Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsmedikation eines Betreuten ist nicht möglich im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Die Zwangsmedikation eines Betreuten ist nicht möglich, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Die Zwangsmedikation eines Betreuten ist nicht möglich, da es insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Zwangsbehandlung nur auf Grund einer klaren und bestimmten gesetzlichen Regelung angeordnet werden. Eine solche Regelung ist in den betreuungsrechtlichen Vorschriften nicht enthalten. Ferner bedarf es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts klarer Anforderungen an das Verfahren. Auch die Verfahrensvorschriften des FamFG enthalten keine Bestimmungen über das bei der Zwangsmedikation anzuwendende gerichtliche Verfahren. Die Zwangsmedikation stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 2 Abs. 2 GG dar. Nach alledem musste im vorliegenden Fall mangels gesetzlicher Regelung der Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung der Zwangsmedikation zurückgewiesen werden. Amtsgericht Ludwigsburg, Beschluss vom 30. Januar 2012 – 8 XVII 58/2012 Mit freundlichem Gruß andre krüger
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
WOW....
dann hat man ja das Pendant zu der öffentlich-rechtlichen Unterbringung/Zwangsmedikation... siehe da: Keine Zwangsmediktn b. öffentl.rechtl. Unterbrg. Darauf hatte ich immer gewartet (hier sind viele Betroffene am AG, denen ich nun noch besser bei ihren Beschwerden helfen kann). 30.01.12.... dann mal auf Rechtskraft warten....... kann ja sein, dass die Betreuerin noch meint Beschwerde einlegen zu müssen.....was auch nicht schaden würde, wenn das nochmal durch die nächste Instanz bestätigt wird.....
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (14.02.2012 um 02:20 Uhr) |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
|
Bei Beschlüssen aus der Vergangenheit sollte über-/geprüft werden, ob nicht im Rahmen der Betreuerhaftung Schadensersatz möglich ist.
(Verjährungsfrist 3 Jahre) Denn: Daß die Unterbringung des Klägers erst durch die vormundschaftliche Genehmigung des Amtsgerichts Paderborn vom 30. Oktober/04. November bzw. 12. Dezember 1996, also erst durch Handeln eines Dritten möglich wurde, hat keinen Einfluß auf den Ursachenzusammenhang (vgl. Palandt-Heinrichs, Vorbemerkung vor § 249 Rdz. 73, 86). Nach der Lebenserfahrung lag es nicht außerhalb jeglichen Vorstellungsvermögens, daß das Amtsgericht die Kompetenz des Beklagten, die vormundschaftliche Genehmigung für die Unterbringung des Klägers herbeizuführen, nicht sorgfältig prüfen oder auch bei entsprechender Prüfung zu einem falschen Ergebnis gelangen werde. Vielmehr erwartete der Beklagte (BERUFSBETREUER) ja gerade eine solche - mit dem Gesetz nicht im Einklang stehende - Entscheidung. aus: Oberlandesgericht Hamm, 29 U 56/00 Soll bedeuten: Eine Genehmigung des AG befreit den Betreuer nicht von seinen eigenen Pflichten.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (14.02.2012 um 13:01 Uhr) |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Hallo nam
Jetzt schießt Du aber gewaltig aus der Hüfte, und Deine abgesägte Schrotflinte streut was das Zeug hält. Will sagen: So, wie Du da Sachen aus dem Zusammenhang herausreisst und damit Stimmung gegen Betreuer machst ist nicht gerade angesagt. Ich gehe man davon aus, dass kein Betreuer nur aus Schietschandudel einen Unterbringungsantrag stellt und darauf hofft, dass das Gericht dann auch noch schlampt prüft, ob die Unterbringung gerechtfertigt ist. Wenn das Usus wäre, könnte man das gesamte Betreuungsrecht einfach vergessen. In diesem Sinne nachzubohren halte ich deshalb für völlig destruktiv, weil sinnlos zeitfressend und zerstörerisch für das Bemühen der Betreuer um das Vertrauen - sowohl der Betreuten als auch der Gerichte etc. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
|
Zitat:
Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) Geändert von andre (14.02.2012 um 19:24 Uhr) |
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
|
@ andre
nam gehört zu den Betreuten. Er wird daher nicht als Verfahrenspfleger auftreten. |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
|
Zitat:
