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unglaublicher Pfusch-Betreuer-AG-KK

Dies ist ein Beitrag zum Thema unglaublicher Pfusch-Betreuer-AG-KK im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Alt 18.02.2012, 16:27   #1
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Beiträge: 4
Standard unglaublicher Pfusch-Betreuer-AG-KK

wie mein Username bereits verdeutlicht bin ich Betreuter. Ich wende mich an die Mitglieder dieses Forums, da ich langasam nicht mehr glauben kann, was mit mir im Betreuungsverfahren geschieht. Vielleicht weiß jemand Rat.

Fallbeschreibung:

-Betreung seit drei Jahren Psuchose nach Hanfkonsum
Bestellung für alle Aufgabenbereiche.
-bis vor wenigen Tagen Student (Diplomarbeit abgegeben)
-im Dezember die sofortige Aufhebung meiner Betreuung beantragt, Verfahrensbeendigung war bereits vorher angedacht und Gutachtenerstellung eines Facharztes sollte eingeholt werden.
-Meine Uni schrieb mir, dass ich nicht mehr krankenversichert bin. Ich war eingeschriebener Student. Die Beiträge hat mein Betreuer nicht entrichtet.
-telefonische Nachfrage warum es rechtens sein kann, mir später Beiträge zu berechnen, für die keine Gegenleistung erfolgt ist. (Rentenanrechnung)
-Nachfrage ergab, dass mein Betreuer Schreiben ignoriert hatte (Fragebogen). Meine Krankenkasse tritt nur mit dem Betreuer in Kontakt. Zwei mal habe ich Versicherungskarten in der Zeit angefordert, als ich noch versichert war. Eine Weiterleitung fand nicht statt.
-Die Betreuung wird übrigens seit zwei Jahren mit einer Distanz von über 400km geführt. Ich habe meinen Betreuer die letzten zwei Jahre zwei mal gesehen;-)
-bei der Beantragung der Aufhebung meiner Betreuung habe ich auf seinen Umgang mit meinen Krankenversicherungsschutz hingewiesen.
-Gutachtertermin wurde vorgezogen und legt Aufhebung der Betreuung nahe.
-Betreuer ändert plötzlich seine Einschätzung und empfielt die Weiterführung des Verfahrens i.V.m. einen Betreuerwechsel.
-Er schreibt dem Gericht, dass er die Krankenkassenbeiträge aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation (Student) nicht erbringen konnte. Zudem rühmt er sich damit 1.000€ aus eigenen Mitteln aufgewendet zu haben. Er schreibt ich würde viel Trinken und einen ganzen weiteren Haufen von Unwahrheiten. Er beruft sich dabei auf Gespräche mit meinem Vater und den Lebensgefährten meiner Mutter. Schreiben meiner Mutter liegen dem Gericht vor, dass sie bei ihm angefragt hat, warum ich meine Sozialleistungen nicht weitergeleitet bekomme und warum ich nicht krankenversichert bin.
-Rückblende: Sein 1000€ Anspruch resultiert aus einer Zeit in der ich einen Studentenkredit erhalten habe oder besser gesagt nicht erhalten habe. Ich bin damals exmatrikuliert worden, da der Semesterbeitrag nicht entrichtet wurde. Ich hätte in diesem Semester auch keine Prüfungen machen können. Er ist davon ausgegangen, dass der Studienkredit weiter ausgezahlt wird und hat munter überwiesen. Nach drei Monaten hat er einen Schreck bekommen als er auf mein Konto geschaut hat;-) Die in der Folgezeit ausbezahlten Sozialleistungen hat er mit seinen "Ansprüchen" aufgerechnet d.h. er hat ca. die Hälfte einbehalten.
-Das Gericht ordnet eine Nachbegutachtung an.
-Bei anderen Gerichten behauptet er nicht mehr mein Betreuer zu sein. Dies einen Tag nachdem er die die Fortsetzung des Verfahrens empflielt ;-)
er beruft sich auf eine telefonische Auskunft des Betreuungsgerichts.
Er und Gericht sprechen von einem Missverständnis.
-Rechtskostenbeihilfe wird abgelehnt, da er drei Schreiben nicht beantwortet hat. Ich konnte die Sachen nicht selber machen. Weder Schwarzfahren noch Kopien konnte ich mir leisten. Schreiben des zuständigen Amtsgerichts über die ignorierten Schreiben liegen dem Betreuungsgericht vor.(Es ging um einen Schadensersatzanspruch seitens Dritter gegen mich)
-Zum Ende meines Studiums habe ich einen ALG-II Antrag gestellt, und ihm geschrieben, er solle bitte Kontoauszüge einreichen.
-Statt dem zu folgen, stellt er selber einen Antrag. Das Jobcenter verlangt nun seine Unterschriften. Unterschriften erfolgen erst 2 Monate nach meiner Antragstellung beim Betreuungsgericht und nach 4 Schreiben die auf meinen ALG-Antrag hinweisen.
-Ich vermute, dass das Betreuungsgericht meinen Vorwurf nur anhand seiner Aussagen überprüft hat. Wenn er nicht so dumm gewesen wäre, sich für eine Weiterführung auszusprechen, hätte ich wohl nie gemerkt wie Gerichte mit Pflichtverletzungen umgehen. Befangenheitsantrag über den Richter der zwei mal meine Bitte einen Termin mit ihm zu vereinbaren abgelehnt hat. Ergebbnis: Er denkt nicht dass er befangen ist. Feststellungen ob Aufklärungspflichten verletzt oder erfüllt hat erfolgen nicht. Ich werde um Stellungnahme gebeten.
-Schreiben an die Krankenkasse mir die telefonische Auskunft zu bestätigen und sich zum Sachverhalt umfassend zu äußern. Dabei auch Anforderung einer Bescheinigung die das Jobcenter angefordert hat. Antwort: Keine Auskunft da ich einen Betreuer habe. Mein Betreuer hat nur seine Unterschriften geleistet und mir das mit der Krankenkasse selbst überlassen. Dem Betreuungsgericht habe ich vier mal geschrieben er solle die notwendigen Unterlagen einreichen
-Nur ergänzend: Rechenschaftspflichten bezüglich meiner finanziellen Situation ist er nie nachgekommen. in den drei Jahren der Betreuung hat er meine Bitte mir einen Ausdruck auszuhändigen niemals entsprochen.
-als er zu meinem Betreuer bestellt wurde, hat es ihm nicht interessiert, dass mir 1200mg. Seroquel zur Behandlung meiner Psychose verschrieben wurden (max. lt. Beipachzettel 1000mg)Medizinische Fürsorgepflicht;-)

