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Geschäftsfähig, Arzt möchte aber bei Unterschriften Vollmacht etc. dabei sein

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsfähig, Arzt möchte aber bei Unterschriften Vollmacht etc. dabei sein im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Feb2012 läuft die einstweilige Betreuung ab. Der Arzt sagt, dass der Betreute (mein Vater) soweit geschäftsfähig sei, aber dass ...


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Alt 03.02.2012, 10:28   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
Standard Geschäftsfähig, Arzt möchte aber bei Unterschriften Vollmacht etc. dabei sein

Hallo,

Feb2012 läuft die einstweilige Betreuung ab. Der Arzt sagt, dass der Betreute (mein Vater) soweit geschäftsfähig sei, aber dass er bei Unterschriften (Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht) dabei sein möchte.
Nun kam es an dem Tag, als der Arzt zu einem Gespräch da war zu einer Unterschrift von meinem Vater, aber erst, nach dem der Arzt weg war. Sieht jetzt natürlich doof aus, als ob das arglistig geplant war, zumal es sich um eine Bankvollmacht handelt.
Nun möchte ich dies dem Arzt mitteilen, dass nichts hinter seinem Rücken gemacht wird.
Findet ihr das gut, soll ich eine Kopie der unterzeichneten Bankvollmacht dem Schreiben dazulegen?

Danke
__________________
MfG, nun als unbefristeter Betreuer.
Tibo ist offline  
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Alt 03.02.2012, 10:33   #2
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Wenn der Betroffene voll geschäftsfähig ist, kann der Arzt das zeitnah auch noch attestieren.
Die erteilte Vollmacht selbst geht den Arzt nichts an.
Fara ist offline  
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Alt 04.02.2012, 11:53   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
Standard

Moin Tibo

Wenn der Arzt bei allen Unterschriften dabei sein will, dann hoffe ich mal, dass er seinen Tatendrang nicht auch noch mit entsprechend vielen Honorarforderungen unterstreicht...

Seine Gegenwart bei der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist allerdings sinnvoll. Weil er Deinen Vater besser kennt als der Notar, der ggf. auch dabei sein und beurkunden sollte (der darf die Geschäftsfähigkeit attestieren, aber ob er es auch kann......).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.02.2012, 12:39   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
(der darf die Geschäftsfähigkeit attestieren, aber ob er es auch kann......).

Moin Imre,
der Notar muss dies gemäßg § 11 BeurkG sogar machen, aber ob und wie Notare darin "geschult" werden eine Geschäftsfähigkeit sicher zu beurteilen steht offen

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 07.02.2012, 17:53   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 30
Standard

Danke für die obigen Antworten!

Nun ist ein anderer Aspekt hinzu getreten.
Es ist ja so, dass der Arzt es nicht für nötig hält, nach Ablauf der Vorläufigen Betreuung, die Betreuung fortzuführen. Zuerst schien mir das von Vorteil, aber nun sind Streitereien mit der Bekannten (Ersatzbetreuerin für: Ortsbestimmung und Gesundheitsfürsorge) von meinem Vater, entbrannt. Und sie will (aus verschiedenen Gründen) nicht, dass ich die Vermögensverwaltung weiter mache. Wenn ich ehrlich bin, bin ich trotz beruflicher Erfahrung auch nicht scharf auf diese Arbeit, aber jemand muss sie machen, mein Vater ist dazu definitiv alleine nicht in der Lage.

Frage: Ich will aber auch nicht, dass sich diese Bekannte, oder ein Bekannter, den ich gar nicht kenne, sich die Vermögensverwaltung "unter den Nagel reißen"!
Kann ich beim Amtsgericht, trotzdem, dass der Arzt die Betreuung nicht für nötig hält, eine Betreuung durch einen Berufsbetreuer beantragen, zB allein für die Vermögensfürsorge? Kann ich Einspruch erheben, wenn jemand in einer Vorsorgevollmacht für die Vermögensfürsorge eingetragen wird und ich demjenigen nicht traue?

Ich habe schon versucht einen RA zu kontaktieren, der Betreuung macht und auch Mediation. Bekam aber noch keinen Rückruf.
Kann auch ein RA, wie über eine Art "Vollmacht" (Auftrag) über die Vermögensfürsorge "wachen"?

Danke
__________________
MfG, nun als unbefristeter Betreuer.
Tibo ist offline  
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Alt 07.02.2012, 19:34   #6
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Frage: Ich will aber auch nicht, dass sich diese Bekannte, oder ein Bekannter, den ich gar nicht kenne, sich die Vermögensverwaltung "unter den Nagel reißen"!
Kann ich beim Amtsgericht, trotzdem, dass der Arzt die Betreuung nicht für nötig hält, eine Betreuung durch einen Berufsbetreuer beantragen, zB allein für die Vermögensfürsorge? Kann ich Einspruch erheben, wenn jemand in einer Vorsorgevollmacht für die Vermögensfürsorge eingetragen wird und ich demjenigen nicht traue?


Wenn Dein Vater in der Lage ist, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, wird das Gericht grds. keine Betreuung einrichten, sobald diese Vollmacht vorliegt. Es besteht dann nämlich kein Grund für die Betreuung.
Sagst Du jetzt abe: Liebes Gericht, ich habe diese Vollmacht erhalten, mache aber hinsichtlich der Vermögenssorge keinen Gebrauch davon, bitte richte insoweit eine Betreuung ein - muss das Gericht handeln.
Da die vorläufige Betreuung noch läuft, würde ich das Gericht kontaktieren und die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter und auch mit der Betreuungsbehörde besprechen.

Ich habe schon versucht einen RA zu kontaktieren, der Betreuung macht und auch Mediation. Bekam aber noch keinen Rückruf.
Kann auch ein RA, wie über eine Art "Vollmacht" (Auftrag) über die Vermögensfürsorge "wachen"?


Es gibt sogenannte Kontrollbetreuer. Die werden allerdings durch den zuständigen Rechtspfleger (dafür sind nicht die Richter zuständig ) nur dann bestellt, wenn es Hinweise auf einen Missbrauch der Vollmacht gibt.
Ich wüsste nicht, dass der Bevollmächtigte selbst einen Kontrollbetreuer "beantragen" kann.

Ggfs. wäre ein Gespräch mit dem Vollmachtgeber - also Deinem Vater - nochmal sinnvoll.
Fara ist offline  
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