Dies ist ein Beitrag zum Thema wie wird man ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob und was für Möglichkeiten es gibt, die Betreuung der Mutter zu übernehmen, die z.Zt ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 13.02.2012
Beiträge: 2
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Hallo,
ich wollte mal fragen, ob und was für Möglichkeiten es gibt, die Betreuung der Mutter zu übernehmen, die z.Zt von einem Berufsbetreuer betreut wird. Dazu möchte ich noch folgendes sagen: im Zuge meiner Tätigkeit als Pflegehelfer versorge ich eine alte Dame (91) die zusammen mit ihrem Sohn in einer 2 Raumwohnung wohnt. Die Mutter ist blind und kaum noch mobil. Der Sohn lebt von Hartz IV und ist 24 Std. am Tag für seine Mutter da. Er will nicht, dass sie in ein Heim kommt. Er bekommt kein Pflegegeld und der Pflegedienst kommt 3 mal täglich. Die Mutter hat Pflegestufe II. Vor ca. 5 Jahren musste seine Mutter mal ins Krankenhaus und plötzlich hatte die Mutter einen Berufsbetreuer und dem Sohn sind die Hände gebunden. Er hat schon mehrfach versucht, die Betreuung zu bekommen aber das Amtsgericht wies ihn immer wieder zurück. Ich muß dazu sagen, die Mutter ist auch stark dement und kann sich diesbezüglich nicht äußern. Die Wohnung ist zwar sauber aber seid der Betreuung durch den Berufsbetreuer ist dort nichts passiert. Nicht mal zum 9o Geburtstag ist der Betreuer aufgetaucht. Der Sohn ist verzweifelt was uns als Pflegedienst es nicht einfach macht seine Mutter zu versorgen. Der Betreuer würde die Mutter am liebsten ins Heim verfrachten. Bisher konnte der Sohn das noch verhindern. Deshalb meine Frage, an wen er sich wenden kann oder was er unternehmen kann um die Betreuung seiner Mutter zu bekommen ? L.G. prinzess |
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#2 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Schreiben an das Amtsgericht, dass er gewillt ist, die Betreuung für die Mutter zu übernehmen. Am besten mit dem Antrag der Mutter auf Betreuerwechsel.
Vorsprache bei der Betreuungsbehörde, damit die ggfs. dem Gericht mitteilen können, ob und inwieweit er geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen. Informationen bei der Betreuungsbehörde zur Führung einer Betreuung einholen, ggfs. an angebotenen Schulungen schon mal teilnehmen. Abwarten. |
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#3 | ||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo fara,
in Anbetracht davon: Zitat:
ist ein erneuter Antrag auf Betreuerwechsel vielleicht wenig sinnvoll. Besser wäre, man wüsste warum der Sohn die Betreuung nicht bekam. Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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@ michaela mohr
Entschuldigung, den Passus habe ich überlesen. Die Gründe für die Zurückweisung durch das Amtsgericht (wurde überhaupt ein richtiger Antrag gestellt und einen rechtsmittelfähiger Bescheid erlassen?) wären in der Tat hilfreich. Es kann ja auch sein, dass ein Insolvenzverfahren anhängig ist und der Sohn deswegen keine (Vermögenssorge) Betreuung bekommt. |
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#5 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Frage: Was würde sich für die Betreute nachhaltig verbessern, falls der Sohn die gesetzliche Betreuung übernimmt ? Ist es "nur" die Angst, dass der Betreuer die Mutter gegen ihren Willen ins Heim verfrachtet und die damit verbundene ständige Angst beim Sohn (und der Mutter ?) ? In welcher Form "konnte der Sohn das noch verhindern" ? |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Da ein Pflegedienst mit drin ist, wäre interessant was die PDL dazu sagt. Ist die Klientin in der Wohnung optimal versorgt, ist das Umfeld für sie förderlich, oder nicht. Ziel ist es die Wohnung so lang zu erhalten wie möglich, erst wenn eine ambulate Versorgung nicht mehr ausreichend ist, sollte es zur stationären kommen. Also keine Entscheidung des Betreuers nach dem Motto "heute pack ich mal wen ihn Heim, sondern muss es wirklich sein, oder ist es zu Haus noch vertretbar" |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 6
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hall zusammen!
ich bin mir über die rechtliche situation auch nicht 100%ig im klaren, aber den vorschlag von fara kann ich nur gutheißen - bei unserem nachbar ist es ähnlich gelaufen. es klingt alles sehr schlüssig. alles gute =) |
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#8 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 6
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und übrigens.. wenn jemand fragen zur ehrenamtlichen betreuung in öffentlichen einrichtungen hat, also nicht im verwandtenkreis wie hier beschrieben, dann schaut euch doch mal hier diesen artikel an. finde ihn sehr informativ und seriös recherchiert =)
?Grüne Damen und Herren? spenden Trost und Zuversicht vielleicht findet jemand antworten zu seinen fragen.... |
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#9 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo fiori,
Fara hat ihren Vorschlag bereits zurückgenommen. Sie hatte überlesen dass das Gericht bereits mehrmals die Betreuungsübernahme des Sohnes abgelehnt hat. Zu dem von Dir genannten Artikel: "grüne Damen" haben völlig andere Aufgaben als rechtliche Betreuer, ob ehrenamtlich oder nicht. Das hat mit unserem Thema hier nichts mehr zu tun. Gruss Michaela
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#10 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
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Zitat:
was hat dein link denn mit rechtlicher Betreuung zu tun? Bei dem was du verlinkt hast geht es um eine soziale Betreuung im Krankenhaus, das ist etwas vollkommen anderes. Gruß, Andreas
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