Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimplatzsuche Krankenhaussozialdienst im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Kennt jemand die Rechtsvorschriften??
Ist der Sozialdienst eines Krankenhauses für die Heimplatzsuche rechtlich zuständig oder der Berufsbetreuer??
Danke für eure ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Kennt jemand die Rechtsvorschriften??
Ist der Sozialdienst eines Krankenhauses für die Heimplatzsuche rechtlich zuständig oder der Berufsbetreuer?? Danke für eure Antworten. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Guten morgen sandra zora,
Die Heimplatzsuche ist zunächst die Aufgabe des KH Sozialdienst. Schau mal in dem Krankenhausgesetz für dein Bundesland nach, da findest Du das. So ganz überlass ich die Auswahl und manchmal auch die Suche ihnen aber nicht. ich bin ja diejenige die danach mit dem Heim weiterarbeiten muss und ausserdem sind mir die Auswahlkriterien oft auch suspekt. Ich versuche auf jeden Fall zu klären welche Schwerpunkte im zukünftigen Heim gegeben sein müssen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,091
|
Guten Tag allerseits,
siehe hierzu auch: Krankenhaussozialdienst ? Betreuungsrecht-Lexikon (interessant auch die Weblinks hierzu) Ganz wichtiger Satz dabei: Zitat: Auch bei einer Betreuerbestellung muss der Krankenhaussozialdienst die ihm zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Der Betreuer kann dies als rechtlicher Vertreter mit dem entsprechenden Aufgabenkreis einfordern bzw. delegieren. und http://www.lwl.org/spur-download/bew...g_ambulant.pdf mfg |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Danke dafür.
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
|
Ich übernehme das generell immer selbst..
Ich hatte nur eine Kollegin vertreten und zwischen den Feiertagen schlicht keinen Platz zum gewünschten Termin gefunden. (Keine freien Plätze odeer zuständige Mitarbeiter in Urlaub) Der SD ging dann hin und beschwerte sich bei Gericht ich würde mich nicht um die Suche kümmern... . Das fand ich einfach unverschämt und dreist zumal ich am 25.12. nahezu drei Kreisstädte, bzw. die Heime abtelefonierte ohne Erfolg...Nicht kümmern ist deutlich anders... Letztlich habe ich den Platz gefunden, aber nur über Vitamin B und Notzimmer... Aber ne Beschwerde an die Psychiatrie wollte ich dennoch folgen lassen... Daher meine Frage.. |
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
Der Betreuer hat lediglich die Aufgabe, den Betroffenen im Rechtsverkehr zu vertreten, d.h. ggf. den Heimverftrag zu unterschreiben oder bestehende (Rechts-) Ansprüche geltend zu machen etc. Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Zitat:
Z.B. dann wenn eine Einrichtung/ein Heim "ausgesucht" wird was ich nie im Leben belegen würde da ich mit der Arbeitsweise oder Ausrichtung nicht einverstanden bin. Zu der Frage wieviele Heime der Sozialdienst buchen oder vorschlagen muss gibt der o.g. Text leider nichts her. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
zunächst ist es Aufgabe des Sozialdienstes, ein Heim zu suchen und vorzuschlagen, dann - wird das mit dem Betreuten besprochen (sofern er noch kann) - stimmt er zu, weil er das Heim z.B. kennt, ist alles o.K., sein Wille zählt - stimmt er nicht zu oder kann sich nicht mehr hinreichend äußern, müssen wir das stellvertretend tun, d.h. - schauen, ob das vorgeschlagene Heim geeignet ist .... Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Bei der sog. "Heimplatzsuche" für einen "Betreuten" (zu seinem Wohle!) sollte folgendes beachtet werden:
... das Durchschnittsalter behinderter "Heim"-Bewohnerinnen und -bewohner liegt bei 40 Jahren ... im Jahr 2002 93 Prozent der Leistungen der Eingliederungshilfen in den stationären Sektor flossen ... die Anzahl der "Heim"-Plätze für behinderte Menschen zwischen 1991 und 2001 um 55% von rund 103.000 auf rund 160.000 gestiegen ist ... es in ganz Schweden nur noch 170 "Heim"plätze von ehemals über 11.000 gibt ... die "Heim"-kosten mindestens doppelt so hoch sein müssten, als sie es sind, wenn jede/r genau die (Hilfe)-leistungen bekäme, auf die sie/er einen anerkannten Rechtsanspruch hat ... mehr als 95 % des Pflegepersonals nicht in dem "Heim" leben wollen, in dem es arbeitet ... laut aktueller Gesetzgebung der Vorrang "ambulant vor stationär" gilt, aber noch nie so viele "Heim"-plätze wie derzeit neu gebaut wurden ... Menschenwürde und Selbstbestimmung behinderter Menschen von Rehaträgern wie den Trägern der Sozialhilfe unter den Kostenvorbehalt gestellt werden ... es MitarbeiterInnen von Einrichtungen gibt, die alles dafür tun, dass die Einrichtungen bestehen bleiben, weil sie um ihre Arbeitsplätze fürchten ... es 1981 in Hessen 747 "Heim"-plätze für behinderte Menschen gab, während sie bis 2003 auf 12.495 gestiegen sind ... Demeter-Landwirte mit Strafen rechnen müssen, wenn ihre Kühe nicht regelmäßig und per "Ausgehplan" geregelt ins Freie kommen, während manche Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege"heimen" wochenlang nicht nach draußen kommen ... es Sozialhilfeträger gibt, die der Meinung sind, wöchentlich eine Stunde Begleitung für Aktivitäten außer Haus reicht, während jedem Strafgefangenen eine Stunde Hofgang täglich zusteht ... sexueller Missbrauch in "Heimen" keinen Ausnahmetatbestand darstellt ... in Deutschlands „Heimen“ täglich mehr als 400.000 sedierende Maßnahmen in Form von Verabreichung von Beruhigungsmitteln, Fixierungen an Bett, Rollstuhl und ähnlichem vorgenommen werden … es immer noch "Heim"-betreiber gibt, die Menschen in ihrer Einrichtung aufnehmen, die das nicht wollen Quelle: Bundesverband selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. Geändert von stephan1 (09.02.2012 um 16:54 Uhr) |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
![]() genau deshalb ist es wichtig, dass sofern es einen Betreuer gibt, dieser nicht den "einfachsten" Weg wählt und den Betroffenen in ein Heim abschiebt, sondern versucht, die Wünsche des Betreuten herauszufinden und nach Möglichkeit zu beachten.So kann der Betreuer dazu beitragen, dass das Selbstbestimmungsrecht erhalten bleibt.... "Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten." Grüße andre www.andre-krueger-online.de
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|