Dies ist ein Beitrag zum Thema Dialyse ja oder Nein im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin neu hier und muss mich erst mit den ganzen dingen was die form der betreuung betrifft erstmal befassen.
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18.10.2012, 22:50 | #1 |
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Beiträge: 3
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Dialyse ja oder Nein
Hallo, bin neu hier und muss mich erst mit den ganzen dingen was die form der betreuung betrifft erstmal befassen.
Mein Großvater hatte vor vier Monaten einen schweren Hirninfarkt. . . Linke seite komplett gelähmt, globale Aphasie (kann nicht mehr sprechen, versteht nur ganz einfache Dinge), er kann nicht mehr alleine sitzen, stehen, laufen oder essen. . . sein zustand hat sich jetzt sehr rapide verschlechtert, er ist stark von schmerzen gequält und kam ins krankenhaus (lebt im Pflegeheim). Die Nieren arbeitet nur noch sehr schlecht, wenn die Infusionstherapie nicht anschlägt und die Nieren nicht wieder anfangen zu arbeiten kommt auf ich die Frage der Dialysetherapie zu . . . Kann ich auch das alleine entscheiden, oder muss ich dafür die Zustimmung vom Amtsgericht einholen, wenn ich die Dialysetherapie ablehnen würde?? |
19.10.2012, 01:48 | #2 |
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Beiträge: 9
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stellt sich mir die frage wie alt ist dein "opa",
was wollte dein opa, vorsorgevollmacht, u.s.w. was will deine familie? was willst du? und was sagen die richter dazu? zur not geht es auch ohne richter, nur mit angehörigen |
19.10.2012, 07:31 | #3 |
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Beiträge: 3
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Also mein Opa ist 77, hat keine Vorsorgevollmacht "hinterlassen" aber aus früheren Gesprächen weiß ich, dass er sowas nicht gewollt hätte . . .
Wir haben schon viele Gespräche in der Familie geführt und sind alle einer Meinung das wir es nicht machen wollen, aber ich weiß halt nicht ob ich sowas schwerwiegendes entscheiden darf . . . Genauso mit Reanimation, sowas wollte er auch nicht und jetzt müssen wir entscheiden, auch dieses wollen wir nicht, aber kann ich das entscheiden??? Ich werde aus dem Bürokratendeutsch der Gesetze teilweise nicht schlau . . . Wir wollen ihn doch einfach nur freidlich gehen lassen wenn es soweit ist . . . . |
19.10.2012, 08:10 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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schau mal hier, sowas ist wirklich immer schwierig.
§ 1904 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen - dejure.org Wie steht denn der behandelnde Arzt dazu?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
20.10.2012, 00:29 | #5 |
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Ort: Remscheid
Beiträge: 9
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Also Opa lebt im Heim.
kann ja und nein sagen oder nicken und kopfschütteln oder habe ich das falsch gespeichert? was sagt opa denn zu diesen fragen? denn es geht ja um sein leben! wenn opa nicht zur dialyse will dann greift das thema zwangsbehandlung! solange er noch einen willen äußern kann ist der in meinen augen masgebend! einfache fragen stellen die mit ja oder nein zu beantworten sind hat sich auf intensivstationen bewährt! des weiteren kann ich nur raten sich mit dem heimpersonal mal zum reden verabreden und eine fallbesprechung zumachen (mit pdl und heimleitung?) Geändert von rübe (20.10.2012 um 00:33 Uhr) |
20.10.2012, 12:43 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Hallo Anja
Da geht es ja um Sachen, die normalerweise in eine Patientenverfügung gehören. Dein Großvater hat keine geschrieben, aber das ist auch nicht so der Alarm. Die wenigsten tun das. Trotzdem können sie ihren Willen oder ihre Vorstellungen dazu äussern oder sie haben es früher schon getan. (z.B. das, was Du zu seinen früheren Willensäusserungen geschriebenen hast) Ich würde Dir empfehlen seinem Hausarzt, der ihn schon länger kennt, anzusprechen und ihn zu Großvaters Vorstellungen zu fragen. Wenn der Großvater vielleicht nicht mehr reden, aber wenigstens gezielt Nicken oder den Kopf schütteln kann, dann kannst du ihn auch heute noch zu seinen Vorstellungen befragen. (Augenzwinkern reicht auch, es kommt darauf an, dass die Reaktion gezielt und unzweifelhaft ist.) Das Befragen des Großvaters unbedingt mit Zeugen. Am besten der Arzt. Wenn Dein Großvater nicht ganz explizit äussert, dass er keine Dialyse mehr haben will (und sich z.B. die Kanülen alle selbst rausreißt), dann wäre es Hilfeverweigerung, ihn nicht zur Dialyse zu schicken. Das Gesetz ist inzwischen etwas klarer geworden: Wenn Du als Betreuerin und der behandelnde Arzt Euch einig seid, dann kann eine lebensrettende Behandlung auch unterbleiben. Auf der sicheren Seite bist Du in dem Fall, wenn Du mit dem Arzt die Meinung vertrittst, dass a) der Betreute nicht mehr selber befragt werden kann b) eine unheilbare Krankheit vorliegt, die zum Tod des Patienten fürht, auch wenn der genaue Zeitpunkt nicht klar ist c) eine zusätzliche Krise eingetreten ist (z.B. Stoffwechselentgleisung, Herz- bzw. Kammerflimmern ö.ä. d) die Wiederbelebungsmaßnahmen nicht mindestens den status quo erreichen können dann sollen die Wiederbelebungsmaßnahmen unterbleiben. Unter den Voraussetzungen kann Dein Großvater in Frieden gehen und Du bzw. der Arzt macht euch nicht strafbar, weil es unter die erlaubt passive Sterbehilfe fällt. Viel Glück für Dich aber auch für Deinen Großvater wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.10.2012, 20:34 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.07.2012
Beiträge: 38
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Was sagen denn die behandelnden Ärzte zu dem zu erwartenden NUTZEN der Dialyse?
So wie Du es schilderst, wäre sie nur ein Versuch, den Verfall zu verzögern. Ist aber möglicherweise zu erwarten, daß sich der Zustand von Opa dadurch auch wieder verbessern könnte? Daß die Dialyse ihn körperlich stabilisiert und ihm so mehr Lebensqualität einbringt? Oder wäre sie nur eine Leidensverlängerung? (Sofern man das ärztlicherseits überhaupt vorhersagen kann.) Vielleicht ist das eine zusätzliche Entscheidungshilfe. Alles Gute, Deine Situation ist bestimmt alles andere als einfach! |
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