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Betreueraufgaben beim Tod der Tochter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreueraufgaben beim Tod der Tochter im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, im März habe ich die Betreuung meiner Eltern (im Altersheim) an einen Betreuer abgegeben. Das war gut so. Ich ...


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Alt 20.08.2012, 14:53   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
Standard Betreueraufgaben beim Tod der Tochter

Hallo,

im März habe ich die Betreuung meiner Eltern (im Altersheim) an einen Betreuer abgegeben. Das war gut so.
Ich bin selbst nicht so fit und mache mir Gedanken um mich. Was ist, wenn mir etwas passiert? ICH vorher sterbe?

Beide Eltern haben nun einen Betreuer, ich bin das einzige Kind. Im Todesfall von mir würden nun meine Eltern benachrichtigt. Da diese seit 09.01.12 nicht mehr geschäftsfähig sind geht die Angelegenheit an den Betreuer? D.h.: Meine Wohnungsauflösung, meine Vorstellungen der Beerdigung. Normalerweise hätte ich mein Testament an die Eltern gegeben, dort wird es verlorengehen. Wie gesagt: Es gibt kein Barvermögen, aber die wertvollen Dinge, die in der Wohnung sind möchte ich an verschiedene Menschen weitergeben.

Deshalb habe ich ein Testament verfaßt, wie bei meinem Tod vorzugehen ist und an den Betreuer per Einschreiben gesandt mit der Bitte: Da er ja dann die Wohnungsauflösung macht: Mein Testament zu berücksichtigen. Der Brief an den Betreuer mit meinem handschriftlichen Testament kam heute per Einschreiben zurück.

Wie sieht es rechtlich aus: Eltern unter Betreuung, einziges Kind stirbt. Die Formalitäten (Wohnungsauflösung, Kontoauflösung, Unterbringung des Hundes) macht doch dann der Betreuer?

Warum hat er dann mein "Testament" kommentarlos zurückgesandt? Er ist der verlängerte Arm meiner Eltern!

Die Frage für mich ist jetzt: Natürlich kann ich beim Notariat ein Testament verfassen, da geht es um den Nachlass. Ich habe aber nicht das Geld dazu! Nach meinem Tod dauert die Eröffnung des Testaments. Ich will ausschließen, daß 2 Tage nach meinem Tod alles aus meiner Wohnung entsorgt wird, sondern in gute Hände kommt.

Warum hat der Betreuer dies abgelehnt und was kann ich jetzt noch tun? Soll ich im Geldbeutel meine Eltern nicht mehr als nächste Angehörige angeben, sondern eine Freundin, die dann dafür sorgt, daß 2 Tage später nicht alles entsorgt und weggeworfen wird?

Ich wollte einfach, daß er es ablegt für den Notfall und dann weiß, was zu tun ist! Warum geht das nicht? Wie kann ich verhindern, daß im Falle meines Todes der Betreuer aufgrund der Aussagen meines Vaters: "Das muß alles weg" meine Wohnung nicht innerhalb 1 Woche entsorgen läßt?

Bitte helft mir! Was schlagt Ihr mir da vor?

Gruß
von aschenputtel

Geändert von aschenputtel (20.08.2012 um 15:16 Uhr)
aschenputtel ist offline  
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Alt 20.08.2012, 16:10   #2
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Hallo Aschenputtel,

erstens kann ein Notar dir die Gebühren erlassen, wenn du zu dem Personenkreis gehörst, der laut Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe bekäme. Zweitens richten sich die Gebühren sowieso nach dem Geschäftswert bzw. nach dem zu vererbenden Vermögen. Daher solltest du dich m.E. getrost an einen Notar wenden, aber frühzeitig die Kostenfrage klären. Evtl. musst du mehrere durchtelefonieren.

Für die Hinterlegung deines Testaments ist der Betreuer deiner Eltern nicht zuständig. Deine Eltern wären es auch nicht. Man kann m.W. ein Testament beim Amtsgericht hinterlegen, damit ist klar, dass es nicht verloren geht. Berücksichtigt werden muss es sowieso, sofern die Erben das Erbe nicht ausschlagen. Und damit müsstest du vielleicht rechnen: Dass der Betreuer im Ernstfall ein Erbe, das nur Aufwand und Verpflichtungen enthält, für deine Eltern ausschlägt bzw. sogar ausschlagen muss.

