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AOK will Beglaubigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema AOK will Beglaubigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei der AOK haben sich die Mitarbeiter offenbar wieder etwas einfallen lassen, um zu rechtfertigen, dass sie weiterhin den Sauerstoff ...


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Alt 11.06.2012, 14:20   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard AOK will Beglaubigung

Bei der AOK haben sich die Mitarbeiter offenbar wieder etwas einfallen lassen, um zu rechtfertigen, dass sie weiterhin den Sauerstoff im Großraumbüro verbrauchen:

man teilt mir mit, dass man aufgrund geänderter Vorschriften nur noch Original-Betreuungsurkunden oder beglaubigte Kopien anerkennen kann.

Hattet Ihr das auch schon?
Flafluff ist offline  
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Alt 11.06.2012, 16:48   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,802
Standard

Hallo Flafluff,

es werden sich zwar keine Vorschriften geändert haben, aber im Prinzip haben sie m. E. auch recht.

Wenn du nicht persönlich mit deinem Ausweis auf der Matte stehen kannst, müssen sie ja auch sicher sein das es sich nicht um eine selbstgebastelte Kopie handelt.

Ich lasse mir bei Betreuungen oftmals gleich zu Beginn 5 Kopien des Ausweises beglaubigen, die ich dann in der Akte habe.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 11.06.2012, 18:31   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Flafluff,

es werden sich zwar keine Vorschriften geändert haben, aber im Prinzip haben sie m. E. auch recht.

Wenn du nicht persönlich mit deinem Ausweis auf der Matte stehen kannst, müssen sie ja auch sicher sein das es sich nicht um eine selbstgebastelte Kopie handelt.

Ich lasse mir bei Betreuungen oftmals gleich zu Beginn 5 Kopien des Ausweises beglaubigen, die ich dann in der Akte habe.

Gruß,
Andreas
Ja, so mache ich das auch. Brauche ich jetzt halt eine mehr.....
Ich ärgere mich aus verschiedenen Gründen dennoch ein wenig:

-im Rechtsverkehr mit den Krankenkassen ist m.E. die missbräuchliche Anwenung von Vollmachten zum Nachteil des Betroffenen fast ausgeschlossen.
-das Vortäuschen einer gesetzlichen Betreuung wäre Betrug und somit immerhin irgendwie strafbar. Wenn jemand das tut, dann ja wohl auch eher gegenüber der Bank als gegenüber der AOK.
-von manchen kommunalen Einrichtungen kenne ich es, dass die auch mal bei Gericht anrufen und fragen, ob das mit der Betreuung so seine Richtigkeit hat. Könnte die AOK im Zweifelsfall von mir aus gerne auch tun.
-Mehraufwand für mich, für das Gericht (Beglaubigung) und für die AOK (Nachfordern der Beglaubigung).

Insgesamt sortiert sich das halt in dieses dubiose "IMMERMEHR" ein, was von Betreuern erwartet wird. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur urlaubsreif......
Flafluff ist offline  
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Alt 11.06.2012, 18:50   #4
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

Neben "Vorschriften" des Sozialleistungsträgers gibt es ja auch noch das SGB X als Grundlage für das Verwaltungshandeln.

Dort:

SGB X - Einzelnorm

Dem Tipp mit sich gleich ein paar Kopien beglaubigen zu lassen (beim AG am besten) kann ich auch nur beipflichten.

Um ganz sicher zu sein, kann man ja gleich einen Rechtskraftvermerk/Zeugnis § 46 FamFG zusetzen lassen (dann ist man auf der sicheren Seite); hier:

FamFG - Einzelnorm

Zum Beglaubigen "missbrauche" ich als Betreuter das AG auch gern..... denn bisher ist das kostenlos geblieben.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 11.06.2012, 19:39   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Insgesamt sortiert sich das halt in dieses dubiose "IMMERMEHR" ein, was von Betreuern erwartet wird. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur urlaubsreif......
Ich kenne das eher extrem von der DRV, weniger von einer KK.
Für mich ordnet sich das in die zunehmende Abgabe von Verantwortung und das ständig übersteigertes Sicherheitsdenken ein.
Wenn das so weitergeht, müssen wir vllt. noch den Richter mitschleppen, der bestätigt, dass der Betreuer der Betreuer ist, weil ja auch die Beglaubigung der Kopie gezinkt sein sein.

