Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreueraufgaben beim Tod der Tochter im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Wenn kein positiver Nachlass vorhanden ist sondern evtl. Nur Schulden wird ein Betreuer vermutlich eher das Erbe ausschlagen und ...
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21.08.2012, 21:13 | #11 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
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Hallo,
Wenn kein positiver Nachlass vorhanden ist sondern evtl. Nur Schulden wird ein Betreuer vermutlich eher das Erbe ausschlagen und damit auch nicht für Wohnungsräumung etc. Zuständig sein. Eine Frage: WER macht dies dann? Wenn du bestimmte Vorstellungen hast was nach deinem Tod alles passieren soll müsstest du dir halt auch Gedanken machen wie das bezahlbar ist. Es ging um einzelne, wertvolle Stücke, die ich den Personen hinterlassen wollte, die damit etwas anfangen können. Mein Leben, eben, Tagebücher, Aufzeichnungen, der Anfang eines Buches soll auch in gute Hände kommen. Ein Betreuer deiner Eltern ist nicht dafür da deine Nachlaßideen umzusetzen. Hochmütig, einfach hochmütig! Gruß, Andreas[/QUOTE] |
21.08.2012, 21:24 | #12 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
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Eiskalte Betreuer?
Hallo,
rechtlich, wenn ich sterbe besteht die Verpflichtung die Bestattung zu regeln. Irgendwie werde ich dann beerdigt werden? Wie das dann vor sich geht hängt davon ab ob der Verstorbene z.B. einen Bestattungsvertrag abgeschlossen, oder sonst wie Geld hat. Ist das nicht der Fall müssen die Hinterbliebenen, in deinem Fall, die Eltern die Bestattung zahlen. Ja, das können sie ja mit 180.000 Euro auf dem Konto. Für den Betreuer ist dann einfach nur die Abrechnung zu erledigen, es ist halt ein neuer Punkt und kostet etwas mehr Zeit und Arbeit, die ja vergütet wird. Die Bestattung wird vom Verkauf des Autos, Wert: 12.000 Euro, das der Betreuer erledigen muß, bezahlt werden. Die restlichen Dinge wie Wohnungsauflösung usw. hängen davon ab ob die Erbschaft, auch wenn sie negativ sein sollte, angenommen wird. Ein Betreuer wird eine "negative" Erbschaft für seine Betreuten sicher immer aussschlagen müssen. ??? Ab wann fängt eine negative "Erbschaft" an? Letztendlich, lieber Betreuer, WIRD der Betreuer die Beerdigung der Tochter, die Wohnungsauflösung, machen müssen. Wer soll es sonst tun? Die Stadt? Ist die Erbschaft für die Betreuten "positiv", was heissen soll dass die kommenden Kosten gut gezahlt werden können, dann könnte der Betreuer jemanden beauftragen der alles abwickelt. Ab wann fängt eine "postitve" Erbschaft an? Abgewickelt wird dann gefühllos, der Hund kommt ins Tierheim, vielleicht wird mein Testament vom Betreuer, der als erster in meine Wohnung kommt gar nicht gefunden? Das unterstelle ich jetzt mal. Zuviel Arbeit. Hund gepackt, ins Tierheim gebracht, Entsorgungsfirma bestellt. Das gefundene Testament landet im Müll. Er ist nicht dein Betreuer und damit auch nicht zwingend an deine Ideen gebunden, wird also z.B. nicht ewig herumtelefonieren und Saltos machen wegen Möbeln, Hunden oder sonstigen Ideen. Die Kaltschnäuzigkeit von Dir sagt mir alles. Natürlich würde er aus Zeitmangel mein Testament in der Wohnung nicht finden, den Hund ins Tierheim bringen und alles Inventar wegwerfen. Das wird mit Sicherheit nicht passieren. Was soll er auch mit dem Testament einer wildfremden Person? Er hat mit Dir doch gar nichts zu tun und Du mit ihm auch nicht. Doch: Er muß die Bestattungskosten bezahlen, die Eltern, seine Betreuten fragen, wie sie es sich vorstellen, oder? Aber leider nicht Dein verlängerter Arm. Wenn Eltern das Testament der Tochter aufbewahren möchten dann können sie das gerne tun. Das lässt sich aber nicht auf den Betreuer übertragen. Natürlich weiß ich jetzt, wie Betreuer denken und werde andere Vorkehrungen treffen! Ihr gefühllosen Betreuer, jung wie ihr seid, solltet Euch mal überlegen, welche menschlichen Schicksale hinter Euren Betreuten stehen!!! Mir ist schon lange klar, daß Betreuer schnelles Geld verdienen wollen, weil sie rechnen können, die Kontoauszüge überprüfen und notfalls einen 100-jährigen noch an die Lungenmaschine anschließen lassen. Und tschüß Geändert von aschenputtel (21.08.2012 um 21:34 Uhr) |
