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Kaution und Zinsen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaution und Zinsen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe jetzt eine Jahresmeldung der Wohnungsbaugesellschaft bekommen und wollte wissen, ob ich die damals selbstgezahlte Kaution/Zinsen des Betreuten in ...


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Alt 06.02.2012, 09:03   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.01.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 9
Standard Kaution und Zinsen

Ich habe jetzt eine Jahresmeldung der Wohnungsbaugesellschaft bekommen und wollte wissen, ob ich die damals selbstgezahlte Kaution/Zinsen des Betreuten in das Vermögensverzeichnis aufnehmen muss. Die Vorbetreuerin hat das nicht gemacht.

Gruß Monika Thiel
Thiel-Moni ist offline  
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Alt 06.02.2012, 09:47   #2
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Es ist als Vermögen anzugeben.
Allerdings dürfte es bei der Vergütung nicht zu werten sein, da das Vermögen insoweit für die Betroffenen nicht verfügbar (verpfändet) ist.
Fara ist offline  
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Alt 06.02.2012, 14:53   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
Standard

Hallo Thiel-Moni,

also ich würde sie nicht im VV angeben, aber den Kontenstand mit Nachweis als sonstiges Vermögen mitteilen.

Auf die Kaution hat der Betreute ja derzeit keinen Zugriff, da sie abgetreten ist. Erst im Fall der Rückzahlung wäre sie m.E. als Vermögen aufzunehmen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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