Gr. R
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Rudi ist offline  
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Alt 12.06.2012, 08:28   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Insgesamt sortiert sich das halt in dieses dubiose "IMMERMEHR" ein, was von Betreuern erwartet wird. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur urlaubsreif......
da kann ich Dir nur zustimmen mein LieberZumal ich die beglaubigten Kopien dann nicht mehr faxen kann, kostet also Porto und vor allem Zeit. Bis das bei denen dann erst verwurschtet ist dauert nämlich bis zu vier Arbeitstagen in denen ich nichts von denen kriege.

Mach das mal unbedingt mit dem Urlaub- aber vielleicht nicht zwingend wieder in B.S.von wegen Fundbüro, Stadtverwaltung und Parkscheiben.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 12.06.2012, 09:06   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,539
Standard

Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
Dem Tipp mit sich gleich ein paar Kopien beglaubigen zu lassen (beim AG am besten) kann ich auch nur beipflichten.

Die Beglaubigung sollte auch nur das AG, das den Betreuerausweis ausgestellt hat, vornehmen.

Um ganz sicher zu sein, kann man ja gleich einen Rechtskraftvermerk/Zeugnis § 46 FamFG zusetzen lassen (dann ist man auf der sicheren Seite); hier:

FamFG - Einzelnorm

Mit Verlaub, das ist gequirlter Bunte-Knete-Quark.
Nur eine ENTSCHEIDUNG des Gerichts kann in Rechtskraft erwachsen.
Ein Betreuerausweis ist keine Entscheidung.
Also nix mit Rechtskraftvermerk.


Zum Beglaubigen "missbrauche" ich als Betreuter das AG auch gern..... denn bisher ist das kostenlos geblieben.
Ui, das ist fein.
Verrätst Du mir, wo Du Deinen Wohnsitz hast?
Das AG macht es nämlich falsch. Jede (!) Beglaubigung lässt Kosten entstehen.
Fara ist offline  
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Alt 12.06.2012, 19:01   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,568
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Moin moin

Das für die Dt.Rentenversicherung beglaubigte Kopien notwendig sind und Notare sich bei Beurkundungen gerne den Original-Betreuerausweis vorlegen lassen ist ja Gewohnheit (und auch nachvollziehbar). Aber dass jeder Hans und Franz damit anfangen will nicht. Bisher ist ja noch nicht einmal die GEZ auf diesen Trichter gekommen.

Dass eine Krankenkasse danach fragt finde ich ziemlich einzelfallig.
Ich würde denen schreiben, dass sie gerne während der Bürozeiten vorbeikommen können, um das Original vorgelegt zu bekommen. Mal sehen, was sie dann sagen...



MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.06.2012, 20:33   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Lieber Imre,

Du irrst:
[quoteBisher ist ja noch nicht einmal die GEZ auf diesen Trichter gekommen. ][/quote]

ich kann sonst die Verbände ja wirklich nicht leiden aber in diesem Fall waren sie erfolgreich und aktiv. Bevor der BdB, ich glaube es war besonders Herr Lüttgens, nicht die Regelung mit der GEZ vereinbart konnte dass bei Betreuungen keine Beglaubigung nötig ist mussten wir gerade bei denen eine Beglaubigung vorlegen.

Wie die Zeit vergeht und vergeht........und unser Gedächtnis gleich mit.

LG Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.06.2012, 00:05   #10
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Ui, das ist fein.
Verrätst Du mir, wo Du Deinen Wohnsitz hast?
Das AG macht es nämlich falsch. Jede (!) Beglaubigung lässt Kosten entstehen.
Da hast du mich aber falsch zitiert......

Betreuerausweis habe ich auch nicht als Entscheidung eines Gerichts angeführt.


Steht aber jedem offen, sich ein Rechtskrafzeugnis auf einen Beschluss setzen zu lassen (sofern Rechtskraft erlangt ist). Das auch noch kostenlos.....

§ 91 KostO

(Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)Gebührenfreie Tätigkeiten

Für die in den §§ 92 bis 93a und 97 genannten Tätigkeiten werden nur die in diesen Vorschriften bestimmten Gebühren erhoben; im Übrigen ist die Tätigkeit gebührenfrei. Für einstweilige Anordnungen werden keine Gebühren erhoben.





Bist ja eine ganz Schlaue.....wow!
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