Ich bezweifle nicht, dass die hier vertretenen Betreuer gute Arbeit leisten. Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass die eigene Empfindlichkeit bzgl. allgemeiner (oder auch mal verallgemeinerter) Kritik ein wenig zu Lasten der Sensibilität für Betroffene oder deren Angehörige geht. Für Betreute geht es um existenzielle Fragen und ich finde es wichtig, dass Betreuer hierfür ein Bewusstsein haben und dies kundtun - so wie andre oder mungo z.B. Verallgemeinernde Kritik an "den" Betreuern verstehe ich durchaus auch oder sogar v.a. als Kritik an der Gesetzeslage oder an real existierenden Zuständen, in denen Betreute weniger guten Betreuern ausgeliefert sind. Da fände ich Tipps, was man machen kann, falls man als Betreuter in so eine Situation kommt, angebrachter als den Hinweis auf die eigene Korrektheit. Damit grenzt man sich m.E. viel deutlicher von schwarzen Schafen oder inkompetenten Vertretern der Branche ab. Lieben Gruß, Janina |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
|
Hallo Janina
Mir geht es nicht darum, mich selbst oder andere Betreuer zu beweihräuchern. Hier geht es um die Frage, ob eine Behandlung gegen den Willen von Betreuten durchgeführt werden darf oder nicht und einige hochinteressante Urteile dazu. Sowohl im Süden als auch im Norden Deutschlands häufen sich die Urteile der Amtsgerichte, in denen Zwangsbehandlungen unter verschiedenen Rahmenbedingungen nicht mehr genehmigt werden. In diesem Forum wünsche ich mir, dass wir uns über diese Urteile austauschen können, welche Veränderungen sie bedeuten und was sie für Folgen in erster Linie für Betreute, aber auch für Betreuer und das ganze Umfeld haben. Für diese Diskussion ist es z.B. nicht hilfreich, wenn irgendwelche irrelevanten Urteile aus der Betreuungssteinzeit (1996) in Phrasen als Textbeitrag hier reinkopiert und als Aufforderung zur Betreuerjagd genutzt werden. Insgesamt ist es für die Diskussion eher hilfreich bei einem Verweis auf ein Urteil oder auf ein Gesetz dieses nicht selbst hier reinzukopieren sondern nur einen Link in den eigenen Text zu legen, der auf die entsprechende Stelle verweist. Dadurch werden die Beiträge der Forumsmitglieder viel besser lesbar und nicht durch lange Zitate auseinandergerissen. Ebenso finde ich es deutlich besser, wenn die SchreiberInnen in einem Thread auch beim Thema bleiben und nicht mehrere Themen vermengen. Lieber einen neuen Thread aufmachen, in dem das neue Thema behandelt werden kann. (Oder weißt Du noch worum es geht, wenn in einem Thread drei Themen gleichzeitig behandelt werden und die Beiträge alle durcheinander stehen?) Dies ist nicht der einzige Thread, in dem es so durcheinander läuft (im Prinzip fängt es ja gerade erst an...) aber bei genauem hinschauen wirst Du feststellen, dass es eine ganze Reihe von Threads gibt, in denen es nach kurzer Zeit angefangen hat chaotisch zu laufen, Themen vermischt wurden, einzelne Forumsteilnehmer versucht haben IHR Thema mit einzubringen (auch wenn es an anderen Stellen schon mehrfach behandelt wurde) - und nach relativ kurzer Zeit sich viele aktive MitschreiberInnen sich zurückgezogen haben, weil sie für sich und ihre konstruktiven Beiträge keinen Raum mehr gesehen haben. Genau das ist der Punkt, der mich als Admin sehr stört! Daher werden wir als admins (Michaela, Andreas und ich) noch intensiv darüber unterhalten, wie wir dieses Forum als konstruktive Diskussionsplattform erhalten können. Deshalb will ich in diesem Beitrag auch nicht auf die Urteile zur Zwangsmedikation eingehen, sondern im nächsten. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#10 | |
|
Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
|
Bei einigen - wenigen - Threads entsteht manchmal tatsächlich dieser Eindruck. Da hat Imre recht.
Zitat:
Beispiel: Thread lautet: "Meine Achse am Campwagen ist kaputt - bitte um Rat". Erster Eintrag in diesem Thread: "Mein Kühlschrank im Campwagen ist auch kaputt, weis jemand Rat?". Diesen Eintrag OffTopic setzen, und schon läufts rund. Übrigens: Wenn dieser erste - falsche - Eintrag von allgemeinem Interesse ist, dann verschiebt der Admin diesen in einen neuen Thread. Geändert von stephan1 (15.02.2012 um 18:46 Uhr) |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|