Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf höher Stufung in der Pflege im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gestern habe ich einen Anruf vom Pflegeheim meiner Betreuten bekommen.
Sie baten mich, um über eine Höherstufung der Pflegestufe, ins ...
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26.11.2013, 15:10 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Antrag auf höher Stufung in der Pflege
Gestern habe ich einen Anruf vom Pflegeheim meiner Betreuten bekommen.
Sie baten mich, um über eine Höherstufung der Pflegestufe, ins Altenheim zu kommen. Deshalb bin ich heute bei einer Dame der Heimverwaltung gewesen. Die legte mir zwei Schriftstücke vor, die ich unterschreiben sollte. Das eine war der Antrag auf Prüfung der Höherstufung (von 2 auf 3) und einen Antrag für die Krankenkassse. Diese beiden Anträge werden nun der Krankenkasse übersandt, damit diese den MDK zur Begutachtung ins Heim schickt. Ich war etwas erstaunt und fragte, warum ich diesen Antrag stellen müsste, wo doch das Heim nur beurteilen kann, ob eine Höherstufung notwendig ist. Man meinte, dass dies eben so wäre (tolle Erklärung). Weiter zeigte man mir den Heimvertrag, indem verankert ist, dass man solche Anträge stellen muss. Weigert man sich solche Anträge auf Empfehlung des Heims zu stellen, kann das Heim nach Ablauf eines Monats nach Empfehlung dem Bewohner die höheren Kosten in Rechnung stellen. Also gut. Ich habe also diesen Antrag ausgefüllt und das Heim wird ihn nun abschicken. Was mich nun wundert ist, dass meine Betreute selbst isst, den ganzen Tag im Aufenthaltsraum im Rollstuhl sitzt und sich unterhält und nachts auch durchschläft. Das einzige ist, dass sie eben aufgrund der Starerkrankung nicht mehr so gut sieht und recht starrköpfig ist. Damit meine ich, dass sie nicht unbedingt dem folgt was der Pfleger zu ihr sagt. Ansonsten sehen ich aber keinen vermehrten Pflegebedarf. Ich habe mir jetzt auch das Pflegeprotokoll angesehen. Da steht zwar, dass sie beim An- und Ausziehen Hilfe benötigt, manchmal zum Essen angehalten werden muss und beim der täglichen Körperpflege unterstützt werden muss. Habt ihr Erfahrung, ob das schon eine Pflegestufe 3 begründet. Nachts hat sie im übrigen keinen Pflegebedarf, weil sie ja durchschläft. Manchmal bis morgens um 11 Uhr. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass das Heim die Situation (Betreuerwechsel und unerfahrene ehrenamtliche Betreuerin) ausnutzt. Das kann aber auch aufgrund meiner Unerfahrenheit nur ein Eindruck sein. Welche Erfahrung habt ihr mit Anträgen zur Höherstufung im Altenheimen? |
26.11.2013, 15:45 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Die genannte Verfahrensweise kenne ich auch so. An den Erhöhungen der Pflegestufen haben natürlich die Heime ein besonders Interesse, da sie dann mehr Geld erhalten - zum finanziellen Nachteil der (vermögenden) Betreuten, bei denen der Eigenanteil dann - zum Teil recht kräftig - ansteigt. Wenn die Erhöhungen nachvollziehbar bzw. gerechtfertigt sind (was der MDK ja feststellt), erscheint dies selbstverständlich o.k.
Ob dies denn auch immer so ist, daran kann man m.E. aber auch schonmal zweifeln. mfg |
26.11.2013, 15:58 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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@Sonnenblume2: Wenn deine Betreute Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt bezieht musst du dort sofort mitteilen das du einen Höherstufungsantrag, nach Aufforderung durch das Heim, gestellt hast.
