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Körperverletzung???

Dies ist ein Beitrag zum Thema Körperverletzung??? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und nicht sicher, ob meine Frage auch die richtigen Ansprechpartner erreicht. Falls nicht, ...


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Alt 26.11.2012, 11:30   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
Unglücklich Körperverletzung???

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und nicht sicher, ob meine Frage auch die richtigen Ansprechpartner erreicht.
Falls nicht, so wäre ich dankbar über Tips.

Meine Mutti lag noch bis vor kurzem im künstlichen Koma und ist nun nach einem langen Leidensweg verstorben.

Leider gab es viele Ungereimtheiten in Bezug auf ihre Behandlungen, und auch den Verdacht auf Fahrlässigkeit.

In der Nacht vor ihrem Tod wurde bei ihr noch eine Magenspiegelung durchgeführt.
Eine Einwilligung dazu existiert nicht von ihrer Seite und ich wurde als Person mit sämtlichen Vollmachten darüber nicht informiert.
Wie verhalte ich mich nun??? Eigentlich kann ich doch hier entsprechende Massnahmen einleiten?? Wer kann helfen??
moniquewp ist offline  
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Alt 26.11.2012, 11:33   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

War es denn aus ärztlicher Sicht erforderlich, die Magenspiegelung durchzuführen?
Im Notfall können Ärzte auch ohne Einwilligung lebenserhaltende oder -rettende Maßnahmen vornehmen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 26.11.2012, 18:35   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Mousen
 
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
Standard

Hi moniquewp,

an dieser Stelle ist der Normalsterbliche in der Regel überfordert. Hast Du in der Tat einen Verdacht, daß die medizinische Maßnahme mit dem Tod Deiner Mutter in Zusammenhang steht, ist Dein Ansprechpartner die Staatsanwaltschaft Deines Landgerichts; in der Regel zu kontaktieren übers Amtsgericht vor Ort.

Grüsse

Mousen
__________________
Warum nicht mal nett sein...
Mousen ist offline  
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Alt 26.11.2012, 18:41   #4
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
 
Benutzerbild von regenbogin
 
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
Standard

Erst einmal: Herzliches Beileid!

Jede Krankenkasse hat ansonsten eine Beschwerdestelle und außerdem solltest Du -mit Einschreiben und Rückschein- Akteneinsicht einfordern.

Bei großen Zweifeln eventuell auch direkt den richtigen Fachanwalt einschalten.

Viel Kraft wünsche ich Dir für diese schwierige Zeit!
regenbogin ist offline  
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Alt 26.11.2012, 22:37   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
Standard

Hallo Fara
danke für deine Antwort.
Meine Mutti hatte wohl einen Abfall der Erytrozyten... dann Magenspiegelung.... ohne Info an mich!!!
Lebensrettend bei künstlichem Koma, Einblutung in Herzbeutel und Oberschenkel nach Leistenarterienriss und akutes Nierenversagen---- ich denke nicht, dass man hier noch von lebenserhaltend reden kann. Zumal eine Patientenverfügung vorliegt!!!

VG
Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
War es denn aus ärztlicher Sicht erforderlich, die Magenspiegelung durchzuführen?
Im Notfall können Ärzte auch ohne Einwilligung lebenserhaltende oder -rettende Maßnahmen vornehmen.
moniquewp ist offline  
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Alt 26.11.2012, 22:38   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
Standard

Danke regenbogin,

ich werde nun erst einmal das Ergebnis der Gerichtsmedizin abwarten.

VG

Zitat:
Zitat von regenbogin Beitrag anzeigen
Erst einmal: Herzliches Beileid!

Jede Krankenkasse hat ansonsten eine Beschwerdestelle und außerdem solltest Du -mit Einschreiben und Rückschein- Akteneinsicht einfordern.

Bei großen Zweifeln eventuell auch direkt den richtigen Fachanwalt einschalten.

Viel Kraft wünsche ich Dir für diese schwierige Zeit!
moniquewp ist offline  
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Alt 26.11.2012, 22:40   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
Standard

Hallo Mousen,

vielen Dank für die Info.
Derzeit ist hier ohnehin die Gerichtsmedizin dran.
Ich warte zunächst das Ergebnis ab.
Und ja, ich denke ganz klar dass hier permanent fahrlässig gehandelt wurde und die "noch vorhandene Gesundheit" meiner Mutti ausgenutzt und aufs Spiel gesetzt wurde.
VG

Zitat:
Zitat von Mousen Beitrag anzeigen
Hi moniquewp,

an dieser Stelle ist der Normalsterbliche in der Regel überfordert. Hast Du in der Tat einen Verdacht, daß die medizinische Maßnahme mit dem Tod Deiner Mutter in Zusammenhang steht, ist Dein Ansprechpartner die Staatsanwaltschaft Deines Landgerichts; in der Regel zu kontaktieren übers Amtsgericht vor Ort.

Grüsse

Mousen
moniquewp ist offline  
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Alt 27.11.2012, 13:00   #8
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Hallo Monique,

auch ich möchte dir mein Beileid aussprechen!
Ich wünsche dir viel Kraft auf deinem schweren Weg!

Herzlichst
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
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Alt 28.11.2012, 08:39   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
Standard

Vielen herzlichen Dank,
ist eine schwere Zeit für uns, zumal so viele Dinge nicht gut gelaufen sind während der Behandlung im Krankenhaus.....
Freue mich über den Zuspruch hier im Forum.
VG


Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Hallo Monique,

auch ich möchte dir mein Beileid aussprechen!
Ich wünsche dir viel Kraft auf deinem schweren Weg!

Herzlichst
Jörg
moniquewp ist offline  
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