Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäfts- bzw. Deliktunfähigkeit im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich hätte mal ne Frage. ein deliktunfähiger Heimbewohner hat heute meinem Heimbewohner seinen Fernseher zerschlagen. Die Betreuerin weigert sich, irgendetwas ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Ich hätte mal ne Frage. ein deliktunfähiger Heimbewohner hat heute meinem Heimbewohner seinen Fernseher zerschlagen. Die Betreuerin weigert sich, irgendetwas zu bezahlen.
Es ist mir schon klar, dass deliktunfähige Mensche nicht schadensersatzpflichtig sind. Aber der deliktunfähige Heimwohner hat nicht das erste Mal Sachen in dem Heim demoliert. Es kann doch nicht sein, dass man da nicht irgendwie den Schaden bezahlt bekommt. Hat da irgendjemand schon mal Erfahrungen mit gemacht? Heike |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo,
für mich stellt sich hier die Frage, inwieweit das Heim hier eine Aufsichtspflicht hätte bzw. diese verletzt hat? Dann könnte die Versicherung des Heimes den Schaden übernehmen. Viele Grüße ![]() Ingrid |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Die sagen, man hätte alles gemacht, was in ihrer Macht steht. Mein Betreuter würde eigentlich immer den Fernseher zu laut machen und die Tür auflassen. Das würde den anderen Heimwohner einfach stören und durch seine Krankheit kann er es einfach nicht verstehen (das glaube ich als einziges, der bekommt immer Anfälle) und rastet dann aus.
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,590
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Moin Heike
An dieser Party sind ja gleich mehrere beteiligt: - Der delikt-unfähige Bewohner, der bei Lärm ausrastet - Der Betreute, der seinen Fernseher laut laufen und die Tür auflässt - Das Heim, das meint schon genug getan zu haben. Der erste könnte ja mal einfach weniger ausrasten, bzw. Hilfen bekommen, dass er weniger ausrastet. Der zweite könnte ja mal die Tür zu machen und/oder sich Kopfhörer aufsetzen, wenn die Flimmerkiste schon brüllen muss. Das Heim könnte dafür sorgen, - dass die Tür zu ist, das TV nicht so laut oder die Kopfhörer aufgesetzt sind - dass der erste die Hilfen bekommt, weniger ausrasten zu müssen. Eigentlich sind das alles nur Ideen für die Zukunft. Wer jetzt den x-ten Fernseher bezahlt ist damit nicht geklärt. Es zeigt aber auf, dass alle als Beteiligte anzusehen sind und die Schuld nicht nur einem in die Schuhe zu schieben ist. Rausreden hilft da auch nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Danke!!
Das mit dem lauten Fernseher habe ich auch erst gestern erfahren, nachdem es zu spät war. Der Heimbewohner, der den Schaden verursacht hat, kann wirklich nichts dazu. Wie drücke ich mich aus??? Der lebt in einer anderen Welt. Aber seine Betreuerin hätte meines Erachtens dafür Sorge tragen müssen, dass der Betreute in ein andere Heim kommt, weil er in dem Heim vollkommen falsch ist und sie hätte dafür sorge tragen müssen, dass der Heimbewohner haftpflichtversichert ist, ist jedenfalls meine Meinung. Es war auch nicht der erste Schaden und es gibt Versicherungen, die trotzdem solche Menschen versichert. mfg Heike |
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#6 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 1
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Die Haftpflicht ist bei Deliktunfähigkeit draussen vor,aber eine Deliktunfähigkeit ist eine juristische Einschätzung im Einzelfall bei Erwachsenen und kann nicht pauschal angenommen werden.
Auch bei Deliktunfähigen kann eine persönliche Haftung aus Billigungsgründen entstehen, wenn nämlich dem Geschädigten aus finanziellen Gründen es nicht zugemutet werden kann, den Schaden zu tragen. Wenn also der "Schädiger" genug Geld auf dem Konto hat, kann er durchaus herangezogen werden. Und dann ist da noch ganz klar die Aufsichtspflicht der Einrichtung, die bestimmt versichert ist. |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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hallo beisammen,
die Frage , ob der Fernsehzerstörer tatsächlich nicht haftet, läßt sich eigentlich nur in einem Zivilprozeß klären, in dem der Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird . Die Betreuerin muß den Nachweis führen, daß ihr Betreuter deliktunfähig war . Also nicht mehr einsehen konnte, daß man Gegenstände nicht zerstören darf. Ein Gutachten zB zur Frage des Einwilligungsvorbehalts dürfte da wenig hilfreich sein. Als nächstes stellt sich die Frage, ob denn überhaupt die Aussicht besteht , vom Schädiger auch mit einem entsprechenden Urteil zu seinem Geld zu kommen. Bei einem solchen Verfahren wird das Gericht in der ersten Verhandlung in Hiblick auf die Kosten wohl einen Vergleich vorschlagen. Da das Ergebnis des Gutachters nicht bekannt ist 50 /50 . Wäre es vielleicht möglich, ein Einigungsgespräch unter Mitwirkung eines Mitgliedes des Heimberates zu versuchen ? fwu |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Danke alle zusammen!
Dass der Fernsehzerstörer deliktunfähig ist, davon gehe ich einfach aus. Das stelle ich gar nicht so in Frage. Der ist ja in dem Heim nicht gerade unbekannt und nachdem nun der Fernseh defekt ist, kommen immer mehr Sachen raus, die er schon geschafft hat. Ich ärgere mich halt nur über das Verhalten von seiner Frau. Ich weiß von einer Versicherung, die versichert solche Menschen trotzdem, halt nur etwas teurer:-) Das Problem mit der Zahlungsunfähigkeit des Fernsehzerstörers hält mich schon ein wenig davon ab, doch mal das ganze einzuklagen. Das Heim hat da schon so etwas durchblicken lassen. Meiner würde zwar schon PKH bekommen, aber auch nur für seine Kosten. Die Ehefrau, die nicht Betreuerin ist, sondern eine Vorsorgevollmacht hat (habe ich aber auch erst gestern erfahren), ist der Meinung mit einem Blumenstrauß ist alles wieder gut. Gestern ist sie mir fluchtartig aus dem Weg gegangen. Nächste Woche habe ich noch einmal einen Termin beim Heimbeirat, mal schauen, ob da was raus kommt. Derzeit sehe ich eigentlich nur Ausicht auf Geld, wenn ich über das Heim gehe. |
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#9 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Werbung nicht erlaubt.
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 520
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Zitat:
Glaube, es gibt nur 2 Firmen, die Deliktunfähigkeit versichern. Grüße Krüger
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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