Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt? Sozialamt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ich bin neu in diesem Forum und bedanke mich für Hinweise, Tipps, Gesetzesstellen.... zur Lösung folgendes Problems:
Ich habe ...
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08.01.2013, 22:50 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2012
Beiträge: 4
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Wer zahlt? Sozialamt?
Hallo ich bin neu in diesem Forum und bedanke mich für Hinweise, Tipps, Gesetzesstellen.... zur Lösung folgendes Problems:
Ich habe eine ehrenamtl. Betreuung übernommen für eine pflegebedürftige, GKV- versicherte 65-jährige Sozialhilfeempfängerin mit einer Vielzahl unterschiedlichster überwiegend chronischer Erkrankungen. Monatlich muss sie teilweise mehr für nicht verschreibungspflichtige, aber ärztlich verordnete, medizinisch notwendige Medikamente zahlen, als sie Sozialhilfe erhält - selbst im Durchschnitt zahlt sie dieses Jahr mtl. ca. 100,- € für Medikamente - z. B. Salben gegen Hautexzeme, Mittel gegen Blähungen, Harnsäureregulierer wegen chron. Nierenleiden mit Blasenlähmung... Die AOK erstattet nicht mit Begründung -> § 34 SGB V und auch nicht Bestandteil Anlage 1 der Arzneimittelrichtilinie, weder als Wirkstoff, noch als Indikation auf der Liste der erstattungsfähigen Medikamente - keinerlei Ausnahmen mgl.... Das Sozialamt begründet die Ablehnung der Kostenübernahme mit dem Verweis auf den vorrangigen Leistungsträger (GKV) und wenn dieser nicht zahlt, das weitere Kostenübernahmen nicht mgl. sind, da solche Beträge aus dem Regelsatz Sozialhilfe bestritten werden müssen. Es gäbe für Medikamente keine Mehr- oder Sonderbedarfsregelungen auch nicht im Einzel- oder Härtefall, lediglich für Personen ohne GKV (im Zeitalter der Pflichtversicherung in KV und Pflege!!!) sei § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII Sonderbedarf anwendbar. Da die Betreute selbst mittellos ist, kann sie sich nichts mehr außer ihren Medikamenten mtl. leisten (sie ist spastisch gelähmt und kann sich nicht selbst die Haare schneiden...) und hat den letzten Cent inzwischen fast verbraucht. Besten Dank für eine Antwort / Tipps..., da kurzfristig auf den Ablehnungsbescheid der Sozialhilfe reagiert werden muss! Viele Grüße Ehrlich |
09.01.2013, 05:12 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen Ehrlich,
ich denke da ist in erster Linie der Hausarzt gefragt. Dieser müsste suchen und so verschreiben, dass die Medis von der Kasse gezahlt werden. Er (oder jemand anders der sich gut auskennt) sollte auch beraten welche Dinge die nun mal gar nie gezahlt werden vielleicht durch Heilpflanzen ersetzt werden könnten. Mich regt z.B. die Lactulose Verschreiberei immer total auf, für bzw. gegen dieses Problem gibts nämlich ganz billig - und viel gesünder- indischen Flohsamen oder Yoghurt mit Leinsamen usw. usw. Eine anderen rat habe ich leider nicht und ob ein Widerspruch beim Sozialamt Sinn macht kann ich auch nicht beurteilen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.01.2013, 06:45 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Ehrlich,
es gibt die Möglichkeit über Medikamente Preisvergleich - Apotheken-Produkte günstig online bestellen und sparen | medizinfuchs.de Medikamente günstig(er) zu bestellen. Man kann auch Listen anlegen, mit verschiedenen Medis und dann wird einem die günstigste Apo angezeigt. Eine Frage hab ich aber : Lebt deine Betreute daheim oder im Pflegeheim? Falls daheim, hat sie im Schwerbehindertenausweis (den hat sie doch?) eine Gehbehinderung in Form eines Merkzeichens und erhält sie dadurch den Mehrbedarf in Höhe von 17% der Regelleistung? Gruss, MurphysLaw |
09.01.2013, 09:46 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.06.2012
Beiträge: 4
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sie lebt im Pflegeheim
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