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Finanzregelungen des betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzregelungen des betreuers im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 15.02.2012, 12:29   #1
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Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Stadthagen
Beiträge: 4
Standard Finanzregelungen des betreuers

Ich habe mal eine frage.als ich vor über einem jahr wegen obdachlosigkeit bei meinem bekannten schlafen konnte der vom selben büro betreut wird,gab es die einigung umsonst.wegen meiner lebenslage bat ich um ausreichend unterstützug den betreuer der aber nicht tätig wurde.heut soll ich einen mietrückstand von ominösen 1000euro zahlen obwohl keinerlei verträge bestehen und ich nichts unterschrieben hab.ich habe keinen einwilligungsvorbehalt.kann ich klagen?lg,TEUFELCHEN
Teufelchen ist offline  
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Alt 15.02.2012, 12:35   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Teufelchen,

gegen was oder wen könntest Du denn klagen?

Wenn Du nicht Wohnungsinhaber mit Mitvertrag in irgendeiner Form bist kann keiner rückwirkend -und auch im Voraus nicht- Geld von Dir verlangen.

Was hat der Einwilligungsvorbehalt jetzt damit zu tun?
Hast Du einen gesetzlichen Betreuer, also einen vom Amtsgericht?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.02.2012, 22:12   #3
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Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Stadthagen
Beiträge: 4
Standard Finanzregelung des betreuers

Hallo michaela,ja der bzw die betreuerin ist vom amtsgericht bestellt.hat auch schon geld abgebucht ohne meine zustimmung.nur leider ist die vormundschaftsstelle für keine anhörung bereit,bekomm nur terminabsagen etc,lg Teufelchen
Teufelchen ist offline  
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Alt 15.02.2012, 22:18   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Ich verstehts noch nicht. Das ist zu dünn, wer möchte Geld wofür?
gonzo ist offline  
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Alt 15.02.2012, 23:43   #5
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Registriert seit: 15.02.2012
Ort: Stadthagen
Beiträge: 4
Standard Finanzregelung des betreuers

Hallo gonzo,also als ich obdachlos wurde konnte ich bei nem freund unterkommen.der wollte keine zahlungen dafür.also wurde zwischen allen,ich er und unseren betreuern kein untermietvertrag geschlossen.sein vermieter wusste das.ich habe nichts unterschrieben.nach über einem jahr,die wohnzeit war aber nur 6monate,sagt meine betreuerin ich muss die vergangenen mietzahlungen abstottern und bucht geld ab.wo es hingeht weißt sie nicht nach.mein freund ist dort nicht mehr wohnhaft,er ist im wohnheim.,ich bekomme keine papiere in kopie für meine akten daheim.ich verlange nachweise über die zahlungen bekomme jedoch keine einsicht. Lg,teufelchen
Teufelchen ist offline  
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Alt 16.02.2012, 00:36   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von Teufelchen Beitrag anzeigen
[...] nach über einem jahr,die wohnzeit war aber nur 6monate,sagt meine betreuerin ich muss die vergangenen mietzahlungen abstottern und bucht geld ab.wo es hingeht weißt sie nicht nach.mein freund ist dort nicht mehr wohnhaft,er ist im wohnheim.,ich bekomme keine papiere in kopie für meine akten daheim.ich verlange nachweise über die zahlungen bekomme jedoch keine einsicht.
Wenn es eine Einigung zwischen Euch gab, daß Du gratis unterkommen konntest, könntest Du dir die von deinem Freund einfach schriftlich bestätigen lassen.
Vielleicht ist es ja ein Mißverständnis.

Denkbar wäre auch, daß dein Freund selbst Schulden und sein Betreuer einen Einwilligungsvorbehalt hat. Dann hätte er allerdings beizeiten einen Mietvertrag aufsetzen und von Dir unterschreiben lassen sollen.
Im Nachhinein halte ich so einen Vertrag aber für nicht rechtsgültig, und ich denke nicht, daß Du dann irgendwas bezahlen müßtest.

Du lebst von Sozialleistungen? Dann hast Du Anspruch auf Mietzahlungen vom Amt.
Die sollte deine Betreuerin beantragen.

Wenn Sie sagt, daß Du Schulden hast, verstehe ich das eigentlich gar nicht, denn wenn Du mit Wissen deiner Betreuerin Schulden machen willst, muß das Betreuungsgericht das vorher (!) genehmigen.

Frag doch einfach nochmal nach.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 16.02.2012, 10:24   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
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Zitat:
Zitat von Teufelchen Beitrag anzeigen
die wohnzeit war aber nur 6monate,sagt meine betreuerin ich muss die vergangenen mietzahlungen abstottern und bucht geld ab. wo es hingeht weißt sie nicht nach.

Ok, bei 166EUR pro möglichen Mietmonat ist es eher keine Miete sondern etwas anderes das der Vermieter einfordert und erhält - hast Du den Vermieter deswegen schon mal gefragt, warum er nun doch was will und auf welcher Grundlage? Denn wenn es keinen Vertrag gibt hat der Vermieter keine Ansprüche gegen Dich zu stellen, auch wenn vielleicht sein Mieter/Dein Kumpel noch Mietschulden bei ihm hat.

Grüße!
gonzo ist offline  
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