Dies ist ein Beitrag zum Thema Verdienst in der WfB im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Betreute verlässt Ende September erfolgreich den "Berufsbildungsbereich" in der WfB und soll einen Werkstattvertrag erhalten.
Unabhängig von der ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.06.2004
Ort: Schweinfurt
Beiträge: 9
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Hallo,
meine Betreute verlässt Ende September erfolgreich den "Berufsbildungsbereich" in der WfB und soll einen Werkstattvertrag erhalten. Unabhängig von der an der Bezirk abzutretenden Beträge ( sie wohnt in einem Wohnheim ) würde mich interessieren wie hoch in der Regel der Verdienst in der WfB angesetzt ist. Was ist beim Abschluss des Vertrages zu beachten ? Was muss rein - was soll nicht rein ? Zum Beispiel die Kosten für das Mittagessen in der WfB. Sind die der Betreuten zu tragen und wie sollen diese finanziert werden ? Eine zweite Frage: Wie wir die Heimkostenpauschale verrechnet wenn sich die Betreute im Urlaub und nicht im Wohnheim befindet ? Da diese dann die Leistungen ( Pflege und Essen ) des Wohnheimes nicht in Anspruch nimmt. Ist es möglich diese Leistungen an die Betreute direkt auszahlen zu lassen ? Auf welche Bestimmungen kann ich mich berufen ? Vielen Dank für die Hilfe Harald |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich kann leider nur zu einem Punkt etwas beitragen. Der Verdienst liegt nach meiner Kenntnis bei etwa 100-120 Euro. Gruss Andreas |
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