21.08.2012, 22:01 | #13 | ||||||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Aschenputtel,
naja dann wird man das - wenn auch ungerne- deutlicher sagen müssen: Zitat:
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Mir ist auch nicht ganz klar warum hier gefragt wird wenn man doch schon alles weiss Zitat:
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Michaela
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21.08.2012, 22:06 | #14 | |||
Club 300
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Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat:
Die Totenfürsorge ist Sache der Angehörigen, sofern vorhanden, und damit Sache des Betreuers. Das ist unabhängig vom Erbe. Sie müssen dich also beerdigen, und zwar so, wie du es wünschst - sofern deine Wünsche bekannt sind und sich aus deinem Vermögen finanzieren lassen. Mindestens aber "standesgemäß" (das kann den Wert deines Nachlasses übersteigen). Übrigens kannst du auch jemand anderen mit der Totenfürsorge betrauen, Angehörige sind da nicht notwendigerweise mit Verwandten gleichzusetzen. Demjenigen werden die Kosten dann aus dem Nachlass erstattet oder - falls das nicht reicht - von den dir zum Unterhalt verpflichteten Eltern. Zitat:
Lieben Gruß, Janina |
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21.08.2012, 22:15 | #15 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Hallo Janina,
Zitat:
Die Wünsche des Verstorbenen spielen keine Rollen wenn damit der Lebensunterhalt, hier der die langfristigen Heimkosten, gefährdet scheinen. Es gibt gute Heime, für zwei Personen, die ca 8000 Euro monatlich kosten. Sollen wirklich Menschen die sich ein gutes Altersauskommen erarbeitet haben auf etwas verzichten für einen Grabstein aus Gold? Ich denke nicht. Wie sagt eine allseits beliebte Rechtspflegerin hier gerne: erst sterben macht Erben und damit Verfügungsmöglichkeit über das Geld der Eltern. Gruss Michaela
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21.08.2012, 22:34 | #16 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hi Michaela,
deswegen schrieb ich ja, "sofern sich die Wünsche aus deinem [Aschenputtels] Vermögen finanzieren lassen"... Auch bei der Variante, dass die Eltern evtl. unterhaltsverpflichtet wären und deshalb einem Dritten gegenüber für Beerdigungskosten aufkommen müssten, richtet sich die Unterhaltspflicht ja immer danach, ob das machbar/zumutbar ist. Wenn nicht, ist das Sozialamt zuständig und dann gibt's nur die billigste Variante. Ich habe den Schwerpunkt übrigens v.a. beim "Kümmern" gesehen, dass der Betreuer also verpflichtet werden soll, diverse Dinge nach den Wünschen der Tochter zu erledigen. @ Aschenputtel: Ungeachtet deiner Meinung über die bösen Nichtbereitwilligkümmerer empfehle ich dir, zumindest für deinen Hund mittels Vollmacht zu sorgen. Es muss nämlich im Ernstfall jemand da sein, der sich um ihn kümmern darf - und zwar sofort, nicht erst nach ein paar Tagen Tierleid in deiner Wohnung. D.h., es muss jemanden geben, der sich auch Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen darf, ohne deswegen Stress zu bekommen, bzw. jemanden, dem das Tierheim (falls der Hund von Rettungskräften dort hin gebracht wird) den Hund übergeben darf. Liebe Grüße, Janina |
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