die Zukunft: ALG-II Antrag wird abgelehnt werden. Mit dem Schreiben der Krankenkasse werde ich dann das Befangenheitsverfahren gegen die Richterin bestreiten. Außerdem werde ich einen weiteren Verusch unternehmen Aktenensicht zu erhalten. Wenn die Krankenkasse nicht bereit mir Pflichtverletzungen das Betreuungsgerichts und meines Betreuers zu belegen und sich auf das Betreuungsverfahren bzw. Datenschutz beruft, fühle ich mich verletzt und werde auch Schmerzensgeldansprüche prüfen. Meine Grundrechte werden verletzt ich werde keine Sozialleistungen erhalten. Niemand fühlt sich verantwortlich für die Unterlagen zu sorgen weder das Gericht noch mein Betreuer.

Meine Fragen:
-Sind meine Auskunftsrechte gegenüber der Krankenkasse durch die Betreuung eingeschränkt?
-Ist die Krankenkasse verpflichtet sich gegenüber meiner Person zu äußern (Ich werde Schadensersatz gegen ihn geltend machen). Ist sie verpflichtet mich darüber zu informiernen inwiefern die Aufsichtsbehörde überprüft hat.
-Hätte sich die Krankenkasse an Betreuungsgericht oder -behörde wenden müssen wenn Schreiben ignoriert werden.
-Muss das Betreuungsgericht die Betreuung unverzüglich aufheben oder einen neuen Betreuer bestellen, wenn widerholt Pflichtverletzungen festgestellt wurden. Schließlich hat er nun zwei mal bewiesen, dass er die die notwendige Sorgfalt zumindest in meinen Fall nicht benutzt.
-Ist der RIchter noch geeignet genug das Verfahren weiter zu führen. Vermutlich wurde Vorwurf erst nach zweiter Anzeige überprüft. Zudem Pfusch bei ALG II Antrag. 4 Schreiben und einem Monat Zeit haben nicht genug. Richter hätte Betreuungsumgang überwachen müssen.
-Stellt seine Aufrechnung eine Unterschlagung dar? (Bei einem Sorgfältigen Umgang hätte er sofort registrieren müssen, dass mir kein Geld mehr zufließt und einen Antrag stellen müssen).
-Reicht ein Einschreiben ihm dazu zu bringen, mir meinen finanziellen Status offen zu legen?


