Dies ist ein Beitrag zum Thema doppelte Mietzahlungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem oder Frage.
Angenommen der Betreute ist mit Genehmigung des Jobcenters umgezogen. Seine alten Mietkosten ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
12.12.2012, 14:23 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.11.2012
Beiträge: 4
|
doppelte Mietzahlungen
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem oder Frage. Angenommen der Betreute ist mit Genehmigung des Jobcenters umgezogen. Seine alten Mietkosten bzw. Mietnebenkosten waren zu hoch. Er hat dann eine sozialverträgliche Wohnung gefunden. Wie aber allen klar sein müsste, kann der eine Mietvertrag nicht bis zB dem 31.08.12 laufen und der andere am 01.09.12 beginnen. Wo sollen für die eine Nacht die Möbel untergestellt werden und der betreute schlafen. So kam es dazu, dass der eine Mietvertrag erst zum 10.09.12 endete während der andere bereits am 01.09.12 begann. Der Vermieter verlangt natürlich nun ein Nutzungsentgelt für den Zeitraum vom 01.09 bis zum 10.09. welches das Jobcenter ablehnt, mit der Begründung das dies nicht zum außergewöhnlichen Bedarf gehört. (beantragt am 12.09) Gibt es irgendwo Entscheidungen zu solchen Fällen. Ich fände es schade, wenn die Betreuten auf diesen Kosten sitzen bleiben müssen nur weil sie sparen wollen! habe dazu hier im Forum auf die schnelle mit der SuFu nicht wirklich was gefunden (oder falsch gesucht!?) und online vor allem diesen Link gefunden Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu übernehmen! Sozialberatung Kiel ansonsten nur negatives. Alle Daten sind rein hypotetisch und so nicht aus der wirklichkeit Vielen Dank für eure Hilfe |
Lesezeichen |
|
|