Dies ist ein Beitrag zum Thema Kürzung der Jugendhilfe bei KH-Aufenthalt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe eine volljährige Betreute. Diese erhält Mietkosten, sowie den Regelsatz und Barbetrag im Rahmen der Jugendhilfe.
Momentan ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
04.02.2013, 22:26 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.05.2012
Beiträge: 13
|
Kürzung der Jugendhilfe bei KH-Aufenthalt
Hallo zusammen,
ich habe eine volljährige Betreute. Diese erhält Mietkosten, sowie den Regelsatz und Barbetrag im Rahmen der Jugendhilfe. Momentan befindet sie sich im Krankenhaus. Das Jugendamt will den Regelsatz kürzen. Ist eine Kürzung der Regelleistung wegen Vollverpflegung in einer stationären Einrichtung zulässig? Ich beziehe mich auf die Entscheidung des BSG AZ: B14AS22/07 R von 2008, oder gilt hier die Bagatellgrenze von 21 Tagen? |
08.02.2013, 18:46 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin Salune
Bei ALG 2 wird nicht mehr gekürzt, weil die betroffene Person vielleicht das Essen gestellt bekommt, aber dafür andere Aufwendungen hat, die im Wohnumfeld nicht in der Form bestehen. z.B. Kontakt halten zu Bekannten, zusätzliche Fahrt- oder Telefonkosten etc.. Bei Sozialhilfe oder GSL-Empfängern habe sich die Behörden etwa länger geziert, aber da wird inzwischen auch nicht mehr gekürzt. Das Thema wurde früher schon mal im Forum behandelt und es gibt Gerichtsentscheidungen dazu, die besser sortiertere Leser bestimmt noch mal einstellen. Dass das Jugendamt kürzen will, wundert mich ansonsten nicht die Bohne. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
Lesezeichen |
|
|