Wenn es um Formalitäten, Wohnungsauflösung und Haustierversorgung geht, würde ich das nicht testamentarisch regeln, sondern mittels Vorsorgevollmacht (eine geeignete Vertrauensperson vorausgesetzt) - die greift viel schneller als ein Testament (bei dem die Erben ja noch ein paar Wochen Zeit haben, sich die Ausschlagung des Erbes zu überlegen). Auf jeden Fall solltest du dir professionellen Rat einholen, also zum Notar gehen, damit mit größtmöglicher Sicherheit alles so läuft, wie du es dir vorstellst.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 20.08.2012, 16:51   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Aschenputtel,

wie Janina schon geschrieben hat kannst du dein handschriftliches Testament bei Gericht hinterlegen. Die Hinterlegungsgebühr ist nicht sehr hoch.

Was du aber glaube ich eher regeln willst ist so eine Art Nachlassverwalter. Dafür ist der Betreuer deiner Eltern erst einmal nicht zuständig.
es ist ja auch sehr fraglich ob der Betreuer deiner Eltern noch bestellt ist wenn du versterben solltest, daher macht die Hinterlegung bei Gericht sicher mehr Sinn.

Und so wie du deine finanzielle Situation beschreibst ist wohl eher davon auszugehen das ein Erbe ausgeschlagen würde.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 20.08.2012, 21:53   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
Standard

Hallo Janina,

die Antworten sagen mir nichts.

Die Frage deshalb: Was macht denn ein Betreuer, wenn das einzige Kind der betreuten Personen verstirbt? Diesen Fall muß es ja geben.
Wie geht er vor?
Was tut er dann?

Das würde ich gerne konkret wissen.

Gruß
aschenputtel
aschenputtel ist offline  
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Alt 20.08.2012, 22:01   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
Standard

Hallo Andreas,,

wie Janina schon geschrieben hat kannst du dein handschriftliches Testament bei Gericht hinterlegen. Die Hinterlegungsgebühr ist nicht sehr hoch.

Deshalb war die Frage: Was macht ein Betreuer wenn die Tochter eines Betreuten verstirbt? Wer ist dann zuständig um die Wohnung aufzulösen? Kümmert er sich um Wohnungsauflösung oder nicht?

Und so wie du deine finanzielle Situation beschreibst ist wohl eher davon auszugehen das ein Erbe ausgeschlagen würde.

Es geht nicht um Hinterlassenschaften sondern ganz konkret darum: Wenn ein Kind betreuter Personen verstirbt, regelt dann der Betreuer die Wohnungsauflösung des Kindes? Oder an wen gibt er es ab? Wie ist das genaue Procedere? 1. Anruf beim Notariat, ob etwas hinterlegt ist? Wie gehen dann Betreuer vor?

Das möchte ich wissen.

Danke im voraus
von
aschenputtel
aschenputtel ist offline  
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Alt 20.08.2012, 22:20   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
Standard Aufgaben des Betreuers vom Tod des Kindes eines Betreuten

Hallo,

ein Betreuer betreut ein Ehepaar, beide geschäftsunfähig, im Altersheim. Es sind 150.000 Euro auf dem Konto. Wenn nun das einzige Kiind verstirbt frage ich sachlich:

Was sind dann die Aufgaben des Betreuers?

1. Löst er die Wohnung der Tochter auf?
2. Was tut er dann? Ganz sachlich?

D.h. bei einem Verkehrsunfall der Tochter werden die Eltern (die einen Betreuer haben) benachrichtigt, können aber nichts erledigen.

Was macht der Betreuer dann, wie ist das Procedere: 1., 2., 3.,
Ich bitte wirklich um sachliche Antworten.

Gruß
aschenputtel
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Alt 20.08.2012, 23:00   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Aschenputtel,

Wenn kein positiver Nachlass vorhanden ist sondern evtl. Nur Schulden wird ein Betreuer vermutlich eher das Erbe ausschlagen und damit auch nicht für Wohnungsräumung etc. Zuständig sein.

Wenn du bestimmte Vorstellungen hast was nach deinem Tod alles passieren soll müsstest du dir halt auch Gedanken machen wie das bezahlbar ist.

