Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigenbehalt im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
Bekannte baten mich, für folgenden Fall Infos zu sammeln:
Die Mutter (94) soll nach einem Krankenhausaufenthalt in ein ...
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Gesperrt
Registriert seit: 23.02.2007
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
Bekannte baten mich, für folgenden Fall Infos zu sammeln: Die Mutter (94) soll nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim untergebracht werden, Pflegestufe 2. Die Rente der Mutter beträgt 1000€/Mon. Der Rest wird wohl von der Familie der Tochter erbracht werden müssen. Beide sind Rentner und haben ein EFH. Wieviel dürfen sie für den Eigenbedarf und "Notgroschen" behalten? Was muss abgeführt werden? Gruß hussi |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Hussi,
das lässt sich nicht pauschal sagen. Andere Aspekte sind zu prüfen, nämlich das Einkommen und das Vermögen der Tochter und der Lebensstandard und evtl. Unterhaltspflicht gegenüber eigenen Kindern oder sonstigen Verpflichtungen. Es wird auch nur die Vermögenssituation der Tochter bewertet (eigenes Konto, Sparbriefe u. dgl.) nicht hingegen ihres Mannes oder Familie. Es gibt keine Sippenhaftung. Das Eigenheim wird nur sehr eingeschränkt berücksichtig. Es wurde abgegelehnt, es zur Finanzierung der Heimkosten zu veranschlagen. Letztlich gilt es die Gesamtsituation zu würdigen. Solltet ihr es auch nicht dicke haben, und doch von der Kommune herangezogen werden, solltet ihr euch nicht scheuen, euch anwaltlich vertreten zu lassen. Gruß Heinz |
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| Stichworte |
| haus, heim, heimaufnahme, pflegekosten, unterhaltspflicht |
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