Dies ist ein Beitrag zum Thema Körperverletzung??? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und nicht sicher, ob meine Frage auch die richtigen Ansprechpartner erreicht.
Falls nicht, ...
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26.11.2012, 11:30 | #1 |
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Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
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Körperverletzung???
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und nicht sicher, ob meine Frage auch die richtigen Ansprechpartner erreicht. Falls nicht, so wäre ich dankbar über Tips. Meine Mutti lag noch bis vor kurzem im künstlichen Koma und ist nun nach einem langen Leidensweg verstorben. Leider gab es viele Ungereimtheiten in Bezug auf ihre Behandlungen, und auch den Verdacht auf Fahrlässigkeit. In der Nacht vor ihrem Tod wurde bei ihr noch eine Magenspiegelung durchgeführt. Eine Einwilligung dazu existiert nicht von ihrer Seite und ich wurde als Person mit sämtlichen Vollmachten darüber nicht informiert. Wie verhalte ich mich nun??? Eigentlich kann ich doch hier entsprechende Massnahmen einleiten?? Wer kann helfen?? |
26.11.2012, 11:33 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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War es denn aus ärztlicher Sicht erforderlich, die Magenspiegelung durchzuführen?
Im Notfall können Ärzte auch ohne Einwilligung lebenserhaltende oder -rettende Maßnahmen vornehmen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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26.11.2012, 18:35 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Hi moniquewp,
an dieser Stelle ist der Normalsterbliche in der Regel überfordert. Hast Du in der Tat einen Verdacht, daß die medizinische Maßnahme mit dem Tod Deiner Mutter in Zusammenhang steht, ist Dein Ansprechpartner die Staatsanwaltschaft Deines Landgerichts; in der Regel zu kontaktieren übers Amtsgericht vor Ort. Grüsse Mousen
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Warum nicht mal nett sein... |
26.11.2012, 18:41 | #4 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Erst einmal: Herzliches Beileid!
Jede Krankenkasse hat ansonsten eine Beschwerdestelle und außerdem solltest Du -mit Einschreiben und Rückschein- Akteneinsicht einfordern. Bei großen Zweifeln eventuell auch direkt den richtigen Fachanwalt einschalten. Viel Kraft wünsche ich Dir für diese schwierige Zeit! |
26.11.2012, 22:37 | #5 |
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Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
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Hallo Fara
danke für deine Antwort. Meine Mutti hatte wohl einen Abfall der Erytrozyten... dann Magenspiegelung.... ohne Info an mich!!! Lebensrettend bei künstlichem Koma, Einblutung in Herzbeutel und Oberschenkel nach Leistenarterienriss und akutes Nierenversagen---- ich denke nicht, dass man hier noch von lebenserhaltend reden kann. Zumal eine Patientenverfügung vorliegt!!! VG |
26.11.2012, 22:38 | #6 | |
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Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
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Danke regenbogin,
ich werde nun erst einmal das Ergebnis der Gerichtsmedizin abwarten. VG Zitat:
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26.11.2012, 22:40 | #7 | |
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Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
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Hallo Mousen,
vielen Dank für die Info. Derzeit ist hier ohnehin die Gerichtsmedizin dran. Ich warte zunächst das Ergebnis ab. Und ja, ich denke ganz klar dass hier permanent fahrlässig gehandelt wurde und die "noch vorhandene Gesundheit" meiner Mutti ausgenutzt und aufs Spiel gesetzt wurde. VG Zitat:
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27.11.2012, 13:00 | #8 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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Hallo Monique,
auch ich möchte dir mein Beileid aussprechen! Ich wünsche dir viel Kraft auf deinem schweren Weg! Herzlichst Jörg
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28.11.2012, 08:39 | #9 |
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Registriert seit: 25.11.2012
Beiträge: 5
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Vielen herzlichen Dank,
ist eine schwere Zeit für uns, zumal so viele Dinge nicht gut gelaufen sind während der Behandlung im Krankenhaus..... Freue mich über den Zuspruch hier im Forum. VG |
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