Ein Betreuer deiner Eltern ist nicht dafür da deine Nachlaßideen umzusetzen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 20.08.2012, 23:17   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

Zitat:
Wie sieht es rechtlich aus: Eltern unter Betreuung, einziges Kind stirbt. Die Formalitäten (Wohnungsauflösung, Kontoauflösung, Unterbringung des Hundes) macht doch dann der Betreuer?
Eltern haben - wie im umgekehrten Fall auch die Kinder- eine Bestattungspflicht.
Das heisst wenn einer stirbt besteht die Vrepflichtung die Bestattung zu regeln. Wie das dann vor sich geht hängt davon ab ob der Verstorbene z.B. einen Bestattungsvertrag abgeschlossen, oder sonst wie Geld hat. Ist das nicht der Fall müssen die Hinterbliebenen, in deinem Fall, die Eltern die Bestattung zahlen. Können sie das nicht dann tritt das Sozialamt dafür ein- in der einfachsten Variante.

Die restlichen Dinge wie Wohnungsauflösung usw. hängen davon ab ob die Erbschaft, auch wenn sie negativ sein sollte, angenommen wird. Ein Betreuer wird eine "negative" Erbschaft für seine Betreuten sicher immer aussschlagen müssen.

Ist die Erbschaft für die Betreuten "positiv", was heissen soll dass die kommenden Kosten gut gezahlt werden können, dann könnte der Betreuer jemanden beauftragen der alles abwickelt.

Er ist nicht dein Betreuer und damit auch nicht zwingend an deine Ideen gebunden, wird also z.B. nicht ewig herumtelefonieren und Saltos machen wegen Möbeln, Hunden oder sonstigen Ideen.

Zitat:
Der Brief an den Betreuer mit meinem handschriftlichen Testament kam heute per Einschreiben zurück.
Was soll er auch mit dem Testament einer wildfremden Person? Er hat mit Dir doch gar nichts zu tun und Du mit ihm auch nicht.

Zitat:
Warum hat er dann mein "Testament" kommentarlos zurückgesandt? Er ist der verlängerte Arm meiner Eltern!
Aber leider nicht Dein verlängerter Arm. Wenn Eltern das Testament der Tochter aufbewahren möchten dann können sie das gerne tun. Das lässt sich aber nicht auf den Betreuer übertragen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.08.2012, 23:21   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Warum ist das jetzt doppelt hier?

Zitat:
1. Löst er die Wohnung der Tochter auf?
Die Antwort steht im anderen Thread.

Zitat:
2. Was tut er dann? Ganz sachlich?
Er rechnet ob die das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden muss.
150 000 Euro hört sich erst mal viel an - ist es aber nicht wenn beide Lebenden recht fit und das Altersheim teuer ist.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.08.2012, 00:56   #10
Club 300
 
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Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat von aschenputtel Beitrag anzeigen
Es geht nicht um Hinterlassenschaften sondern ganz konkret darum: Wenn ein Kind betreuter Personen verstirbt, regelt dann der Betreuer die Wohnungsauflösung des Kindes? Oder an wen gibt er es ab? Wie ist das genaue Procedere? 1. Anruf beim Notariat, ob etwas hinterlegt ist? Wie gehen dann Betreuer vor?
Er tut das, was ein emotional nicht involvierter Erbe täte: Klären, ob was zu holen ist und danach das Erbe ausschlagen oder annehmen.

Wenn sonst niemand zuständig ist und auch beim Amtsgericht nichts hinterlegt wurde, muss er ggf. in die Wohnung des Kindes und nach einem Testament bzw. Unterlagen bzgl. des Vermögens suchen.

Wenn er das Erbe ausschlägt, war's das und er muss sich höchstens noch um die Bestattung kümmern.

Wenn er das Erbe annimmt, wird er die Wohnung kündigen müssen und dafür sorgen, dass sie schnell genug geräumt wird, damit den Erben keine unnötigen Mietkosten entstehen. Normalerweise wird hierzu ein Entrümpler beauftragt. Hund ins Tierheim - fertig. Es sei denn, das Testament enthält gültige Anweisungen, wie zu verfahren ist (und diese stellen keinen solchen Mehraufwand dar, dass deswegen das Erbe auszuschlagen wäre). Deshalb solltest du m.E. zum Notar.

Lieben Gruß, Janina

Geändert von Janina (21.08.2012 um 00:59 Uhr)
Janina ist offline  
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