Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzregelungen des betreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mal eine frage.als ich vor über einem jahr wegen obdachlosigkeit bei meinem bekannten schlafen konnte der vom selben ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Stadthagen
Beiträge: 4
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Ich habe mal eine frage.als ich vor über einem jahr wegen obdachlosigkeit bei meinem bekannten schlafen konnte der vom selben büro betreut wird,gab es die einigung umsonst.wegen meiner lebenslage bat ich um ausreichend unterstützug den betreuer der aber nicht tätig wurde.heut soll ich einen mietrückstand von ominösen 1000euro zahlen obwohl keinerlei verträge bestehen und ich nichts unterschrieben hab.ich habe keinen einwilligungsvorbehalt.kann ich klagen?lg,TEUFELCHEN
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Teufelchen,
gegen was oder wen könntest Du denn klagen? Wenn Du nicht Wohnungsinhaber mit Mitvertrag in irgendeiner Form bist kann keiner rückwirkend -und auch im Voraus nicht- Geld von Dir verlangen. Was hat der Einwilligungsvorbehalt jetzt damit zu tun? Hast Du einen gesetzlichen Betreuer, also einen vom Amtsgericht? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Stadthagen
Beiträge: 4
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Hallo michaela,ja der bzw die betreuerin ist vom amtsgericht bestellt.hat auch schon geld abgebucht ohne meine zustimmung.nur leider ist die vormundschaftsstelle für keine anhörung bereit,bekomm nur terminabsagen etc,lg Teufelchen
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Ich verstehts noch nicht. Das ist zu dünn, wer möchte Geld wofür?
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Stadthagen
Beiträge: 4
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Hallo gonzo,also als ich obdachlos wurde konnte ich bei nem freund unterkommen.der wollte keine zahlungen dafür.also wurde zwischen allen,ich er und unseren betreuern kein untermietvertrag geschlossen.sein vermieter wusste das.ich habe nichts unterschrieben.nach über einem jahr,die wohnzeit war aber nur 6monate,sagt meine betreuerin ich muss die vergangenen mietzahlungen abstottern und bucht geld ab.wo es hingeht weißt sie nicht nach.mein freund ist dort nicht mehr wohnhaft,er ist im wohnheim.,ich bekomme keine papiere in kopie für meine akten daheim.ich verlange nachweise über die zahlungen bekomme jedoch keine einsicht. Lg,teufelchen
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Vielleicht ist es ja ein Mißverständnis. Denkbar wäre auch, daß dein Freund selbst Schulden und sein Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt hat. Dann hätte er allerdings beizeiten einen Mietvertrag aufsetzen und von Dir unterschreiben lassen sollen. Im Nachhinein halte ich so einen Vertrag aber für nicht rechtsgültig, und ich denke nicht, daß Du dann irgendwas bezahlen müßtest. Du lebst von Sozialleistungen? Dann hast Du Anspruch auf Mietzahlungen vom Amt. Die sollte deine Betreuerin beantragen. Wenn Sie sagt, daß Du Schulden hast, verstehe ich das eigentlich gar nicht, denn wenn Du mit Wissen deiner Betreuerin Schulden machen willst, muß das Betreuungsgericht das vorher (!) genehmigen. Frag doch einfach nochmal nach.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Ok, bei 166EUR pro möglichen Mietmonat ist es eher keine Miete sondern etwas anderes das der Vermieter einfordert und erhält - hast Du den Vermieter deswegen schon mal gefragt, warum er nun doch was will und auf welcher Grundlage? Denn wenn es keinen Vertrag gibt hat der Vermieter keine Ansprüche gegen Dich zu stellen, auch wenn vielleicht sein Mieter/Dein Kumpel noch Mietschulden bei ihm hat. Grüße! |
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