Dies ist ein Beitrag zum Thema Botschaft/ Ausweisverlägerung Bulgarin im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin im Falle eine jungen Bulgarin beauftragt.
Ein sehr umfangreicher Fall, von Anfang an, indem ich schon mehr ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Hallo,
ich bin im Falle eine jungen Bulgarin beauftragt. Ein sehr umfangreicher Fall, von Anfang an, indem ich schon mehr Arbeit geleistet habe als ich je bezahlt bekomme.( sie war im 5. Monat schwanger, ohne Leistungsbezug, daher nicht krankenversichert, mit Räumungsklage, ohne Ende Schulden, Aufnahme ins Mutter Kind Heim im Eilverfahren, Klärung des Status gegenüber Behörden, Vaterschaftsklage, ein Kind in Obhut des Jugendamtes mit anhängigem Verfahren...etc..) Nun lebt sie bereits in der zweiten Mutter Kind Einrichtung in einer Wohngruppe zur Verselbstständigung. Problem: Ihr Ausweis aus Bulgarien ist nun abgelaufen und muss neu beantragt/ verlängert werden. Die Fiktionsbescheinigung wurde auch ohne gültigen Ausweis verlängert. Die Botschaft ist in Bonn, ca. 100km von hier entfernt... Die Einrichtung fordert mich nun massiv auf, die Klientin zu begleiten, den Ausweis neu zu beantragen. Dies sei meine Aufgabe....von der Einrichtung wurde hier ein Termin gemacht (was ich auch verstehe, weil man auf diesen wochenlang warten muss...) und an mich weitergegeben...ich wehre mich hier nach wie vor massiv... ich soll nun die klientin ca. 70km entfernt abholen um nochmals 100km zu fahren um dann stundenlang in der botschaft zu sitzen... ??für nichts davon werde ich bezahlt... ( Ich bin für Behörden zuständig, nicht aber für ausländerrechtliche Angelegenheiten, keine Aufenthaltsbestimmung...) Bislang hat die Betreute sich hier auch selbst gekümmert, bzw. die erste Einrichtung. Ihren Aufenthaltstatus hatte sie zudem bereits, bevor ich Betreuerin war. Die Mitarbeiter der Einrichtung erklären, dass die Betreute den Weg nach Bonn nicht alleine zurück legen könne und mit der Antragsstellung überfordert sei.. Aus meiner Sicht ist aber die Einrichtung für die tatsächliche Hilfestellung und Begleitung ihrer Bewohner zuständig. Die Betreute fährt zudem identisch lange Strecken zu den Besuchskontaktes ihres ersten Kindes... Gibt es eine Rechtsgrundlage? Danke für eure Hilfe... |
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#2 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten (nichts anderes ist eine Botschaft: eine Behörde) ist aber genau das, was Dein Aufgabenkreis umfasst. Also auch die Angelegenheiten mit der Botschaft.
Handeln musst Du also. Kann man den Antrag im Internet bekommen, so dass Du ihn fertig machen und der Betreuten mitgeben kannst? Ob allerdings die Begleitung der Betreuten durch Dich erforderlich ist, kann ich nicht abschätzen. Hm, über anwaltliche Hilfe? Begleitet das Heim die Besuchskontakte? Oder fährt die Betreute allein? Keine große Hilfe, ich weiß ... |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Die Betreute fährt zu den Besuchskontakten alleine..Ich sorge nur dafür, dass sie dies bezahlt bekommt..
Die Botschaft nimmt den Antrag komplett auf und leitet diesen dann zur Bearbeitung weiter, in der Botschaft wird auch ihre Muttersprache gesprochen...Es dürfte also keine Probleme geben ihr Anliegen klar zu machen.. Und für die Fahrt fühle ich mich nicht zuständig... |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Muss bei Ausweis- und Melderechtlichen Dingen nicht auch Aufenthaltsbestimmung angeordnet sein???
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#5 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Ändert sich der Aufenthalt durch den neuen Ausweis?
M. W. ist der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung dann nicht erforderlich. |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 16.05.2010
Beiträge: 52
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Nein. Die Frau lebt derzeit in Geilenkirchen und wird dort auch noch verbleiben..
Ich erreiche heute auch niemanden mehr in der Botschaft und werde es morgen nochmal versuchen. Danke Fara |
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#7 |
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Paragraphenreiterin
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 239
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Bitte. Gerne.
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