übrigens:
Ich habe sogar den Verdacht, dass er mich betrügen wollte. Ich hatte einen Strafprozess zur Zeit als ich nur von Kreditzahlungen lebte. Er meinte bei zwei Gelegenheiten, dass er die Vergütung meiner Strafverteidigerin aus meinen Mitteln bestreiten müsse. Ich denke er bezahlt sie über die Gerichtskostenbeihilfe und bucht sich ihre Gebühren privat. Ein anderer Betreuter war auch der Meinung, er würde von ihm abgezockt werden. Außerdem ist bei seinen Betreuten bekannt, dass er sich früher (privat) mit Leuten aus der Heroin-Szene herumgetrieben hat. Wenn man ihn sieht kann man glauben er raucht das Zeug zumindest. Sein Verfahrensumngag spricht jedenfalls nicht dagegen.
Vielen Dank für die Antworten
Betreuter Mensch ist offline  
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Alt 18.02.2012, 16:47   #2
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Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 3,916
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Hallo betreuter Mensch,

es ist schwer aus der Entfernung viel zu sagen zu deinem Fall.
Da aber alles sehr verwirrend und kompliziert klingt, zudem Richter involviert sind, würde ich Dir raten im Rahmen der PKH einen guten Anwalt mit der Klärung zu beauftragen.

Aber dazu noch:
Zitat:
-Sind meine Auskunftsrechte gegenüber der Krankenkasse durch die Betreuung eingeschränkt?
Nein, weder bei der KV noch der Bank usw. -ausser es bestünde ein Einwilligungsvorbehalt.

Zitat:
-Hätte sich die Krankenkasse an Betreuungsgericht oder -behörde wenden müssen wenn Schreiben ignoriert werden.
Nein, sie hätte das zwar gekonnt aber nicht gemusst. Vielleicht stellen sie Dir ein Schreiben aus was Deine Sichtweise/Darstellung bestätigt. Das wäre für einen Anwalt sicher hilfreich.

Zitat:
-Muss das Betreuungsgericht die Betreuung unverzüglich aufheben oder einen neuen Betreuer bestellen, wenn widerholt Pflichtverletzungen festgestellt wurden. Schließlich hat er nun zwei mal bewiesen, dass er die die notwendige Sorgfalt zumindest in meinen Fall nicht benutzt.
Das würde passieren wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt dass der Betreuer sich fehlerhaft verhalten hat. Bis jetzt scheint das aber nicht so gesehen zu werden.

Such Dir einen Anwalt, alleine wirst Du wohl schwerlich etwas erreichen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.02.2012, 17:44   #3
Club 300
 
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Beiträge: 375
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Hallo betreuter Mensch,

im Moment "brennt" dir der ALG2-Antrag unter den Fingern, wo nach deiner Aussage dein Betreuer nicht die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt.
Das Jobcenter beruft sich vermutlich auf fehlende Mitwirkungspflicht - und du hast das Nachsehen.

Muss nicht sein !


"Um einen Sozialhilfeantrag auszufüllen, ist grundsätzlich die Bestellung einer rechtlichen Betreuung nicht erforderlich, auch wenn der Hilfeempfänger von einer schweren geistigen Behinderung betroffen ist und somit die erforderlichen Angaben zu seiner Person nicht machen kann. Das Sozialhilfeformular, welches vermutlich als Sozialhilfeantrag bezeichnet werde, diene lediglich dazu, dem Sozialamt die notwendigen Angaben zur Prüfung und Gewährung der Sozialhilfe zu machen. Es sei kein für das Verwaltungsverfahren notwendiger förmlicher Antrag im Sinne einer Anspruchsvoraussetzung. Die Sozialhilfe setze vielmehr ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt werde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen."

