Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltshilfe schießt quer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Fara,
vielen Dank für deinen ausführlichen Beschrieb - jeder der darin genannten Punkte ist richtig.
Damit kann Andreas seinen ...
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#11 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Hallo Fara,
vielen Dank für deinen ausführlichen Beschrieb - jeder der darin genannten Punkte ist richtig. Damit kann Andreas seinen hinsichtlichen Antrag beim Betreuungsgericht nunmehr besser formulieren.
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, da war es aber bei Betreuerwechsel, dass meine Betreute nicht unterschreiben wollte. Die Rechtspflegerin damals einen Termin bei Gericht gemacht und danach die Betreute unterschrieben. Ging eigentlich dann reibungslos.
Heike |
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#13 | |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Zitat:
Vielleicht kannst Du den Antrag ja mit den entsprechenden Genehmigungsvorschriften untermauern ... dann kann ich Deine Posts evtl. besser nachvollziehen. Derzeit - pardon:
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#14 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Beweisantrag
Quelle: Jurathek - zivilrechtliche Beiträge |
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#15 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Aha.
Und was willst Du beweisen? Und wie soll der "Beweisantrag" (den es m. W. im FamFG und daher im Betreuungsrecht nicht gibt) beschieden werden? Es gibt im vorliegenden Sachverhalt drei gangbare Möglichkeiten. 1. Der Betreute erklärt im persönlichen Gespräch bei dem Rechtspfleger, wer, was, wann, wie verfügt hat. 2. Der Betreute erklärt dies schriftlich. (Es handelt sich bei 1. und 2. um die sog. Eigenverwaltungserklärung.) 3. Die Haushaltshilfe wechselt. Aber für den Fall, dass Du einen solchen, von Dir beschriebenen "Beweisantrag" im Betreuungsrecht schon mal durchgezogen hast, würde mich das Aktenzeichen der Entscheidung interessieren.
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#16 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Wenn dies seitens des Betreuers nun durch Rückzahlung aus der Welt geschafft ist, muss der Betreuer hinsichtlich "wer, was, wann, wie" sich gegenüber dem Rechtspfleger erklären und dieser wird dann wiederum auf den Betreuten zugehen und um Bestätigung bitten. Punkt 3. "Haushaltshilfe wechselt" verstehe ich nicht, offensichtlich benötigt der Betreute diese aufgrund seiner Behinderung ?! Auch ein Betreuerwechsel steht nicht im Raum. Der Betreuer kann doch ausreichend die Ordnungsmässigkeit seines Handelns beweisen - im Zweifel muss er es dann halt auch beweisen. |
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#17 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Nun, ich denke, wir kommen nicht auf einen Nenner.
Meinen Standpunkt habe ich dargetan. Du bist mir bedauerlicherweise noch einige Antworten schuldig. |
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#18 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Quelle: FamFG § 29 mit Kommentar (S. 56) aus dem Buch von: Bassenge/Roth FamFG/RPflG. |
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#19 | |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Zitat:
Aber: einen Beweisantrag gibt es im Betreuungsrecht nicht. Dein Vorschlag wäre zudem - ich erwähnte es - vergebene Liebesmüh'. Es gibt - wie schon benannt - die Möglichkeit der Anregung an das Gericht zur Prüfung (meinetwegen der Betreuereignung, der weiteren Erforderlichkeit der Berufsbetreuung, der Einschränkung / Erweiterung der Aufgabenkreise oder was auch immer). Sofern eine solche Anregung an das Gericht geschickt wird, muss das Gericht sich selbstverständlich mit dem Geschriebenen auseinandersetzen. Vorliegend wäre das allerdings ein Schutz mit Kanonen auf die wohlbekannten Spatzen. Die betreute Person kann hier selbst handeln (schreibend oder erklärend). Das Gericht kann dem Betreuten diese Erklärung nicht abnehmen. Das Gericht kann dem Betreuer die Einreichung der Rechnungslegung inkl. der notwendigen Belege oder der Eigenverwaltungserklärung des Betreuten nicht erlassen. Und wenn die Haushaltshilfe weiterhin meint, sich in die Arbeit des Betreuers einzumischen, wäre der Hinweis an den Arbeitgeber der Haushaltshilfe nur ein Zucken im kleinen Finger. |
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#20 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 44
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Zitat:
Hier ist wohl klar, dass unbedingt immer bei jeder Unterschrift eine dritte Person anwesend sein sollte, und zwar eine Vertrauensperson des Betreuten. Oder das Ganze wird gleich direkt beim Rechtspfleger abgewickelt. Eine Unterschrift pauschal vom Analphabeten zu verlangen finde ICH eine Frechheit. Interessant auch die Lösungsvorschläge und von wem sie so kommen: Haushaltshilfe entlassen/der bösen Haushaltshilfe den Mund verbieten
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