Dies ist ein Beitrag zum Thema erschwerte Heimplatzsuche im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Teilnehmer,
mal wieder eine unbekannte Situation für mich:
Ich habe Donnerstag eine neue Betreuung übernommen. Älterer Herr muss zwingend ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Liebe Teilnehmer,
mal wieder eine unbekannte Situation für mich: Ich habe Donnerstag eine neue Betreuung übernommen. Älterer Herr muss zwingend ins Pflegeheim - befindet sich gerade imKarnkenhaus - da er zu Haus auch mit dem bereits tätigen Ambulanten Dienst nicht mehr zurechtkommt. Der Sozialdienst des Klinikums findet aber parout keinen Heimplatz. Problem: Betreuter ist zwar aktuell krankenversichert, hat aber nach Aussage des Sozialdienstes keine Ansprüche auf Pflegekassenleistungen, da er eine Zeit lang ohne Versicherungsschutz lebte. Somit erhält er auch keine Pflegeeinstufung. Ohne Pflegeeinstufung lehnen die Heime ab, da er kein Selbstzahler wäre und sie angeblich das Risiko fürchten, dass das Sozialamt die Kostenübernahme verweigert, mit der möglichen Begründung: Betreuter benötigt keinen Heimplatz. So habe ich jedenfalls den Sachverhalt verstanden. Ich bin ja in der komfortablen Situation, dass sich der Betreute im Krankenhaus aufhält, allerdings würde mich eine Lösung dieses Problems schon sehr interessieren. Könnt Ihr mir weiterhelfen? Danke, Klime |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Ich denke, wenn die Pflegekassenleistung notwendig ist, dann bekommt der Betreute diese, auch wenn er noch ausstehende Krankenkassenbeiträge schuldet.
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo
@Stephan1: Da liegst du daneben. Klima hat doch geschrieben das es keine Mitgliedschaft in der pflegekasse gibt, daher auch keine MDK Begutachtung. Die Hilfebedarfsgruppen gibt es in der Eingliederungshilfe , aber nicht im Pflegebereich. @Klima: Ich nehme mal an das hier KV über das Sozialamt vorliegt. Du müsstest die Pflegebegutachtung über das Sozialamt beantragen. Die werden den Amtsarzt des Gesundheitsamtes beauftragen den Bedarf festzustellen. Das sollte der Sozialdienst der Klinik aber auch schon mal in die Wege geleitet haben. Gruß, Andreas
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Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Klima
Wenn Dein Betreuter keine PST bekommt, weil die Vorversicherungszeiten fehlen, dann lass Dir das doch von der KV bestätigen und stelle einen Antrag auf Hilfe zur Pflege mein Sozialhilfeträger. Da ist dann üblicherweise das Sozialamt zuständig. Eine Pflegeeinstufung wird dann auch durch das Gesundheitsamt vorgenommen. Das ganze dauert zwar insgesamt auch seine Zeit, aber das Khs darf sich da auch in Geduld üben (und die KV für diesen Aufenthalt zahlen). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 128
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Hallo Imre Holocher,
Hallo agw, super, Danke für Eure Aufklärung!
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#7 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Ziel muss sein trotz "fehlenden" Vorversicherungszeiten den Betreuten in die Pflegeversicherung zurückzuführen, weil er dort m.E. besser aufgehoben ist. Die Pflegeversicherung ist im Übrigen eine Pflichtversicherung - mit gutem Grund. Diese ist auch sehr günstig, ev. mögliche Nachzahlungen sind andenkenswert. Ich würde auch für den "älteren Herrn" Eingliederungshilfe beantragen, z.B. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 55 bis 59 SGB IX). Der genaue Umfang der diesbezüglichen notwendigen Leistungen drückt sich in den Hilfestufen des Heims aus. |
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#8 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Nee, man erkundigt sich über die fehlenden Mitgliedszeiten, findet die Dauer und den Grund heraus (dabei kriegt man vielleicht noch jemanden in die Haftung...) und beantragt dann die Nachversicherung. Daraufhin bekommt man eine Rechnung.
Man hat entweder einen Betreuten, der den Betrag auf dem Konto hat; dann isses gut und alles wird bezahlt. Oder nicht. Dann nimmt man den zuständigen Sozialleistungsträger, stellt ihn auf den Kopf und schüttelt kräftig; oder beantragt freundlich ein Darlehen.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#10 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo mungo,
das Problem war hier so beschrieben: Zitat:
Gruss Michaela
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