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Kontoverfügungen bei Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoverfügungen bei Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich habe eine recht umfangreiche Betreuung übernommen (so ziemlich alle Aufgabenkreise inkl. Vermögenssorge), der Betreute ist überschuldet und von ...


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Alt 26.06.2012, 20:51   #1
xxl
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
Standard Kontoverfügungen bei Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten?

Hallo!

Ich habe eine recht umfangreiche Betreuung übernommen (so ziemlich alle Aufgabenkreise inkl. Vermögenssorge), der Betreute ist überschuldet und von Wohnungslosigkeit bedroht.

Die Aufgabenkreise sind mittlerweile auf Verlangen des Betreuten auf Wohnungsangelegenheiten und Vertretung vor Behörden eingeschränkt worden.

Darf ich weiterhin die Miete vom Konto des Betreuten überweisen, um die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, oder brauche ich dafür unbedingt den Aufgabenkreis Vermögenssorge?



herzlichen Dank!
C

Geändert von xxl (26.06.2012 um 21:04 Uhr)
xxl ist offline  
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Alt 26.06.2012, 20:59   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,802
Standard

Hallo XXL,

Wenn du über das Konto des Betreuten verfügen willst dann brauchst du selbstverständlich den Aufgabenkreis Vermögenssorge oder eine Kontovollmacht des Betreuten.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 26.06.2012, 21:05   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,638
Standard

Zitat:
Zitat von xxl Beitrag anzeigen
Darf ich weiterhin die Miete vom Konto des Betreuten überweisen, um die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden
Ohne die Vermögenssorge hast Du als Betreuer keinen Zugriff mehr auf das Konto. Der Betreute kann bzw. soll dies doch selbst erledigen. Oder Du legst dem Betreuten ein Dauerauftragsformular bzw. Überweisungsträger der Bank vor, lässt dies(e) von ihm unterschreiben und leitest dies(e) der Bank zu.
Ohne Vermögenssorge kannst Du Dir (sei froh ) auch die Rechnungslegung sparen.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 26.06.2012, 21:11   #4
xxl
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
Standard

Das klingt ja sehr patent!
Danke!
xxl ist offline  
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