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Haftung des vorherigen Betreuers (Berufsbetreuer)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des vorherigen Betreuers (Berufsbetreuer) im Unterforum Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin ganz frisch hier - ebenso auch ganz frisch als Betreuerin tätig. Vielleicht könnt Ihr mir helfen: Mein ...


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Alt 13.03.2007, 16:20   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.03.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 3
Standard Haftung des vorherigen Betreuers (Berufsbetreuer)

Hallo,
ich bin ganz frisch hier - ebenso auch ganz frisch als Betreuerin tätig. Vielleicht könnt Ihr mir helfen:
Mein kleiner Bruder (fast 24 Jahre alt) hatte zuvor einen Berufsbetreuer, u.a. für alle Vermögensangelegenheiten sowie für die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Ich habe die Betreuung Ende Januar ehrenamtlich übertragen bekommen.
Er erhält Leistungen zur Grundsicherung (ehemalige Sozialhilfe). Diese muss regelmäßig neu beantragt werden. Das Amt (die ARGE) schickt den Antrag immer rechtzeitig zu, im Falle meines Bruders direkt an den ehemaligen Betreuer, rechtzeitig vor dem 01.Mai letzten Jahres, da Ende April der alte Bescheid auslief.
Der Betreuer hatte zu dieser Zeit auch Ausbildungsgeld für die Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte sowie Halbwaisenrente beantragt. Da er sich offensichtlich die ggf. doppelte Arbeit sparen wollte, erst Leistungen nach dem GSiG zu beantragen und dann die anderen Einnahmen nachzumelden, ist er überhaupt nicht tätig geworden. Mein Bruder hat somit für die Zeit vom 01. Mai bis 31. August 2006 NULL!!! Einkommen gehabt. Erst nach Beschwerde durch meine Familie und mich an das Amtsgericht wurde der Antrag an die ARGE gestellt und ab 01.09.2006 wurden wieder Leistungen gezahlt.
Zwar ist inzwischen die Halbwaisenrente rückwirkend bewilligt, dennoch sind meinem Bruder - nach Abzug der Rentennachzahlung - ca. 1.500 € durch das Unterlassen des Betreuers NICHT gezahlt worden. Bei der ARGE kann man nachträglich keine Leistungen geltend machen. Aufgrund der fehlenden Einnahmen sind natürlich Schulden gemacht worden.

KANN ich den vorherigen Betreuer dafür direkt haftbar machen? Aus Unterlassungsgründen? Und würde ich - bzw. mein Bruder - einen Rechtsbeistand bezahlt bekommen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Danina77
Danina77 ist offline  
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Alt 13.03.2007, 16:51   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

man kann den Betreuer haftbar machen, der ist in aller Regel auch gegen solche Schäden versichert.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 16.03.2007, 14:50   #3
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Danina77

KANN ich den vorherigen Betreuer dafür direkt haftbar machen? Aus Unterlassungsgründen?
Hier ist der Betreuer (oder seine Versicherung?) sicher haftbar. Grundlage ist meines Wissens der § 1806 BGB

Zitat:
Zitat von Danina77
Und würde ich - bzw. mein Bruder - einen Rechtsbeistand bezahlt bekommen?
Ggf. geklagt werden muss vor einem Zivilgericht. Grundsätzlich müsste meines Wissens der Gegner den Anwalt zahlen, wenn er unterliegt. Der Bruder hat aber sicher Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe, die du für ihn bei Gericht beantragen kannst. Mit dem Beratungsschein kannst du dann einen Anwalt aufsuchen, da du für deinen Bruder die Prozesse führen kannst.
Roy ist offline  
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Alt 27.05.2007, 22:10   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Hallo, bei u ns ist es so: Betreute wurde abgemahnt von Vermieter für ihr Verhalten: hätte Betreuerin noch während des letzten Krankenhausaufenthalte und vor Einzug in der neuen Wohnung Soziotherapie beantragt, wäre es wohl nicht zu Vorfällen gekommen.

Die Abmahnung ist rechtlich die Vorstufe zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Dann gibt es auch den Verschlimmerungantrag fürs Versorgungsamt zu bearbeiten, damit der GdB höher rgesetzt wird und damit eine Haushaltshilfe oder Soziotherapie begründet wird nach dem BVG. Auch dies ist nicht geschehen.

