Dies ist ein Beitrag zum Thema Weiterbildung trotz betreuer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
muss mal doof fragen
da in den gesetzen nix zu finden ist zum obigen thema
ich hab einen betreuer
die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 7
|
muss mal doof fragen
da in den gesetzen nix zu finden ist zum obigen thema ich hab einen betreuer die betreuung wurde "hintenrum" eingerichtet ohne mein wissen! wollte mich in richtung techniker FH fortbilden nun fh meinte ginge nicht da betreuung auch das wahlrecht wahr tangiert wurde per gerichtverfahren korrigiert wie und was gilt auch gesetzes mässig? ![]() ps weshalb viele den betreuer verschweigen ist da sie in der heutigen "leistunggesellschaft" nur noch als nichts zu gebrauchen zählen dadurch bzhaben gute betreuer schwirickeiten on mass! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
|
Hallo,
wer hat der FH denn vom Betreuer überhaupt was erzählt? Mit dem Wahlrecht hat das alles nichts zu tun. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Dass es keine Anhörung gab kein Gutachten erstellt wurde und die Betreuung ohne Deine Zustimmung eingericht wurde, kann nur wenige Gründe habe idR sind das medizinische?!
Zitat:
Dann hattest der Betreuer alle Angelegenheiten - welche Aufgabenkreise hat Dein Betreuer nun noch und besteht ein Einwilligungsvorbehalt? |
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 7
|
nun die betreuung hat mein vater (ehemaliger richter)
eingerichtet er hat ne gesetzeslücke benutzt der jetzige betreuer prüft gerad ob en rufmordverfahren angebracht währe gegen den vater dem vater paste meine lebensweise nicht und das ich 7000€ schulden jetzt dank betreuer ca 10.000€ habe der vorherige ist verschwunden das droht ihm oder er zahlt meine reise die er sich eingesagt hat (leider negativ)Der betreuer selber da er die postvollmacht hat hat er es mitbekommen und sich ohne meine zustimmung da gemeldet wahlrecht wahr weg wegen betreuer muste per gericht wiederhergestelt wertden hier in der ortenau ist man sofort wahlunberechtigt wenn en betreuer bestellt wird ![]() nu will wissen ob da was in den gesetzen steht wegen schulöischer/betriblicher fortbildung |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Welche Aufgabenkreise stehen in dem Betreungbeschluss und welche Begründung wird dort angeführt die die Betreuung rechtfertigt?
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 7
|
gar keine stehn drine
![]() zu anfang (alter betreuer) postvollmacht aufenthatsbestimmung vermögenssorge wohnungsangelegenheiten arzt sachen neuer betreuer nur noch postvollmacht und vermögenssorge muss erst noch den vom alten betreuer angerichteten schaden beheben sprich die gansen ämter bereinigen heist wenn man einmal betreuer hat wqird man das "dogmar" nie wieder los in dieser gesellschaft als beispiel währe der stellen markt ( arbeitsamt) deshalb rate ich betreuer solten soweit wie möglich sich bei bewerbungen und bewerbunggespräche raushalten ansonsten ist ne arbeitsuche nicht vom erfdolg gekrönnt! hab meine nur über bekannte bekommen! Geändert von Micha lind (16.02.2012 um 18:56 Uhr) |
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,158
|
Hallo Micha Lind,
also grundsätzlich ist eine Betreuung natürlich kein Grund für Einschränkungen der Berufswahl, insbesondere wenn es sich nur um die von dir genannten Aufgabenkreise handelt. Da dürften also andere Gründe vorliegen warum eine FH ablehnt. Zitat:
Es sollte mich wundern wenn es im Ortenaukreis 20 Jahre nach Einführung des Betreuungsrechts anders sein sollte. Aber vielleicht kannst du ja was dazu schreiben wie dies von der Gemeinde begründet wurde. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 7
|
die dame vom wahl amt sagte mir
das eine m4eldung vom betreuungsgericht kam und das so was obligatorisch gemacht wird ![]() betreff fh in dem schreiben stand drin das es wegen betreuuung nicht ging! währe möglich das der alte betreuer den follen aufgabenkreis hatte weis noch nicht was der alte (vater) da gedreht hat hab ja auch mit meinem arbeitgeber wegen dem betreuer voll den stress gehabt da der betreuer sich in die firmenangelegenheiten eingemischt hat
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Wie agw schon sagte, die FH wird vermutlich noch andere Gründe haben Dich nicht anzunehmen, denn ob Du nen Betreuung hast, oder nicht ist dabei unwichtig, ausser wenn ein Einwilligungsvorbehalt bestünde bei privaten Unis mit Studiengebühren etc.
Wie hat die FH von Deiner Betreuung erfahren, Du sagst ja selbst dass damit nicht hausiert werden sollte? Geändert von gonzo (17.02.2012 um 21:35 Uhr) |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.02.2012
Beiträge: 7
|
nun wen das wahlamt es wust
![]() denke es gab en schreiben was der erste betreuer abgefangen hatte wo es um die fh ging er hatte postvolmacht ! nun inwilligungvorbhalt wahr auch wude wie gesagt per gerichtsverfahren korrigiert und nun komt so langsam raus wa mein vter so getrickst hat
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|