Dies ist ein Beitrag zum Thema Kaution und Zinsen im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe jetzt eine Jahresmeldung der Wohnungsbaugesellschaft bekommen und wollte wissen, ob ich die damals selbstgezahlte Kaution/Zinsen des Betreuten in ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.01.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 9
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Ich habe jetzt eine Jahresmeldung der Wohnungsbaugesellschaft bekommen und wollte wissen, ob ich die damals selbstgezahlte Kaution/Zinsen des Betreuten in das Vermögensverzeichnis aufnehmen muss. Die Vorbetreuerin hat das nicht gemacht.
Gruß Monika Thiel |
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#2 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Es ist als Vermögen anzugeben.
Allerdings dürfte es bei der Vergütung nicht zu werten sein, da das Vermögen insoweit für die Betroffenen nicht verfügbar (verpfändet) ist. |
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#3 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Hallo Thiel-Moni,
also ich würde sie nicht im VV angeben, aber den Kontenstand mit Nachweis als sonstiges Vermögen mitteilen. Auf die Kaution hat der Betreute ja derzeit keinen Zugriff, da sie abgetreten ist. Erst im Fall der Rückzahlung wäre sie m.E. als Vermögen aufzunehmen. Gruß, Andreas
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