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Betreuer auf Schadensersatz verklagen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer auf Schadensersatz verklagen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Tag, ich möchte gerne erfahren, ob ich einen vom Gericht bestellten Betreuer auf Schadensersatz verklagen kann. Folgende ...


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Alt 18.04.2012, 09:59   #1
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Registriert seit: 15.05.2010
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 6
Frage Betreuer auf Schadensersatz verklagen?

Hallo und guten Tag,

ich möchte gerne erfahren, ob ich einen vom Gericht bestellten Betreuer auf Schadensersatz verklagen kann.

Folgende Situation:

Ich habe von 2006 bis 2007 meine Mutter (jetzt 95 Jahre) betreut. Sie hatte mir eine Generalvollmacht zur Betreuung gegeben.

Ende März 2007 kam mein Bruder durch Ausweisung aus Saudi Arabien und zog bei meiner Mutter ins Haus. Er war zwar zu 1/3 Miteigentümer des Hauses, jedoch hat meine Mutter ein lebenslanges Wohnrecht sowie das Niesbrauchrecht.

Ich wohne ca. 65 km von meiner Mutter entfernt und bin jede Woche mind. 1 x für ca. 10 Std. bei meiner Mutter gewesen und habe mich um alle Angelegenheiten gekümmert.
Hausputz, Einkauf, Krankenkassenabrechnung, Gartenarbeit, Artzbesuche, Körperpflege die nicht über die Grundpflege der AWO abgedeckt war, etc.

Hierfür hat meine Mutter mir die Summe von 400 € p. M. gegeben.
Zusätzlich bekam ich 100 € für die Kraftstoffkosten.

Meine Mutter hatte vorher für eine Putzfrau und den Gärtner auch pro Monat schon 400 € ausgegeben und hat dann gemeint, da ich mehr mache möchte sie mir lieber das Geld geben.

Bis zu dem Zeitpunkt als mein Bruder kam, war auch alles ok.

Da mein Bruder aber auf einem schlimmen Tripp war - Nigeriaconection - wollte er von meiner Mutter 50.000 € haben.
Dazu konnte ich jedoch nicht ja sagen, denn das war so ziemlich das gesparte Geld meiner Mutter.


Im Juni 2007 hatte mein Bruder meine Mutter mit zur Bank genommen und meine Mutter hat für ihn 21.000 € abgehoben.
Das ist mir dann zwar am selben Tag aufgefallen, da ich eine Überweisung für einen Arzt für meine Mutter machte und ich habe mich auch gleich darum gekümmert.
Um diese Situation abzukürzen: Ich habe mit der Geschäftsleitung einen Weg gefunden, dass mein Bruder nicht noch einmal mit meiner Mutter zur Bank gehen konnte um mehr Geld zu holen.
Das Geld wurde auf ein Konto umgebaucht, das auf meinen Namen lief.

Dann ist mein Bruder mit meiner Mutter zu einem Notar gegangen und hat meine Mutter die Vollmacht, die sie mir gegeben hat widerrufen lassen. Dazu muss man wissen, dass meine Mutter ihren Kindern generell nichts negatives zugetraut hat und durch ihre Alzheimererkrankung auch nicht verstanden hat, was sie da macht. Weder als Sie die Vollmacht widerrufen hat, noch als sie das Geld bei der Bank geholt hat.

Mir wurde dann vom Notor die neue Vollmacht, die jetzt mein Bruder hatte zugestellt und die Mitteilung, dass ich keine Vollmacht mehr habe. Als ich diese Vollmacht des Notars gelesen habe, hatte ich das Gefühl, dass mein Bruder sich einen "Selbstbedienungsladen" eröffnet hat.

Mir blieb dann nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen um die Sache klären zu lassen.

Mein Bruder behautete dann ich hätte meiner Mutter Geld gestohlen, wobei ich es ja nur gesichert hatte und ich behauptete und konnte das ja auch nachweisen, dass er meiner Mutter Geld weggenommen hätte.

Der Richter hat mich nie angehört. Es wurde nach Aktenlage entschieden und er hat es sich recht einfach gemacht:
Eine Rechtsanwältin wurde für die finanziellen Belange meiner Mutter eingesetzt.

Inzwischen ist mein Bruder im Feb. 2010 verstorben und nun bin ich scheinbar gut genug alles für meine Mutter wieder erledigen zu können. Aber inzwischen ist meine Mutter auch nicht mehr vermögend. :-(

Ich hatte, als die Rechtsanwältin die Betreuung übernahm, ihr eine Aufstellung über die Kosten meiner Mutter übergeben.
Darin waren z. B. die Telefonkosten mit ca. 25 - 30 € angegeben.

Inzwischen habe ich ja die gesamten Unterlagen und habe gesehen, dass im Jahr 2007 alleine die Telefonkosten über 3.000 € betragen haben sollen.

Hierauf habe ich den Rechtspfleger angesprochen und bekam die Antwort: Dann wird wohl ihre Mutter immer einfach irgenwo angerufen haben.
Ich finde das eine bodenlose Unverschämtheit und habe das Gefühl, dass selbst der Rechtspfleger sich absolut nicht für die Kosten die diese Rechtsanwältin angeblich für meine Mutter ausgegeben hat, interessierte.

Für mich ist total unerklärlich, wieso ich z. B. jede Ausgabe mit Quittungen belegen muss und die Rechtsanwältin auf Druck meines Bruders ihm 700 € Haushaltsgeld gab. Die Summe war ursprünglich 300 €.
Hierbei muss man wissen, dass meine Mutter davon nur die Lebensmittel für Frühstück und Abendbrot sowie Körperpflegeprodukte bezahlen musste.

Meine Mutter hatte durch das Mitbewohnen meines Bruders natürlich auch höhere Kosten bei den Umlagen.
Mein Bruder hat nur auf Kosten meiner Mutter gelebt, denn seine gesamte Rente ging zu einer Philippina.

Meine Mutter hat eine monatliche Einnahme von ca. 1.700 €.
Davon konnte ich in 1 Jahr, als ich sie betreut habe, ca. 6.000 € sparen, obwohl ich 500 € p. M. bekam.

Als ich im April 2010 die Betreuung übernahm, hatte meine Mutter von dem Geld, was ich gesichert hatte, noch ca. 2.000 €.
Das gesicherte Geld hatte die Bank beim Gericht hinterlegt und ich musste es auf Druck der Anwältin, die mich im Namen meiner Mutter verklagen wollte, freigeben. Das habe ich in 2009 gemacht.
Es ging um eine Summe von ca. 24.000 €.

Die Anwältin hat es geschafft innerhalb von 2 1/2 Jahren ca. 70 € auszugeben.

Wer kann mir helfen und sagen, wie ich evtl. gegen diese Anwältin vorgehen soll.

Ich freue mich über Rückmeldungen.

Mit lieben Grüßen
Ingrid
ich2110 ist offline  
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Alt 18.04.2012, 10:13   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Guten Morgen,

Zitat:
ich möchte gerne erfahren, ob ich einen vom Gericht bestellten Betreuer auf Schadensersatz verklagen kann.
wir sind hier ein Diskussionsforum und keine Rechtsberatung, deshalb schließe ich den Beitrag.

Grundsätzlich ist das Betreuungsgericht die zuständige Ansprechsstelle wenn es einen Klärungsbedarf mit dem Betreuer gibt.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Stichworte
ges. betreuung, rechtspfleger, veruntreuung


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