Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Auskunft Sparkasse im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe für das Erstellen des Vermögensverzeichnisses bei der Sparkasse eine Auskunft hinsichtlich Kontenstände etc. zum Stichtag Betreuerbestellung ...
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05.07.2012, 17:50 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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Kosten Auskunft Sparkasse
Hallo zusammen, ich habe für das Erstellen des Vermögensverzeichnisses bei der Sparkasse eine Auskunft hinsichtlich Kontenstände etc. zum Stichtag Betreuerbestellung erbeten. Nun kommt per eMail der freundliche Hinweis, dass ich bitte 30,- EUR überweisen möchte und danacht die Auskunft erteilt wird. Sind die Preise normal, darf die Sparkasse überhaupt Geld dafür verlangen, brauche ich das Ganze als Nachweis fürs Vermögensverzeichnis überhaupt oder soll ich besser anhand der Konten und Sparbücher den Vermögensstand zum Stichtag errechnen? Was ist am wirtschaftlichsten?
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05.07.2012, 18:03 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Also die Geldnot der armen Bänker treibt ja immer wildere Blüten.
Wenn dir aber die Unterlagen des Kontos vorliegen ist es ja wohl einfacher dies nachzurechnen und einzutragen. Eine "Bankauskunft" brauchst du nicht für das VV. Gruß, Andreas
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05.07.2012, 19:07 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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wow das treibt ja wirklich Blüten bei Deiner Spasskasse - ich vermute mal dass Du das Konto behälst und dann auch online verfügen wirst, so dass Du es Dir recht einfach selbst belegen kannst. Ansonsten vermute ich, dass Du dort nicht häufiger bist, denn sonst gäbe es per Fax nen Abdruck und gut ist - Service sieht anders aus...
30EUR ich glaube es geht noch, dafür bekämst hier 2 verlorene Sparbücher neu |
05.07.2012, 19:26 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Frag doch noch mal nach, THXo. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Ich habe Betreute bei der Berliner Sparkasse und bin mit dem Service zufrieden. Ich mache allerdings nur noch onlinebanking. Bei der Sparkasse ging es am schnellsten über die Bühne.
Grüße Hanne |
06.07.2012, 21:33 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.08.2010
Ort: Oldenburg
Beiträge: 30
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Gebühren für Saldenbestätigung
Hallo, unsere Sparkasse erhebt nun auch Gebühren für Saldenbstätigungen. 50€ pro Arbeitsstunde werden berechnet. Erstellt werden die Bestätigungen nur noch in einer Fachabteilung.
Es gibt aber eine Möglichkeit diese Gebühren zu umgehen. Ich drucke bei neuen Betreuungen, sobald der Zugang zum Onlinebanking eingerichtet ist, eine Umsatzübersicht mit Kontostand zum Stichtag aus. Hiermit gehe ich dann zur Sparkasse und lasse mir den Saldenstand auf der Umsatzübersicht per Unterschrift bestätigen. Gericht und Sparkasse sind mit dieser Regelung einverstanden. Bei Betreuten mit Vermögen ist dieser für mich erhöhte Arbeitsaufwand aus meiner Sicht jedoch unverhältnismäßig. Viele Grüße sbOL |
07.07.2012, 14:32 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bei uns stellt die Spaßkasse von selbst eine "Produktübersicht" zur Verfügung - kostet nix.
Die Deutsche Bank z.B. nimmt dagegen für eine Saldenbestätigung 20,- €. Die Pestbank macht es auch gratis, dafür paßt der Buchungstag meistens nicht. Für mich ist es oft nicht nachvollziehbar, von den wenigen Kröten, die die Betreuten haben, der Bank für ein Stückchen Papier erhebliche Summen zu zahlen. Deshalb: Umsatzausdrucke oder Bankauszüge sollten reichen. Die Gerichte akzeptieren das bisher auch, denn der legale Umsatznachweis ist der Bankauszug. |
08.07.2012, 11:18 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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Frechheit!
Ich habe bei der Stormarner Sparkasse keinen Cent bezahlt! Außerdem hatte ich noch eine Beratung und meine Betreute zahlt für Ihr Konto jetzt 0 € im Monat. Nur eine SMS Jahresgebühr für 5 €, weil ich kein TAN Gerät haben wollte zahlt sie jetzt. Vorheriger Betreuer hatte Kontokosten in Höhe von 90 € im Jahr! Ersparnis 85 € im Jahr |
08.07.2012, 14:47 | #8 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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Danke ...
... an alle bisherigen Hinweise. Es scheint ja so zu sein, dass jede Bank/Sparkasse etc. in diesen Fällen ihr eigenes Provinzialrecht anzuwenden pflegt.
Ich denke, ich werde es erst mal mit Kontoauszügen und Kopien der Sparbücher beim AG probieren. 30,- EUR für eine nichtvermögende betreute Person, na ja - und dass ich das aus der Ehrenamtspauschale zahlen soll, sehe ich nicht so recht ein. Eine etwas weiterführende Frage - wegen Online-Banking und der Möglichkeit, Umsatzausdrucke für einen bestimmten Zeitraum/Tag zu fertigen. Es gibt die Möglichkeit, mit speziellen Programmen auf alle Konten der betreuten zuzugreifen (Sfirm etc.). Kann mir einer sagen ob solche Programme dafür nutzbar sind, was eine entsprechende Software kostet, welche gut sind und ab wieviel Betreuten sich das lohnt? |
09.07.2012, 10:56 | #9 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Es gibt beim online-Banking meines Wissens bei jeder Bank die Möglichkeit, bestimmte Umsatzabfragen auch als *.pdf ausgeben zu lassen. Dann hast Du ein Dokument, das den Kopf der Bank enthält und den Kontostand sowie die Umsätze seitdem darstellt. Nimm einfach den Stichtag für das Vermögensverzeichnis als Anfangsdatum - voilá. Was die Umsätze für die Rechnungslegung angeht, kannst Du dir die Daten als Tabellendokument (*.xls, *.odf etc.) herunterladen (ich mache das monatlich) und daraus dann eine Tabelle zusammenstricken. |
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12.07.2012, 13:36 | #10 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.06.2012
Ort: Altenburg/Thüringen
Beiträge: 26
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Sprachlos...
Also, zum derzeitigen (End-)Ergebnis: Rechtspflegerin sagt auf Anfrage: Ja, habe Sie jetzt auch schon öfters gehabt, dass soviel Geld verlangt würde, unerhört ...; Gespräch mit der Fachabteilung Sparkasse: pro Konto werden 5,- EUR verlangt zzgl. Irgendwas - können da auch nichts machen (Schuldenkrisen machen eben erfinderisch).
In meinem Fall, nachdem ich das Girokonto rausgenommen habe, machts dann 25,- EUR. Für die Sterbegeldversicherung muss ich zwingend den Rückkaufswert ermitteln lassen, so dass ich nicht drumherum komme. Rechnung wird natürlich auf mich ausgestellt. Danke, Anke - der Nächste bitte ... |
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