Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus gegebenem Anlass im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wir möchten als Admins darauf hinweisen dass uns das teilweise zusammenhanglose zitieren irgendwelcher Urteile und Rechtsgrundlagen ohne erkennbaren individuellen Bezug ...
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#1 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Wir möchten als Admins darauf hinweisen dass uns das teilweise zusammenhanglose zitieren irgendwelcher Urteile und Rechtsgrundlagen ohne erkennbaren individuellen Bezug nicht gefällt und in letzter Zeit überhand genommen hat.
Für eine differenzierte rechtliche Auseinandersetzung dazu ist dieses Forum nicht der richtige Ort, hierzu gibt es andere Foren. Wir möchten den "alten" Stil und die bisherige Richtung unseres Forums beibehalten. Urteile können dort eingestellt werden: Diesen Hinweis bitten wir ausnahmslos dringend zu beachten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#2 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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![]() DANKE !! LG Lisa |
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
wäre es nicht günstiger,auf die jeweiligen konkreten ungewollten Urteile und genannten/mitgeteilten Rechtsgrundlagen hinzuweisen , damit sich auch die jeweils konkreten Forenteilnehmer angesprochen fühlen ? Ich persönliche halte Hinweise auf Rechtsgrundlagen eigentlich immer für sehr wichtig (sofern sie einen Bezug zur Theamtik haben), denn die gesamte Tätigkeit des rechtlichen Betreuers handelt und funktioniert nur mit der Kenntnis der jeweiligen Rechtsgrundlagen. freundliche Grüße andre liebe Grüße andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#5 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Andre
Zitat:
Gegen einen einzelnen Satz habe ich ja nichts (auch wenn der mal lang sein kann), aber mehrere Absätze sind ein NoGo - und bei Zitaten aus kommerziellen Veröffentlichungen (Bücher etc.) riskiert man Copyright-Klagen. Das macht keinen Spaß und ist teuer. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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