Dies ist ein Beitrag zum Thema Beendigung der Betreuung im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe eine ehrenamtliche Betreuung für einen schwerbehinderten jungen, türkischen Mann. Ich hab da mal in der Wohngruppe gearbeitet ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 12
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Hallo,
ich habe eine ehrenamtliche Betreuung für einen schwerbehinderten jungen, türkischen Mann. Ich hab da mal in der Wohngruppe gearbeitet und dann später als ich meinen Job gewechselt habe, die Betreuung übernommen. Jetzt wird mir das alles zu viel und ich wohne auch etwas zu weit weg von den Ämtern usw. Außerdem machen die Eltern immer wieder Ärger und ich fühle mich nicht mehr kompetent genug dafür. :roll: Ich möchte also die Betreuung kündigen. Wie mache ich das am Besten? Gibt es was, was ich beachten muss? Ich schreibe ans Landratsamt oder? Wäre nett, wenn jemand Tips hätte. :P Vielen Dank! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Hallo, grundsätzlich kannst du die Betreuung niederlegen, wenn dir das Amt nicht zuzumuten ist. Das Vormundschaftsgericht müsste dafür zuständig sein.
Grüsse - Roy |
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| Stichworte |
| aufhebung betreuung, betreuerwechsel, ende der betreuung |
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