Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoverfügungen bei Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ich habe eine recht umfangreiche Betreuung übernommen (so ziemlich alle Aufgabenkreise inkl. Vermögenssorge), der Betreute ist überschuldet und von ...
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26.06.2012, 20:51 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Kontoverfügungen bei Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten?
Hallo!
Ich habe eine recht umfangreiche Betreuung übernommen (so ziemlich alle Aufgabenkreise inkl. Vermögenssorge), der Betreute ist überschuldet und von Wohnungslosigkeit bedroht. Die Aufgabenkreise sind mittlerweile auf Verlangen des Betreuten auf Wohnungsangelegenheiten und Vertretung vor Behörden eingeschränkt worden. Darf ich weiterhin die Miete vom Konto des Betreuten überweisen, um die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, oder brauche ich dafür unbedingt den Aufgabenkreis Vermögenssorge? herzlichen Dank! C Geändert von xxl (26.06.2012 um 21:04 Uhr) |
26.06.2012, 20:59 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,802
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Hallo XXL,
Wenn du über das Konto des Betreuten verfügen willst dann brauchst du selbstverständlich den Aufgabenkreis Vermögenssorge oder eine Kontovollmacht des Betreuten. Gruß, Andreas
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26.06.2012, 21:05 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,638
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Zitat:
Ohne Vermögenssorge kannst Du Dir (sei froh ) auch die Rechnungslegung sparen. mfg |
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26.06.2012, 21:11 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Das klingt ja sehr patent!
Danke! |
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