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Betreute möchte aus Pflegeheim in eigene Wohnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute möchte aus Pflegeheim in eigene Wohnung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine neue Betreuung übernommen und meine Betreute möchte unbedingt wieder in eine eigene Wohnung ziehen. Was muss ich ...


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Alt 21.03.2013, 20:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard Betreute möchte aus Pflegeheim in eigene Wohnung

Ich habe eine neue Betreuung übernommen und meine Betreute möchte unbedingt wieder in eine eigene Wohnung ziehen. Was muss ich beachten. Auf jeden Fall benötigt sie Pflege und das Sozialamt. Muss ich beim Gericht die Kündigung des Heimes beantragen? Wenn es mit der eigenen Wohnung nicht klappen sollte - warum auch immer - wäre sie auch mit einem Pflegeheim in stadtnähe zufrieden. Meine Betreute ist wegen eines Schlaganfalls mit 56 Jahren in ein Seniorenheim gekommen. Das ist jetzt knapp 10 Jahre her.


Bin über jede Anregung dankbar. Habe heute erstmal einen Wohnberechtigungsschein beantragt. Eine evtl Wohnung für Singles kann ich mir auch nächste Woche anschauen.




Liebe Grüße Kathrin12
Nachtfalke ist offline  
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Alt 21.03.2013, 22:30   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
Standard

1. Du darfst den Wohnraum nur mit Genehmigung des AGs kündigen.
2. Solange die Betreute keinen Einwilligungsvorbehalt hat, kann sie kündigen was sie will.

Du musst dich nach den wünschen der Betreuten richten, solange es nicht dem Wohl der Betreuten zuwiderläuft. Und wenn sie (mit Hilfe) in einer eigenen Wohnung zurechtkommt, wäre das gut.

Ich vermute mal sie ist Rentnerin, Eingliederungshilfe sollte man aber trotzdem beantragen (zumindest um eine Ablehnung in den Unterlagen zu haben).

Kündigungsfrist des Heimes beachten, (mal im Vertrag nachlesen ob es soetwas gibt.)

Da ja eine Pflegestufe vorliegt Pflegedienst suchen.

Man sollte sich eventuell über alternative Wohnformen in der Stadt informieren (Alterswgs ...)

PH in der Wunschstadt wäre für die Betreute wahrscheinlich noch die geringste Umstellung. Muss du als Betreuerin mit der Betreuten abklären was wäre machbar/Sinnvoll. Ob so ein grober Wechsel in die Eigenständigkeit Sinnvoll ist. (Mit Eingliederungshilfe wäre es wesentlich einfacher entsprechende hilfen zu bekommen.)
Saalko ist offline  
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Alt 24.03.2013, 16:41   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Kathrin,



bevor ich auf Wohnungsusche gehen würde, würde ich erstmal den konkreten Pflege- und Hilfebedarf ermitteln und dann schauen, wie der finanziert werden kann.

Wenn die Betreute Pflegestufe III hat, stehen ihr als Pflegesachleistung 1.550 € monatlich zu, das heißt man kann eine SOzialstation für ca 51,- € pro Tag anheuern, das sind ca. 2,5 Stunden für Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung. SGB V Leistungen gehen extra.

Bei der Ermittlung des Pflegeaufwands kommts nicht nur auf den gesamten Zeitaufwand an, sondern auch auf die Häufigkeit der Hilfen. Insbesondere kleinere Handreichungen zwischendurch sind zu Hause möglicherweise nicht mehr drin.

Sofern die Betreute über ne ordentliche Rente verfügt, kann sie natürlich über die 1550 € hinaus zusätzliche Leistungen hinzukaufen, zB Essen auf Räder, Haushaltshilfe. Problematisch wirds nur, wenn die Betreute mehr Hilfe von der Sozialstation benötigt, die vom Pflegesatz nicht gedeckt ist . Prinzipiell gibt es einen ergänzenden Anspruch auf Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger. Möglicherweise argumentiert der Sozialhilfeträger erstmal, daß der Heimaufenthalt billiger ist. Wenn die Sozialstation, dann monatlich Leistungen für 2.500 € erbringt, ist es ihr Risiko, wenn sie dies ohne entsprechenden Sozialhilfebescheid im voraus schon macht.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 05.04.2013, 20:13   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Vielen Dank für eure Denkanstöße!
Sie bezieht Pflegestufe 1
Ich werde sie in keine eigene Wohnung holen können, da sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt.
Ihr zweiter Wunsch war halt in einem Heim, im Stadtzentrum um allein mal auf Wanderschaft gehen zu können.
Diesen Wunsch kann ich ihr sogar erfüllen, es ist in einem nahe gelegenem Heim ab Juni ein Einbettzimmer frei. Nur ist es etwas teurer und da muss ich erst einmal den Sozialhilfeträger fragen. Außerdem möchten die Kinder dies aus verschiedenen Gründen nicht. Ich bin in der Zwickmühle. Nächste Woche setzen sich alle Beteiligten mal an einen Tisch um wir machen Brainstorming. Dann werden wir mal weiter sehen.

