Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsmedikation eines Betreuten ist nicht möglich im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Auch für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wurde das unter Verweis auf das besagte BVerfG-Urteil schon von einem AG beschlossen:
AG Nürtingen ...
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Stammgast
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Auch für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wurde das unter Verweis auf das besagte BVerfG-Urteil schon von einem AG beschlossen:
AG Nürtingen Beschluß vom 10.11.2011, 11 XIV 80/11 Zwangsweise Behandlung psychisch Kranker bei Unterbringung nach UBG Baden-Württemberg Leitsätze Behandlungsbedürftige psychisch Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich sind, können nach UBG Baden-Württemberg nur untergebracht, aber nicht gegen ihren Willen behandelt werden. Interessant ist hier: Das AG hat hier versucht über das Betreuungsrecht (zivilrechtliche Unterbringung) eine Zwangsbehandlung "zu ermöglichen".... was ja nun durch AG Ludwigsburg und andere auch geklärt wurde. Weiterhin kann man sich die Frage stellen, ob Betreute "schlechter" gestellt werden dürfen als Insassen im Maßregelvollzug. Was bisher noch nicht (ausreichend) berücksichtigt wurde und sicher nach und nach noch mehr Gewicht bekommen wird: Die UN-BRK.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (17.02.2012 um 16:54 Uhr) |
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