Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Besuchsrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Habe eine für mich ganz wichtige Frage.
Wenn man als Tochter und Sohn das Besuchsrecht bei der Mutter durch die ...
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10.07.2012, 21:25 | #1 |
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Beiträge: 8
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Frage zum Besuchsrecht
Habe eine für mich ganz wichtige Frage.
Wenn man als Tochter und Sohn das Besuchsrecht bei der Mutter durch die Schwester verweigert bekommt, wo muß man sich da hinwenden? Und was muß man tun wenn man durch fremde leute erfährt, daß die Mutter sehr schlecht gepflegt wird was soll man da tun. Die gesetzliche Betreuerin meldet sich immer an und holt sie auch nicht dort raus obwohl die Mutter innerhalb eines halben Jahres über 10 kilo abgenommen hat und nur noch ins Bett gelegt wird |
10.07.2012, 23:20 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Das ganze ist mir noch nicht so ganz klar. Gruß, Andreas
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10.07.2012, 23:28 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Lisbeth,
die Betreuerin hat nur das Recht , den "Umgang" des/der Betreuten mit anderen personen zu regeln oder gar zu verbieten, wenn das Gericht einen entsprechenden Aufgabenkreis für den Betreuer ausdrücklich angeordnet hat. Diese Anordnungen sind äußerst selten und die Argumentation für so ne Erweiterung der Betreuung höchst anspruchsvoll. Wer verbietet Euch den Besuch ? Lebt die Betreute im Heim, so ist das heim nicht berechtigt, Besuche zu verweigern, ich würde dort dann nach der Rechtsgrundlage fragen. Ansonsten würde ich das Verhalten der Betreuerin dem Gericht mit der Bitte um Überprüfung des Betreuerhandelns schildern. fwu |
11.07.2012, 02:36 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 8
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Meine Mutter lebt im Haus meiner Schwester, welche uns den Umgang mit der Mutter nicht gestattet.Ich mache mir sehr große Sorgen um meine Mutter,die immer stärker abbaut.Die Mutter hat Demenz und wird durch Medikamente ruhiggestellt. Sie kommt nicht mehr raus und liegt den ganzen Tag im Bett.Mein Bruder und ich hatten die Betreuung beantragt, da wir wußten daß meine Schwester nur den Zugriff zum Geld wollte( was sie jetzt ja auch hat)Also läßt sie uns nicht zur Mutter.Über den Anwalt ließ sie mitteilen daß Geschwisterstreit entstanden wäre (dieser entstand aber erst dadurch daß wir nicht mehr zur Mutter konnten.
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11.07.2012, 20:07 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Lisbeth,
ich würde das Gericht auf diese Situation hinweisen. Wie im Kindschaftsrecht könnte man daran denken, daß ein weiterer Betreuer bestellt wird , der das Umgangsrecht regelt. In der vorliegenden Situation besteht ja vielleicht ein Interessenkonflikt zwischen dem Hausrecht Deiner Schwester und dem wohl auch vorhandenen Recht Deiner Mutter , Besuch empfangen zu dürfen. Der Schuss kann allerdings auch nach hinten los gehen, wenn die Mutter bei einer Anhörung gegenüber dem Richter erklärt , daß Sie Dich nicht mehr sehen will. fwu |
11.07.2012, 22:05 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Lisbeth
Was sagt denn die Betreuerin zu der Situation und dem Besuchsverbot? Ansonsten: Ist die Mutter pflegebedürftig und ein Pflegedienst installiert, oder kassiert die Schwester auch die Pflegegelder? Wenn ja, dann sollte zumindest eine Sozialstation die Pflegeleistung der Schwester kontrollieren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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