Dies ist ein Beitrag zum Thema Konten einsicht für Angehörige im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Mutter hat durch Ihre Demenz einen Betreuer.
Sie möchte gern über Ihre Konten bescheid wissen.
Leider kann sie ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 19.02.2012
Beiträge: 1
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Hallo,
meine Mutter hat durch Ihre Demenz einen Betreuer. Sie möchte gern über Ihre Konten bescheid wissen. Leider kann sie sich das alles nicht merken was man ihr sagt. Und sie möchte das ich als Ihre Tochter einsicht in ihre Konten habe. Und weil auch der Verdacht besteht das der Betreuer sich nicht vernünftig kümmert. Zb um die Schulden. Kann ich als Tochter einsicht auf Ihre Konten bekommen oder zumindest Kopien der Kontoauszüge. Um diese mit meiner Mutter zu besprechen ? |
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#2 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Nein, der Betreuer ist nicht berechtigt, Dir Auskunft zu geben. Und Akteneinsicht bei Gericht wirst Du auch nicht bekommen, da Du am Verfahren nicht beteiligt bist.
Wenn Deine Mutter die Kontoauszüge vom Betreuer haben möchte, kann sie die (eigentlich) haben, aber der Betreuer benötigt sie für die jährliche Rechnungslegung bei Gericht. |
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#3 |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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#4 | |||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Rubella,
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Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
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Zitat:
Liebe Grüße, Janina |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Ihr zäumt das Pferd (unwissentlich?) von hinten auf.
Bevor ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt wird, wird nach Angehörigen gesucht die diese Betreuung, oder auch nur Teile davon übernehmen könnten. Da ist nun aber eine Tochter ohne diese Betreuung und dazu folglich noch ein Berufsbetreuer. Dieser macht seinen Job so wie er muss und gewährt den Angehörigen/der Tochter keine Einsicht in die Konten. Die Ungereimtheiten in der Darstellung lässt Du Janina z.B. geflissentlich aussen vor. Da wird dann der vorgebliche "Wille" der Betreuten ins Feld geführt. Da die Mutter scheinbar, oder den Angaben nach alles sofort wieder vergisst frage ich mich, wozu der Aufriss? Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert und auch nicht über Umwege durch die Angehörigen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#7 | ||||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 100
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Zitat:
Liebe Grüße, Janina |
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#8 | |
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Club 300
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 375
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Zitat:
Die Kontoauszüge sind Eigentum deiner Mutter und befinden sich bei derselben (zumindest in Kopie) ! Wenn dem nicht so ist, dann ...
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 562
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Hallo Stephan,
es wäre nett , wenn Du für Deine Rechtsauskunft an Janina, wonach sie Einsicht in die Kontounterlagen eine konkrete Rechtsnorm angeben könntest. Der einzig mir bekannte Anspruch des Betreuten oder seiner Erben auf Einsicht in die Unterlagen , bzw. Rechnungslegung gegen den Betreuer ergibt sich nach Aufhebung der Betreuung , bzw. nach dem Tod des Betreteuten gemäß § 1890 BGB. Es gibt keine Rechtverhältnisse zwischen dem Angehörigen und dem Betreuer oder zwischen dem Betreuten und dem Betreuer, in deren Rahmen klageweise Ansprüche gegen den Betreuer geltend geamcht werden können. Es bleibt lediglich die Anregung von Ermittlungen durch das Betreuungsgericht. Ermittlungen kann sowohl der Betreute , als auch jeder Dritte, also auch Angehörige anregen, im übrigen kann der Betreute jederzeit die Entlassung des Betreuers beantragen. fwu |
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#10 | |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Zitat:
Im Übrigen siehe #2. |
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