Dies ist ein Beitrag zum Thema externe Rechnungsprüfung trotz Entlastung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Schlicht keine Zeit darf und kann kein Argument sein!
Wenn kein Personal vorhanden ist, muss halt eines nach dem anderen ...
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#11 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Schlicht keine Zeit darf und kann kein Argument sein!
Wenn kein Personal vorhanden ist, muss halt eines nach dem anderen in Ruhe abgearbeitet werden. Hinsichtlich des Depots erscheint die Bestellung eines Sachverständigen zur Prüfung überzogen. Wenn der Rechtspfleger der Ansicht ist, dass das Depot aufzulösen ist, ist allenfalls ein Hinweis nach § 1837 BGB möglich. Auch wenn man kein Börsenexperte ist (bin ich auch nicht), muss man sich ggfs. in die Materie einarbeiten, um zu entscheiden, was für den Betreuten und dessen Wohl sinnvoller ist. Geringe Verluste sind - sofern die Vermögenswerte anders besser gesichert werden können - hinzunehmen. An Deiner Stelle würde ich mit dem Rechtspfleger nochmal telefonieren bzw. das persönliche Gespräch suchen, wie man die Kuh jetzt vom Eis bekommt. |
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#12 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Hallo, sorry, ich hatte gedacht, es handelt sich vielleicht um einen Betreuten der selbständig ist/war und/oder und hier Berge von Belegen hat. Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#13 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Das OLG Naumburg hat im Beschluss vom 22.08.2011 (Az.: 2 Wx 49/11) unter 2. darauf hingewiesen, dass "die Überprüfung der Rechnungslegung eines Vormunds / Pflegers" nach § 1843 Abs. 1 BGB [...] die Hinzuziehung eines Sachverständigen nur im Ausnahmefall erforderlich" ist.
Womit ich wieder bei der Frage der Begrüdung durch den zuständigen Rechtspfleger wäre. |
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#14 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Hallo!
Gibt es was Neues in der Sache? |
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