Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Auskunft Sparkasse im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sorry, ich verstehe das Ganze jetzt nicht so richtig.
Beim Anmelden einer Betreuung verlange ich doch den Finanzstatus, dieser ist ...
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15.07.2012, 16:57 | #11 |
ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
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Sorry, ich verstehe das Ganze jetzt nicht so richtig.
Beim Anmelden einer Betreuung verlange ich doch den Finanzstatus, dieser ist kostenfrei und wird zur Erstellung des Vermögensverzeichnisses benutzt und dem Gericht im Erstbericht beigelegt. Oder habe ich irgendetwas nicht richtig gelesen? Kosten entstehen nur, wenn ein Bankauszug fehlt, der vor mehreren Monaten erstellt wurde und dementsprechend aus dem Archiv gesucht werden muss. Bankauskunft, etwa zur Antragsstellung sind kostenpflichtig, werden vom Konto des Betreuten abgebucht. Gruß NaDa |
15.07.2012, 19:25 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Der "Finanzstatus" (oder wie er sonst heißen mag) ist möglicherweise nicht vom Stichtag und deshalb nicht für das Vermögensverzeichnis verwendbar.
Datierte Saldenlisten sind das sehr wohl, bloß kosten die unterschiedlich viel Geld, das der Betreute oft nicht übrig hat. Man kann das umgehen, indem man die Bankauszüge zum Stichtag als Nachweis vorlegt: Kostet nix. Eine Auskunft über den Rückkaufswert einer Versicherung sollte allerdings IMHO kostenfrei sein. Wenn ich dafür eine Rechnung bekäme, würde ich stante pede zur Verbraucherberatung gehen. |
16.07.2012, 00:23 | #13 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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IMHO ... ?
@ mungo
Was bedeutet IMHO, ist das eine gesetzliche Regelung, auf die man sich berufen kann? Die Sparkasse hier nimmt für den Rückkaufswert auch 5,- EUR zzgl. Schreibgebühren. |
16.07.2012, 07:31 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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IMHO bedeutetet In My Humble Opinion, also etwa "meiner unmaßgeblichen Meinnung nach".
Wie gesagt: Ich würde gleich zur Verbraucherberatung gehen. |
12.11.2017, 12:21 | #15 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 739
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Kostenpflichtige Umsatzabfrage bei Onlinekonten
Nachdem ich auf eine andere Betreuersoftware umgestiegen bin, die in jeder Nacht die Umsätze meiner Klienten anruft, ist mir aufgefallen, dass bei einer Sparkasse die Kontoführungsgebühren enorm gestiegen sind.
Es stellte sich schließlich raus, dass es sich um 0,15 € pro Umsatzabruf handelte. 20 Umsatzabfragen im Monat sind frei, einmal monatlich kann ich einen Kontoauszug bekommen. Kontoumstellung würde nix bringen, weil alle Konten dieser Bank von dieser Regelung betroffen sind. Zu einervanderen Bank wechseln wäre auch nicht gut, weil plattes Land und keine Geldautomaten vorhanden. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Es sollte dem Kunden doch zu jeder Zeit möglich sein zu prüfen, wie viel Geld noch da ist. Bei Offlinekonten könnte man theoretisch ja auch nach jedem Umsatz einen Kontoauszug ausdrucken. Hat sich jemand von Euch schon mal mit der Thematik befasst und weiß mehr? Kollegiale Grüsse Marsupilami |
12.11.2017, 13:31 | #16 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Moin Marsupilami,
Zitat:
Zitat:
Nur wollen sie dafür Geld haben, wenn jemand das mehr als 20 Mal monatlich möchte. 15 ct pro online-Abruf erscheinen mir höchst merkwürdig und zweifelhaft. Insofern könnten die gegenwärtigen Geschäftsbedingungen der Sparkasse sittenwidrig sein. Grüße mungo |
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12.11.2017, 13:37 | #17 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Also eine kostenpflichtige Umsatzabfrage ist mir noch nicht begegnet. Da bleibt dir nur die Prüfung der AGBs und evtl. Wechsel in ein anderes Kontenmodell.
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