Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer in Urlaub im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
wer kümmert sich um den Betreuten, wenn ich als Betreuer in Urlaub bin.
Ich habe einen Betreuten der ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 4
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Guten Tag,
wer kümmert sich um den Betreuten, wenn ich als Betreuer in Urlaub bin. Ich habe einen Betreuten der im Pflegeheim lebt (Pflegestufe2). Da er des öfteren stürzt und ins Krankenhaus muss, oder sonst noch einiges pasiert, bin ich mir unklar wie es gehandhabt wird, wenn ich in Urlaub bin. Ich bin Gott sei Dank Handylos. Gruss Peter |
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#2 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
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Zitat:
zunächst würde ich sagen, dass sich - hoffentlich - das Heim darum kümmert. Meine Betreute ist "oft" in der letzten Zeit gestürzt und das Heim hat selbstständig, falls notwendig, den Hausarzt ggf. KH angerufen und Behandlung organisiert. Ich wurde lediglich informiert, je nach Tragweite der Behandlung. Wenn du das Gefühl hast, dass in 2 Wochen ganz viel passieren könnte, dann würde ich offiziell die Betreuungsstelle/Gericht über deinen Urlaub informieren. In dringenden Fällen wird ein Verhinderungsbetreuer bestellt, sofern notwendig. Vg bt-nrw2010
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Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre. |
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#3 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Guten morgen zusammen,
Zitat:
Wenn wir (als BB`s) in Urlaub fahren halte ich grundsätzlich für unsere Pflicht das Gericht zu informieren, alle Heime, Pflegedienste Betreute usw. natürlich auch, und den Anrufbeantworter mit der Urlaubsmeldung und dem Namen/Telefonnummer des Verteters zu besprechen. Das muss sein- egal ob ich das Gefühl habe es könnte was sein oder nicht. Für den Rest, nämlich die Vertretung in der Urlaubszeit, gibt es dann zwei Möglichkeiten: man hat einen Vertreter den man gleich dem Gericht mitteilt. Und der wieder hat "kleine" Kenntnisse über die Liste der Betreuten, also wichtige Pflegedienstnummer, von Angehörigen usw. Oder man bittet das Gericht im Fall einen Verhinderungsverteter zu bestellen. Letzeteres fände ich persönlich sehr unschön für meine Kunden. Da käme dann irgendwer, der nix von ihnen weiss und entscheidet im Zweifelsfall dann was Wichtiges? (Na ja, manchmal bin ich überfürsorglich weil ich meine Kunden einfach gut leiden kann)Egal wie, wenn wir wegfahren ist es deutlich unsere Sache vorher für adäquate Vertretung zu sorgen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Zitat:
![]() Ich persönlich halte die Info an das Gericht, dass man urlaubsbedingt nicht vor Ort ist und wer in der Zeit angesprochen werden kann, für wichtig. Um die Versorgung der Betreuten nach Sturz etc. hat sich zunächst die Einrichtung zu kümmern. Die muss dann den Vertreter benachrichtigen. Dem Vertreter obliegt es dann, entweder den Betreuer im Urlaub anzurufen oder das Gericht zu informieren, wenn Entscheidungen anstehen (z. B. eine OP, in die ggfs. auch das Gericht m. W. für den Betreuten einwilligen kann). Zwei Wochen Jahresurlaub sind dabei m. M. n. das kleinere Problem. Wenn es länger dauert (eigene Krankheit, Reha, Kur usw.), muss das Gericht informiert werden, damit ein anderer Betreuer bestellt werden kann. |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 4
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Danke für die Hiunweise,
das mit dem Betreuungsgericht werde ich zusätzlich noch machen. Ich bin zwar höchstens 2 Wochen in Urlaub und gebe die Urlaubsadresse sowiso an, aber manchmal bin ich auch nicht zu erreichen, da wir ausgedehnte Touren machen. Gruss Peter |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,916
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Hallo Peter,
irgendwie liegt da ein Missverständnis vor. Was sollen die Betreuten usw. mit Deiner Urlaubsdresse? Ich bin zwar der unbedingten Meinung dass die Verteteung im Urlaub geregelt sein muss aber ich bin gleichzeitig überhaupt nicht der Meinung, dass man im Urlaub die Betreuungen sozusagen auf Distanz (weiter)führen soll. Im Urlaub hat man abzuschalten und sich zu erholen vom Job! Du schreibst zudem, du hättest kein Handy. Sollen diejenigen, die dich evtl. - nach deinem Modell- anrufen dann Nachrichten an der Rezeption hinterlassen? Auch nicht unbedingt glücksbringend. Ich will Dir hier kein schlechtes Gewissen machen oder gar den Urlaub verderben aber das klingt nicht gut. Kennst Du keinen anderen Betreuer und um wieviele Betreute geht es eigentlich? Gruss Michaela
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#7 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Ich sehe das wie michaela mohr.
Die Betreuten und auch das Gericht müssen nur Kenntnis darüber haben, DASS Du im Urlaub bist. Das WO ist egal. Deine Nachricht sollte also lauten: "Ich befinde mich in der Zeit vom x bis Y im Urlaub. Die Vertretung übernimmt in dieser Zeit Herr Z. Herr Z ist wie folgt erreichbar: Tel. Mobilnr. Fax Anschrift." (Wenn Du keinen Vertreter hast, sollte das Gericht das auch wissen. Und die Einrichtungen der Betreuten. Damit dann das Gericht im Zweifel handeln kann.) Mehr nicht. Deinen Vertreter solltest Du über Deine Klienten informieren - besonders über die harten Fälle oder jene, in denen in Kürze mit einer Entscheidung, einem Gutachten o. ä. zu rechnen ist. Du kannst selbstredend mit Deinem Vertreter ausmachen, dass er (und ausschließlich er!) Dich auf Deiner privaten Mobilnr. anruft, wenn es wirklich brenzlig ist oder er nicht weiß, was nun geschehen soll. Aber das sollten Notfälle sein. Ist man nämlich auch im Urlaub dauernd im Einsatz, steht man ständig unter Strom, kann sich nicht erholen, brennt aus, geht in ein paar Jahren in die Kur, Reha oder sonstwas und kommt aber aus dem ausgebrannten Depri-Loch nicht wieder raus. Letztenendes ist man im schlimmsten Fall selbst ein Klient eines Kollegen. Besten Dank.
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#8 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Beiträge: 441
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Das ist lustig!
Grad hat mir meine Betreuerin eröffnet, dass sie Mitte bis Ende März in Urlaub geht ;-) Bei ihr ists so geregelt, dass im Notfall die Nr von einer Kollegin aufm AB gesprochen ist. Für "kleinere" Wehwehchen sind die 2 Mitarbeiterinnen da, die dann z.B. auch das wöchentliche Geld nach Liste auszahlen. Ich als Betreute werde also IMMER lange vorher informiert, wenn sie in den Urlaub geht und auch kurz vorher nochmal, und welche Möglichkeiten es für den Fall der Fälle gibt. Der ist zwar bislang nie eingetreten, aber man weiss ja nie .... Gruss, MurphysLaw |
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