde es gerne genau wissen, wie die Regel aussieht.

Aber danke michaela mohr und agw hab deine Beitrag jetzt erst grad gelesen.
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Alt 03.02.2012, 09:17   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
Standard

Hallo,

Freiburger Notariat hat nochmal bestätigt, die Amtsnotare in Baden dürfen nur in ihrem Bezirk ins Krankenhaus zur Beurkundung. Wie das mit den "freien Notare" ist war sich die Sachbearbeiterin aber nicht sicher. Ein freier Notar hat mir aber bestätigt, dass sie in ganz Baden beurkunden dürfen. Nur sieht es da mit den freien Terminen sehr übel aus. Aber dann ist das geklärt, jetzt heißt es suchen.

Mir ist das jetzt auch erst so klar geworden, dass das in den Bundesländern so verschieden ist!
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Alt 04.02.2012, 11:40   #6
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Tibo

Du lebst in BaWü und da ist die Betreuungswelt eine andere als im Rest von Deutschland. BaWü ist das einzige Bundesland, in dem die Betreuungen nicht von Richtern beschlossen werden, sondern von Notaren. Deshalb liegst Du mit Deinen Ausführungen schon richtig.

Was das Beurkunden einer Vorsorgevolmacht angeht, kann ich nur den Tipp von agw unterstützen: Frage den Notar Deines Vertrauens, wie es da mit der Regionalaufteilung aussieht - oder ob da wenigstens Wahlfreiheit herrscht.

MfG

Imre
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Alt 04.02.2012, 12:41   #7
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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§ 11 BeurkG

Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit

(1) Fehlt einem Beteiligten nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit, so soll die Beurkundung abgelehnt werden. Zweifel an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten soll der Notar in der Niederschrift feststellen.
(2) Ist ein Beteiligter schwer krank, so soll dies in der Niederschrift vermerkt und angegeben werden, welche Feststellungen der Notar über die Geschäftsfähigkeit getroffen hat.


Von Arzt steht da kein Wort........
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 04.02.2012, 19:38   #8
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
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Beiträge: 567
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@ Imre,

nicht ganz richtig mit Baden-Württemberg. Es ist noch viel schlimmer und komplizierter. Amtsnotare die Bereuungsrichter sind gibt es nur in Württemberg. Nicht in Baden.

Alles klar?!?

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 07.02.2012, 17:28   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
...Frage den Notar Deines Vertrauens, wie es da mit der Regionalaufteilung aussieht - oder ob da wenigstens Wahlfreiheit herrscht.
Die Wahlfreiheit schwindet mit der Anforderung, der Beurkundung im Krankenhaus. Wenn man zum (Amts)Notar selbst geht, dann kann man gehen wohin man will. Lediglich die "freien Notare" dürfen außerhalb ihres Bezirks zB. im Krankenhaus beurkunden. So hab ich das für den badischen Teil von BaWü herausgefunden.

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
§ 11 BeurkG

Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
...
Von Arzt steht da kein Wort........
Danke!
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