Dann hat die Betreuerin ja das Aufenthaltsrecht als Aufgabenkreis, aber nicht Wohnungsangelegenheiten, und genau das ist der Knackpunkt, wo sie sich immer raushält. Denn das Wohnungsproblem ist immer vorrangig gewesen. Sämtliche Räunungen und Renovierungen (ohne Prozeß, einvernehmlicher Auszug) haben wir veranlasst, nicht die Betreuerin, damit eben Kosten vermieder werden von wegen Räumungsklage/Prozeß. Beinhaltet "Aufenthalt" auch Wohnungsangelegenheiten?

Dann hat sie Vertretung vor Behörden und in Prozessen. Kann sie mal ganz locker ne Räumungsklage auf die Betreute zukommen lassen, ohne vorher das Prozeßkostenrisiko abzuklären, ohne einen RA einzuschalten, da sie ja vom Mietrecht keine Ahnung hat?

Denn nach diesen Vorkommnissen hätte Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Hier stehen Interessen des Vermieters (Kündigung der übrigen Mitbewohner, Mietausfall des Hausbesitzers und der Schutz eines Psychotikers, der Hausbewohner und Passanten auf der Straße durch aus dem Fenster herausgeworfene Gegenstände gefährdet), entgegen.

Erst durch ein Gspräch mit der Ärztin in der Psychiatrie musste ich diese aufklären, dass eine AHB, also Langzeittherapie direkt im Anchluss der Psychiatrie erfolgen müßte. Der Sozialarbeiter scheint sich zu kümmern. Aber auch diese Einleitung wäre doch Angelegenheit der Betreuerin?

Warum meldet sich Betreuerin nicht nach 14 Tg. in der Psychiatrie und führt mit Betreuter wegen weiterer Vorgehensweise ein Gespräch? Betreute weiß bis heute nicht, dass Vermieter abgemahnt hat. Sämtliche Schreiben gehen an sie, die werden dann von mir an Betreuerin weitergeleitet und sie rührt sich einfach nicht. Das geht seit Jahren so.

Uns sind die Hände gebunden von wegen Renovierung und Räumung - wir werden einen Teufel tun, bevor Betreuerin nicht eine andere Unterkunft hat, was wiederum den Nachteil hat, dass Betreute unfreiwillig in eine Räumungsklage reingezogen wird mit offenem Ausgang und Kosten, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 28.05.2007, 10:02   #5
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Liebe mary,

Was sagt eigentlich die Betreute über die Betreuerin? Ich lese sehr viel über deine Meinung über die Betreuerin, aber irgendwie wüßte ich auch gern, wie die Betreute selbst sich dazu äußert. Und bist du tatsächlich so genau über alle Schritte, die die Betreuerin veranlaßt, informiert? Weißt du mit Sicherheit, dass sie sich nicht mit zB Ärzten, Pflegepersonal oder der Betreuten selbst in Verbindung gesetzt hat? Und evtl andere Wege verfolgt, als die, die du erkennst?
Ich finde dein Engagement bewundernswert und grüße dich ganz herzlich!

Ursula
 
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Alt 28.05.2007, 21:54   #6
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Ursula, die Betreute kooperiert nicht mit der Betreuerin, und wenn, dann will sie ihren Vorteil rausschlagen, hält aber auch nix ein. Zugeständnisse werden nur mal so gemacht, wenn sie aus der Klinik draussen ist, ist alles hinfällig. Die Betreuerin meldet sich zwar bei der Betreuten, die lässt sie aber nicht in die Whg. und meldet sich nicht bei ihr. Teilweise ging das mal 1/2 Jahr so. Die Betreuerin ist auf Hinweise von mir angewiesen. Die Betreute will sie nicht, da sie sich beobachtet fühlt. Ein EV existiert bisher nicht, wollte aber Betreuerin beantragen schon seit Jahren, hat aber Angst vor der Betreuten.

Was die Betreuerin in die Wege einleitet, bespricht sie auch mit mir, falls ich sie mal erreiche. Eigentlich bin ich immer diejenige, die Vorschläge macht, die Betreuerin diese aufnimmt. Denn sie hält sich gerne zurück, wenns wirklich brenzlig wird. Ich bereite Schreiben vor, die sie dann anfertigt, wenns um irgendwelche jur. Dinge geht, wie Schreiben Vermieter, Versorgungsamt oder Krankenkasse, weil ich davon Ahnung habe, jur. Rat kostenlos einhole oder mich selber schlau mache. Den Weg bereite ich zwar vor, aber den Rest erledigt sie, da ja in diesen Dingen Korrespondenz führen muss, Verantwortung, Vollmacht hat, also über sie laufen sollte) Gruss mary
mary ist offline  
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angehörige, haftpflichtversicherung, haftung, sgb2, vermögensangelegenheiten

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