Quelle: Vertretung gegenüber Behörden ? Betreuungsrecht-Lexikon
stephan1 ist offline  
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Alt 19.02.2012, 10:49   #4
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Registriert seit: 17.02.2012
Beiträge: 4
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Vielen Dank für eure Antworten.

Falls das Gericht den Pfusch des Betreuers nicht festgestellt hat, haben sie selber gepfuscht.

-ich habe bereits einen Anwalt angeschrieben. Einen Beratungsschein habe ich auch. Übrigens habe ich dem Gericht drei mal geschrieben, sie sollen für die notwendigen Kontosauzüge sorgen. Offensichtlich haben es die Rechtspfleger gelernt mit den Unfähigkeiten ihrer Vorgesetzten umzugehen.

-Das Problem ist das ich zwar einen Anwalt finden kann, ob dieser sich aber wirklich um den Fall kümmert, ist eine andere Frage. Den Beratungsschein möchte ich sinnvoll verwenden. Zudem glaube ich dass der Prozess wegen Schadensersatz (zahlreiche Anträge auch auf mein Bitten nicht gestellt, Geld vorenthalten) beim ort des Betreuers stattfindet.

-Ich habe ja einen eigenen Antrag beim Jobcenter gestellt . Das Jobcenter wollte nur die Kontoauszüge. Mit seinem Antrag haben sie dann seine Unterschriften verlangt. Diese hat er nach eineinhalb Monaten und vier Schreiben an das Gericht und persönlichen Besuchen geleistet. Das einzige was noch fehlt ist die bescheinigung der KK dass ich bei ihnen Mitglied bin.

-Die Krankenkasse hat mein Schreiben nicht ernst genommen. Ich habe nach Stundungsversuchen meines Betreuers usw. gefragt. Am Schluss noch der Hinweis, dass ich eine Bescheinigung für das Jobcenter brauche. Es ist verletzend, dass einem als Betreuter nicht die selben Rechte zugebilligt werden wie jedem Menschen. Ich habe der Krankenkase geschrieben, das ich mit ihrer Haltung nicht einverstanden bin. Falls es zu keinen Sinneswandel kommt werde ich Schmerzensgeld von ihr verlangen.
Betreuter Mensch ist offline  
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Alt 19.02.2012, 11:37   #5
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Zitat:
Zitat von Betreuter Mensch Beitrag anzeigen
Es ist verletzend, dass einem als Betreuter nicht die selben Rechte zugebilligt werden wie jedem Menschen. Ich habe der Krankenkase geschrieben, ...
Natürlich hat ein Betreuter die selben Recht wie jeder Mensch !
Tatsächlich habe ich hinsichtlich der Krankenkasse die selben negativen Erfahrungen gemacht wie du.
stephan1 ist offline  
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Alt 19.02.2012, 17:11   #6
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Benutzerbild von andre
 
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Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Die Sozialhilfe setze vielmehr ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt werde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen."
Hallo, Vorsicht vor Antworten, die der Rechtsberatung sehr nahe kommen und dann noch unvollständig sind,
denn es gibt z.B. bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII Ausnahmen: "Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung", hier besteht Antragserfordernis, die Kenntnis, dass die Voraussetzungen der Leistung vorliegen reicht nicht aus !
Grüße andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 20.02.2012, 08:07   #7
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"Die Sozialhilfe setze vielmehr ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt werde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen."???
Rechtsberatung findet hier nicht statt... ich habe gerade die Vermutung ich muss die Sache so interpretieren dass ich wohl möglich immer noch nicht krankenversichert bin?.. oder verstehe ich das Falsch...

Es steht ein Nachbegutachtungsterin an.. das Gutachten war zwar Eindeutig aber mein Betreuer hat darauf bestanden.

meine Psychose hatte einen starken Bezug zu Diskriminierungen die im III Reich üblich waren. Eine seelische Verletzung wird für den Mediziner leicht nach vollziebar sein, da er meine Krankengeschichte kennt.

