Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Haushaltshilfe schießt quer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haushaltshilfe schießt quer im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Fara, vielen Dank für deinen ausführlichen Beschrieb - jeder der darin genannten Punkte ist richtig. Damit kann Andreas seinen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 20.02.2012, 17:41   #11
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Hallo Fara,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beschrieb - jeder der darin genannten Punkte ist richtig.
Damit kann Andreas seinen hinsichtlichen Antrag beim Betreuungsgericht nunmehr besser formulieren.
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2012, 18:08   #12
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
Standard

Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, da war es aber bei Betreuerwechsel, dass meine Betreute nicht unterschreiben wollte. Die Rechtspflegerin damals einen Termin bei Gericht gemacht und danach die Betreute unterschrieben. Ging eigentlich dann reibungslos.

Heike
heike10 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2012, 19:05   #13
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Hallo Fara,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beschrieb - jeder der darin genannten Punkte ist richtig.
Damit kann Andreas seinen hinsichtlichen Antrag beim Betreuungsgericht nunmehr besser formulieren.
Mir ist immer noch schleierhaft, welchen Antrag Du meinst.
Vielleicht kannst Du den Antrag ja mit den entsprechenden Genehmigungsvorschriften untermauern ... dann kann ich Deine Posts evtl. besser nachvollziehen.
Derzeit - pardon:
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2012, 20:31   #14
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Beweisantrag
Quelle: Jurathek - zivilrechtliche Beiträge
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2012, 07:13   #15
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Aha.
Und was willst Du beweisen? Und wie soll der "Beweisantrag" (den es m. W. im FamFG und daher im Betreuungsrecht nicht gibt) beschieden werden?

Es gibt im vorliegenden Sachverhalt drei gangbare Möglichkeiten.

1. Der Betreute erklärt im persönlichen Gespräch bei dem Rechtspfleger, wer, was, wann, wie verfügt hat.

2. Der Betreute erklärt dies schriftlich.

(Es handelt sich bei 1. und 2. um die sog. Eigenverwaltungserklärung.)

3. Die Haushaltshilfe wechselt.


Aber für den Fall, dass Du einen solchen, von Dir beschriebenen "Beweisantrag" im Betreuungsrecht schon mal durchgezogen hast, würde mich das Aktenzeichen der Entscheidung interessieren.
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2012, 07:40   #16
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
1. Der Betreute erklärt im persönlichen Gespräch bei dem Rechtspfleger, wer, was, wann, wie verfügt hat.
2. Der Betreute erklärt dies schriftlich. (Es handelt sich bei 1. und 2. um die sog. Eigenverwaltungserklärung.) 3. Die Haushaltshilfe wechselt.
Zu Punkt 1. und 2.: Dazu ist der Betreute nicht verpflichtet, hat er doch sich dahingehend ausreichend erklärt, dass der Betreuer über sein Konto verfügt hat.
Wenn dies seitens des Betreuers nun durch Rückzahlung aus der Welt geschafft ist, muss der Betreuer hinsichtlich "wer, was, wann, wie" sich gegenüber dem Rechtspfleger erklären und dieser wird dann wiederum auf den Betreuten zugehen und um Bestätigung bitten.

Punkt 3. "Haushaltshilfe wechselt" verstehe ich nicht, offensichtlich benötigt der Betreute diese aufgrund seiner Behinderung ?! Auch ein Betreuerwechsel steht nicht im Raum. Der Betreuer kann doch ausreichend die Ordnungsmässigkeit seines Handelns beweisen - im Zweifel muss er es dann halt auch beweisen.
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2012, 08:18   #17
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Nun, ich denke, wir kommen nicht auf einen Nenner.
Meinen Standpunkt habe ich dargetan. Du bist mir bedauerlicherweise noch einige Antworten schuldig.
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.02.2012, 11:52   #18
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Und was willst Du beweisen? Und wie soll der "Beweisantrag" (den es m. W. im FamFG und daher im Betreuungsrecht nicht gibt) beschieden werden?
"Im Betreuungsrecht wurde das förmliche Beweisantragsrecht nicht eingeführt. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht sich mit rechts und entscheidungserheblichen Beweisangeboten nicht auseinandersetzen muss. Im Gegenteil. Es wird einerseits eine weitgehende Formalisierung des Beweismittelrechts vermieden und andererseits hat das Gericht sich mit den gestellten Beweisanträgen auseinanderzusetzen".
Quelle: FamFG § 29 mit Kommentar (S. 56) aus dem Buch von: Bassenge/Roth FamFG/RPflG.
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2012, 09:55   #19
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Zitat:
Im Betreuungsrecht wurde das förmliche Beweisantragsrecht nicht eingeführt. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht sich mit rechts und entscheidungserheblichen Beweisangeboten nicht auseinandersetzen muss.
Das hast Du gut zitiert.
Aber: einen Beweisantrag gibt es im Betreuungsrecht nicht.

Dein Vorschlag wäre zudem - ich erwähnte es - vergebene Liebesmüh'.

Es gibt - wie schon benannt - die Möglichkeit der Anregung an das Gericht zur Prüfung (meinetwegen der Betreuereignung, der weiteren Erforderlichkeit der Berufsbetreuung, der Einschränkung / Erweiterung der Aufgabenkreise oder was auch immer).

Sofern eine solche Anregung an das Gericht geschickt wird, muss das Gericht sich selbstverständlich mit dem Geschriebenen auseinandersetzen.

Vorliegend wäre das allerdings ein Schutz mit Kanonen auf die wohlbekannten Spatzen.

Die betreute Person kann hier selbst handeln (schreibend oder erklärend).
Das Gericht kann dem Betreuten diese Erklärung nicht abnehmen.
Das Gericht kann dem Betreuer die Einreichung der Rechnungslegung inkl. der notwendigen Belege oder der Eigenverwaltungserklärung des Betreuten nicht erlassen.

Und wenn die Haushaltshilfe weiterhin meint, sich in die Arbeit des Betreuers einzumischen, wäre der Hinweis an den Arbeitgeber der Haushaltshilfe nur ein Zucken im kleinen Finger.
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2012, 13:07   #20
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 44
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

Auf meine Frage, warum nicht, sagte sie mir, ich hätte sehr wohl über das Konto verfügt. Es wurde nämlich Kontoauszüge nacherstellt, diese Kosten hätte man meinem Betreuten in Rechnung gestellt.

Ich habe ihr mitgeteilt, dass die Kosten bereits von meinem Konto abgebucht wurden und ein Fehler der Postbank vorliegt. Inzwischen habe ich auch eine entsprechende Bestätigung der Postbank vorliegen, Erstattung folgt.
interessant finde ich, dass die Erstattung erst jetzt erfolgt... nachdem eine dritte Person, die Lesen, Schreiben und wohl auch Zusammenhänge erfassen kann darüber schaute....

Hier ist wohl klar, dass unbedingt immer bei jeder Unterschrift eine dritte Person anwesend sein sollte, und zwar eine Vertrauensperson des Betreuten.
Oder das Ganze wird gleich direkt beim Rechtspfleger abgewickelt.

Eine Unterschrift pauschal vom Analphabeten zu verlangen finde ICH eine Frechheit.

Interessant auch die Lösungsvorschläge und von wem sie so kommen: Haushaltshilfe entlassen/der bösen Haushaltshilfe den Mund verbieten
Naschkatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27