Dies ist ein Beitrag zum Thema Versorgung mit Brauchwasser im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, Moin
da soll ich gerade mal wieder einen Heimvertrag unterzeichnen in dem steht: "Zur Wohnraumüberlasung gehören die Versorgung mit ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
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Moin, Moin
da soll ich gerade mal wieder einen Heimvertrag unterzeichnen in dem steht: "Zur Wohnraumüberlasung gehören die Versorgung mit Brauchwasser und Strom bzw. Entsorgung von Abwasser". Könnt Ihr mir etwas dazu sagen? Eine Versorgung mit Brauchwasser im Alten- und Pflegeheimzimmer kann ja irgendwie nicht sein ... Grüße aus dem Norden inne-huhn |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2012
Beiträge: 22
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Brauchwasser wird z. B. auch für die Toilette, für den Rasen oder Waschmaschine benutzt. Wenn das Heim solche Anlagen hat, gehört das schon dazu.
Könnte also auch dazu gehören.. Ist meine Meinung ![]() Heike |
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