Mal ne andere Frage, wenn im Betreuerbeschluss zwei Beteiligte stehen, welche Wertigkeit hat dies? Muß ich sie über alles informieren und fragen?! Oder was genau bedeutet dies.
Nachtfalke ist offline  
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Alt 07.04.2013, 22:58   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Sorry Kathrin,

aber welche Rolle haben bei der Auswahl des Heims die finanziellen Überlegungen der Kinder zu spielen ?????

Ich meine , keine !


Sofern das ausgesuchte Heim einen Vertrag mit dem Sozialhilfeträger hat, hat die Betreute einen Anspruch darauf, dort auch aufgenommen zu werden. Ob sich das Sozialamt dann Geld im Wege der Überleitung von den Kindern holt, die ja gesetzlich unterhaltspflichtig sind, soll bei der Heimauswahl keine Rolle spielen.
Anders wäre die Sache, wenn die kinder bereit wären , die Rente so aufzustocken, daß zB ein Einzelzimmer finanziert werden könnte.

Hinsichtlich des Einzelzimmers könnte es vielleicht sinnvoll sein, ein ärztliches Attest vorzulegen, warum ein Einzelzimmer notwenidg ist. Es wäre abersinnvoll, vorab mit dem Sozialhilfeträger abzuklären , unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Einzelzimmer übernommen werden.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 08.04.2013, 17:53   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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fwu, sorry hatte ich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Die Kinder haben andere Einwände als die finanziellen!
Nachtfalke ist offline  
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Alt 08.04.2013, 20:09   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten abend zusammen,

Zitat:
Ich werde sie in keine eigene Wohnung holen können, da sie nicht über die finanziellen Mittel verfügt.
Das ist nun mal leider so gar kein Argument um jemanden das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu verwehren.
Die Miete muss lediglich innerhalb des ortsüblichen Rahmens sein und wird dann vom Sozialamt übernommen samt Heizkosten, dazu käme dann noch die Grusi und evtl. ein Pflegedienst. Machbar ist so etwas also.

Zitat:
Nur ist es etwas teurer und da muss ich erst einmal den Sozialhilfeträger fragen.
Fragen wird wenig nützen so etwas sollte schriftlich mit einer guten Begründung beantragt werden.

Zitat:
Nächste Woche setzen sich alle Beteiligten mal an einen Tisch um wir machen Brainstorming. Dann werden wir mal weiter sehen.
Ich will mich an dieser Stelle gerne fwu in seiner Frage anschliessen: wieso entscheiden die Kinder über die Wünsche der Betreuten?

Zitat:
Mal ne andere Frage, wenn im Betreuerbeschluss zwei Beteiligte stehen, welche Wertigkeit hat dies?
Habdelt es sich bei der Betreuung um eine gesetzliche Betreuung? Welche zwei weiteren Beteiligten stehen da bzw. in welcher Funktion?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.04.2013, 17:53   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Habdelt es sich bei der Betreuung um eine gesetzliche Betreuung? Welche zwei weiteren Beteiligten stehen da bzw. in welcher Funktion?

Gruss Michaela
es ist eine gesetzliche Betreuung, mit zwei Beteiligten (die Kinder) weiter steht nichts da!
Nachtfalke ist offline  
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Alt 10.04.2013, 07:59   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
es ist eine gesetzliche Betreuung, mit zwei Beteiligten (die Kinder) weiter steht nichts da!
????????????In welcher Form "beteiligt", da stehen doch im Beschluss keine drei Namen??
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.04.2013, 10:02   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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vermutlich sind sie einfach als Verfahrensbeteiligte nach FAmFG benannt.

Das hat auf den Betreuer überhaupt keine Auswirkungen, da es lediglich für das Gericht Bedeutung hat. Von dort sind die Verfahrensbeteiligten bei Entscheidungen zu informieren.
__________________
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agw ist offline  
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