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Konten einsicht für Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Konten einsicht für Angehörige im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Mutter hat durch Ihre Demenz einen Betreuer. Sie möchte gern über Ihre Konten bescheid wissen. Leider kann sie ...


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Alt 20.02.2012, 12:34   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 19.02.2012
Beiträge: 1
Standard Konten einsicht für Angehörige

Hallo,

meine Mutter hat durch Ihre Demenz einen Betreuer.
Sie möchte gern über Ihre Konten bescheid wissen.
Leider kann sie sich das alles nicht merken was man ihr sagt.
Und sie möchte das ich als Ihre Tochter
einsicht in ihre Konten habe. Und weil auch der Verdacht besteht das der Betreuer sich nicht vernünftig kümmert. Zb um die
Schulden.

Kann ich als Tochter einsicht auf Ihre Konten bekommen oder zumindest Kopien der Kontoauszüge. Um diese mit meiner Mutter zu besprechen ?
Rubella ist offline  
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Alt 20.02.2012, 13:28   #2
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Nein, der Betreuer ist nicht berechtigt, Dir Auskunft zu geben. Und Akteneinsicht bei Gericht wirst Du auch nicht bekommen, da Du am Verfahren nicht beteiligt bist.

Wenn Deine Mutter die Kontoauszüge vom Betreuer haben möchte, kann sie die (eigentlich) haben, aber der Betreuer benötigt sie für die jährliche Rechnungslegung bei Gericht.
Fara ist offline  
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Alt 20.02.2012, 15:21   #3
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Rubella Beitrag anzeigen
weil auch der Verdacht besteht das der Betreuer sich nicht vernünftig kümmert. Zb um die
Schulden.
Begründeter Verdacht ?
stephan1 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 16:27   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Hallo Rubella,

Zitat:
Und sie möchte das ich als Ihre Tochter
einsicht in ihre Konten habe.
dann hätte sie Dir noch zu guten Zeiten, also ohne Demenz, besser eine Vollmacht ausgestellt.

Zitat:
Und weil auch der Verdacht besteht das der Betreuer sich nicht vernünftig kümmert. Zb um die
Schulden.
Zitat:
Kann ich als Tochter einsicht auf Ihre Konten bekommen oder zumindest Kopien der Kontoauszüge. Um diese mit meiner Mutter zu besprechen ?
An den Auszügen kann man nicht erkennen ob sich jemand "vernünftig" um Schulden kümmert. Wie soll das im Übrigen auch aussehen?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2012, 17:11   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
Standard

Zitat:
Zitat von Rubella Beitrag anzeigen
Kann ich als Tochter einsicht auf Ihre Konten bekommen oder zumindest Kopien der Kontoauszüge. Um diese mit meiner Mutter zu besprechen ?
Du hast kein Anrecht auf Einsicht, der Betreuer muss dir keine Einsicht gewähren, aber er darf es.

Zitat:
Zitat von Rubella Beitrag anzeigen
meine Mutter hat durch Ihre Demenz einen Betreuer.
Sie möchte gern über Ihre Konten bescheid wissen.
Leider kann sie sich das alles nicht merken was man ihr sagt.
Wie dement ist deine Mutter denn? Weiß sie, was sie tut, wenn sie Einsicht verlangt oder dir gewähren will? Falls ja, sind ihre Wünsche auf jeden Fall für den Betreuer zu beachten. Wenn sie geistig noch fit genug ist, könnte sie mit ihrem Betreuer vereinbaren, dass er z.B. dir die Kontoauszüge in Kopie zukommen lässt (und evtl. auch dann weiterhin, wenn sich ihre Verfassung verschlechtert). Mit dem Wunsch kann sie sich ggf. auch ans Gericht wenden. Es mag nicht Usus sein, aber bloße Einsicht in die Konten kann schwerlich dem objektiven Wohl der Betreuten zuwider laufen, so dass man ihren Wunsch - sofern es eindeutig ihr Wunsch ist - berücksichtigen müsste.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 20.02.2012, 19:04   #6
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
Standard

Ihr zäumt das Pferd (unwissentlich?) von hinten auf.

Bevor ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt wird, wird nach Angehörigen gesucht die diese Betreuung, oder auch nur Teile davon übernehmen könnten.

Da ist nun aber eine Tochter ohne diese Betreuung und dazu folglich noch ein Berufsbetreuer.
Dieser macht seinen Job so wie er muss und gewährt den Angehörigen/der Tochter keine Einsicht in die Konten.
Die Ungereimtheiten in der Darstellung lässt Du Janina z.B. geflissentlich aussen vor.
Da wird dann der vorgebliche "Wille" der Betreuten ins Feld geführt. Da die Mutter scheinbar, oder den Angaben nach alles sofort wieder vergisst frage ich mich, wozu der Aufriss?

Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert und auch nicht über Umwege durch die Angehörigen.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2012, 19:57   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ihr zäumt das Pferd (unwissentlich?) von hinten auf.

Bevor ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt wird, wird nach Angehörigen gesucht die diese Betreuung, oder auch nur Teile davon übernehmen könnten.
Vermutlich konnte/sollte/wollte die Tochter die Betreuung nicht übernehmen, der Zeitpunkt für eine Vorsorgevollmacht ist vorbei. So weit, so klar.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da ist nun aber eine Tochter ohne diese Betreuung und dazu folglich noch ein Berufsbetreuer.
Dieser macht seinen Job so wie er muss und gewährt den Angehörigen/der Tochter keine Einsicht in die Konten.
Die Ungereimtheiten in der Darstellung lässt Du Janina z.B. geflissentlich aussen vor.
So weit gibt es da keine Ungereimtheiten, die ich außen vor lassen könnte... Es gibt einen Betreuer und der gewährt den Angehörigen keine Einsicht in die Konten. Auch völlig okay.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Da wird dann der vorgebliche "Wille" der Betreuten ins Feld geführt. Da die Mutter scheinbar, oder den Angaben nach alles sofort wieder vergisst frage ich mich, wozu der Aufriss?
Um nichts außen vor zu lassen und um nicht nach dem Scheinbaren gehen zu müssen, fragte ich nach dem Grad der Demenz - ob die Mutter ihren freien Willen nämlich noch sinnvoll bekunden kann bzw. ob klar ist, dass es wirklich der Wille der Betreuten ist. Dass sie "alles sofort wieder" vergesse, steht da schließlich nicht:
Zitat:
Zitat von Rubella Beitrag anzeigen
Leider kann sie sich das alles nicht merken was man ihr sagt.
Selbst wenn die Informationen zum Kontostand nur Sekunden vorhalten und die Betreute selbst damit nicht nachhaltig was anfangen kann, schließt das nicht aus, dass es in ihrem Sinne ist, die Tochter zu informieren. Und wenn die Betreute ihren diesbezüglichen Willen noch äußern kann (i.d.S., dass sie weiß, was sie tut), ist ihr Wille beachtlich. Warum ihr Wille so ist, wie sie ihn äußert, ist ihre Sache - wie gesagt, Einsicht in die Bedeutung vorausgesetzt.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert und auch nicht über Umwege durch die Angehörigen.
Es mag durchaus Betreute geben, die sich einfach wohler fühlen, wenn Angehörige etwas umfassender informiert werden. Das ist nicht ehrabschneidend, zumal zu einer wirksamen Kontrolle mehr gehört als Einsicht in Kontoauszüge.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 20.02.2012, 20:59   #8
Club 300
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
Standard

Zitat:
Zitat von Rubella Beitrag anzeigen
Kann ich als Tochter einsicht auf Ihre Konten bekommen oder zumindest Kopien der Kontoauszüge. Um diese mit meiner Mutter zu besprechen ?
Selbstverständlich kannst du die Kontoauszüge deiner Mutter einsehen, falls diese damit einverstanden ist !
Die Kontoauszüge sind Eigentum deiner Mutter und befinden sich bei derselben (zumindest in Kopie) !
Wenn dem nicht so ist, dann ...
stephan1 ist offline  
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Alt 20.02.2012, 22:05   #9
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
Standard

Hallo Stephan,


es wäre nett , wenn Du für Deine Rechtsauskunft an Janina, wonach sie Einsicht in die Kontounterlagen eine konkrete Rechtsnorm angeben könntest.

Der einzig mir bekannte Anspruch des Betreuten oder seiner Erben auf Einsicht in die Unterlagen , bzw. Rechnungslegung gegen den Betreuer ergibt sich nach Aufhebung der Betreuung , bzw. nach dem Tod des Betreteuten gemäß § 1890 BGB.

Es gibt keine Rechtverhältnisse zwischen dem Angehörigen und dem Betreuer oder zwischen dem Betreuten und dem Betreuer, in deren Rahmen klageweise Ansprüche gegen den Betreuer geltend geamcht werden können.

Es bleibt lediglich die Anregung von Ermittlungen durch das Betreuungsgericht. Ermittlungen kann sowohl der Betreute , als auch jeder Dritte, also auch Angehörige anregen, im übrigen kann der Betreute jederzeit die Entlassung des Betreuers beantragen.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 21.02.2012, 07:14   #10
Paragraphenreiterin
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
Standard

Zitat:
Es bleibt lediglich die Anregung von Ermittlungen durch das Betreuungsgericht. Ermittlungen kann sowohl der Betreute , als auch jeder Dritte, also auch Angehörige anregen, im übrigen kann der Betreute jederzeit die Entlassung des Betreuers beantragen.
Richtig.
Im Übrigen siehe #2.
Fara ist offline  
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