Falls es nicht zu einem sofortigen Sinneswandel des Gerichts kommt werde ich Schmerzensgeld fordern.

Ich hatte gedacht es würde sich um einen Einzelfall handeln. Das diese Verfahrensweise üblich ist wird schockiert mich. Unabhängig von dieser neuen Information und einer Reaktion werde ich mich nicht nur bei der KK sondern auch beim Bundesgesundheitsamt beschweren.

Verletzungen des GG können zum Schmerzensgeldanspruch führen.. Das EU-Recht wird aber wohl teurer;-)
Betreuter Mensch ist offline  
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Alt 20.02.2012, 15:54   #8
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Zitat:
Zitat von Betreuter Mensch Beitrag anzeigen
Rechtsberatung findet hier nicht statt... ich habe gerade die Vermutung ich muss die Sache so interpretieren dass ich wohl möglich immer noch nicht krankenversichert bin?.. oder verstehe ich das Falsch...
1) Hast du eine Krankenversicherungskarte in deinem Besitz oder ist diese beim Betreuer ?
2) Wenn nicht, hast du ev. eine "reduzierte" Krankenversicherungsbescheinigung, damit du in Notfällen behandelt wirst ?
stephan1 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 18:55   #9
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Beiträge: 4
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Ich weiß noch nicht einmal ab wann ich keine krankenversicherung mehr hatte. Ich war nicht oft beim Arzt. Ich habe dann bei der KK angerufen und ein Fax zum Arzt schicken lassen. Was ich weiß, ist dass ich zwei mal Karten telefonisch angefordert habe. Bei meiner Krankenkasse müssen diese zwingend zum Betreuer geschickt werden. Die Sachbearbeiter können die EDV nicht verändern. Eigentlich ist es ja obligatorisch, dass man die Karten dem Betreuten unaufgefordert zusendet (Fernbeziehung zwischen ihm und mir;-))
.
AUch als ich telefonisch nachgefragt habe, was mit meinen Karten ist, wusste er nicht wovon ich spreche.
.


Ich habe heute die Gnade erlebt, den zuständigen Richter kennen zu lernen, als ich Akteneinsicht erbeten habe. Er war zuvor mit meinen Befangenheitsantrag befasst, den ich für den Richter zuvor gestellt habe. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden. DIe Richter sind übrigens immer fein raus, wenn es um die AUfklärung von Pflichtverletzungen geht. Das machen die Rechtspfleger. Ich finde es aber dennoch als unrechtens seine Entscheidungen auf Grundlage der Aussagen eines Betreuers zu stützen, der definitiv und nachweislich Lügen erzählt. Zuerst muss die Glaubwürdigkeit seiner Person bestätigt werden, dann erst dürfen die Aussagen verwertet werden und als Entscheidungsgrundlage dienen - so zumindest mein Rechtsempfinden. Der alter Richter wollte die Betreuung verlängern. Das wurde mir heute angedeuted. Ich habe den Richter geschrieben was ich von Staatsbediensteten halte, die meinen über Menschen Urteilen zu dürfen die sie noch nie getroffen haben. Ich habe den schmalen Grad zwischen Beleidigung und sachlicher Kritik gewählt. Ich denke das hat nicht funktioniert. Ich weiß dass es unklug ist, wenn man die Betreuung nicht mehr möchte. Ich habe es aber nicht eingesehen, dass ein Mensch über mich entscheidet, der es abgelehnt hat mit mir zu sprechen(zwei Bitten einen Termin zu vereinbaren). Der alte Richter verlässt das Gericht. Der neue dachte ich hätte mit dem alten gesprochen. Er musste auch zugeben, dass über 100! Betreuungsfälle zu viel sind .. das Gericht in meiner früheren Heimatstadt hätte ihn gar nicht mit der Betreuung beauftragen dürfen, dass hat der Richter zwar nicht gesagt, man hat ihm aber angemerkt, dass er das so gesehen hat wie ich. Weiß jemand, wo die Grenze zu einer unbilligen Anzahl von Betreungsfällen liegt? Schließlich ist das auch ein Argument zu belegen, dass er seine Pflichten verletzt hat. Er hätte die Betreuung nicht annehmen dürfen.
Betreuter Mensch ist offline  
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