Gruß, Andreas
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26.11.2013, 16:42 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Der Antrag auf Überprüfung der Pflegestufe kann nur vom Betreuer oder der Pflegebedürftigen selber gestellt werden. Daher ist es Dein Job. Die Pflegekasse schickt dann ein Formular, in dem beschrieben werden soll, wie denn der Pflegebedarf aussieht. Das reiche ich immer an das Heim bzw. den Pflegedienst weiter. In Deinem Fall würde ich es noch nicht unterschreiben, sondern vom Heim zur Unterschrift wieder vorlegen lassen. Dann siehst Du, was das Heim als Pflegeleistungen angibt. So wie Du das beschrieben hast, ist die Betreute vielleicht nicht so besonders Pflegebedürftig, macht aber dafür reichlich Arbeit, weil sie vielleicht etwas störrisch (oder dement?) ist. Das ist immer wieder ein Problem, weil die Heime dadurch vielmehr Arbeit haben, als sie bezahlt bekommen. Das ist aber das Problem des Heimes, nicht Deines. Bei dem Antrag sollte auch auf die Unterstützenden Gelder für Personen mit Defiziten in den alltagskompetenzen hingewiesen werden. Das gibt Extra-Geld mit dem die Mehrarbeit für demente Menschen etwas aufgefangen werden kann. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.11.2013, 16:52 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Ich würde bei Höherstufungsanträgen immer das Gutachten des MDK mit anfordern, um zu sehen wie sich der Pflegeaufwand errechnet. Pflegezeiten erkennt man als Außenstehender nicht so schnell wie geübtes Fachpersonal. Z.B. wird ein einfaches Beaufsichtigen oder Anleiten zur Nahrungsaufnahme genauso berechnet wie das Anreichen durch eine Pflegekraft. Aber dazu ist ja der MDK da, um die benötigten Zeiten zu ermitteln.
Vielleicht entscheidet das Gutachten ja auch ein Verbleib in Pfst 2. Das kann dann Dein Problem nicht sein. |
26.11.2013, 18:45 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es ist unser Job solche Anträge zu stellen, auf jeden Fall beim Aufgabenkreis Ämter und Behörden. Dass Heime mehr Geld für einzelne Bewohner bekommen ist mir manchmal nur recht, die Arbeiten dort sind eh alle unterbezahlt- abgesehen vom Wasserkopf und dem Argumant von Carlos bei Selbstzahlern. Super wichtig ist der Hinweis von Andreas, das kann nämlich sonst sehr teuer werden- für den Betreuer.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.11.2013, 22:55 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo beisammen,
Pflegestufe II erfordert einen Aufwand an Grundpflege von mindestens 2 Stunden, Pflegestufe III mindestens 4 Stunden. Eine konkrete Darstellung durch das Heim würde ich verlangen , wenn vor 6 Monaten grad mal Stufe II mit 2 Stunden 5 Minuten gewährt wurde, und das Heim ohne besonderen Verschlechterungen jetzt Pflegestufe III für gegebenen erachtet. Der konkrete Zeitbedarf ist in der sogenannten Begutachtungsrichtlinie des MdK nachzulesen. ( so auch zu googlen!) Für diee Grundpflegehandlungen gibt es sogenannte Zeitkorridore, je nachdem , ob die Tätigkeit vollständig übernommen werden muß , oder nur Anleitung. Außerdem gibt es erhöhten Aufwand, zb. bei Spastiken. fwu |
27.11.2013, 18:26 | #8 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Zitat:
Morgen werde ich dann noch mit dem Sachbearbeiter telefonieren und fragen, ob es so reicht oder ob ich noch irgendwas einreichen muss. |
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27.11.2013, 18:32 | #9 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Zitat:
Zitat: "Bei dem Antrag sollte auch auf die Unterstützenden Gelder für Personen mit Defiziten in den alltagskompetenzen hingewiesen werden. Das gibt Extra-Geld mit dem die Mehrarbeit für demente Menschen etwas aufgefangen werden kann." Wo kann ich mich darüber informieren, wo es solche unterstützende Gelder bei starker Demenz bekommen kann? Bekomme ich da vom Sozialamt Auskunft oder bei der Pflegekasse? Also bisher bekommt meine Betreute keine zusätzlichen Gelder wegen ihrer Demenz. |
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27.11.2013, 18:35 | #10 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Zitat:
Da bekommt man schnell den Eindruck, dass man etwas FALSCH machen kann bzw. instrumentalisiert zu werden. |
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