Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Schonbetrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein konkreter Fall: Mein Betreuter ist blind und lebt in einer Einrichtung der Diakonie. Er arbeitet ganztags und bekommt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 07.08.2008, 22:04   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Schonbetrag

Hallo,

ein konkreter Fall:

Mein Betreuter ist blind und lebt in einer Einrichtung der Diakonie. Er arbeitet ganztags und bekommt seinen Lohn auf das Taschengeldkonto. Zudem erhält er Landesblindengeld. Die Kosten für die Unterbringung usw. trägt das Sozialamt.

Dieses Sozialamt fordert jetzt 1400 Euro zurück, er hat zuviel Vermögen.

Zählt Landesblindengeld als Einkommen ? Gibt es einen höheren Schonbetrag für Blinde ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2008, 22:37   #2
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo Andreas,

Das Schonvermögen für Blinde ist das gewöhnliche. Ich kenne als Ausnahme mit höherem Schonbetrag nur Kriegswaisen. Gibt es eigentlich noch weitere Ausnahmen?

Grüße

Karla
Karla ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.08.2008, 23:23   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

noch hatte ich keinen solchen Fall, aber u.a. dies dazu gefunden:

Blindengeld kein Einkommen -- kobinet

und

Sozialhilfe: Blindengeld wird nicht angetastet

Gruß
carlos
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 00:06   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Danke Carlos, die Links sind sehr interessant!

Diese Passagen (2. Link) sagen ja eigentlich alles und das Urteil ist ja auch ziemlich aktuell.

Zitat:
Das angesparte Vermögen aus dem Blindengeld darf nicht bei der Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden....
Es muss ihm vielmehr ermöglicht werden, mit angespartem Blindengeld zu einem späteren Zeitpunkt höhere blindenspezifische Ausgaben zu tätigen
Tina L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 00:10   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Andreas,

im Moment betreue ich einen gehörlosen jungen Mann. Er erhält eine Gehörlosenbeihilfe, die beim SGB II-Bezug nicht angerechnet wurde und z.Zt. auch zusätzlich zum Taschengeld in einer Einrichtung gezahlt wird. Die Zahlung gilt als Ausgleich für behinderungsbedingte Einschränkungen und wird daher nicht angerechnet. Das dürfte doch beim Blindengeld ähnlich laufen, deckt sich auch mit carlos link.

Wolltest Du mit der Ansparung nicht einen Bestattungsvertrag bedienen oder einen speziellen Fernseher kaufen?

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 01:34   #6
Berufsbetreuerin / Diplom-Sozialpädagogin
 
Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 149
Standard

Hallo,

ich betreue auch einen blinden und geistig behinderten Menschen, der in stationärer Einrichtung lebt. Der zuständige überörtliche Sozialhilfeträger geht von dem üblichen Schonbetrag aus. Falls du tatsächlich mit der Sonderanschaffung durchkommst, lass es mich wissen. Ich versuche ansonsten die monatlichen Ausgaben in sinnvoller Weise zu erhöhen, z.B. besondere therapeutische Angebote.

Karla
Karla ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 10:53   #7
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Bei mir ist es ähnlich wie bei Karla. Ein Betreuter lebt in einer Einrichtung, ist blind und geistig behindert. Er bekommt den Blindenhilfe sowie Landesblindengeld und ist somit recht schnell immer wieder über den 2600 €. Ich versuche auch stets sinnvolle ausgaben für ihn zu tätigen, dass ihm das Geld zugute kommt.

Der KSV rechnet aber auch mit den 2600 € als Schonbetrag. Habe gerade wieder den Brief hier liegen, in dem ich das Vermögen aufschlüsseln soll.

Werde dort auch mal nachfragen bzgl. oben genannter Regelung!

LG Nadine
Nadine ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 11:33   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von kohlenklau Beitrag anzeigen
Wolltest Du mit der Ansparung nicht einen Bestattungsvertrag bedienen oder einen speziellen Fernseher kaufen?
.....oder hat der Betroffene nicht mal wieder eine Kur- oder Erholung nötig, wie sie auch von entsprechenden Verbänden angeboten wird, z.B.:
Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.

mfg
carlos
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 12:23   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo carlos,

gute Idee, das Problem ist nur, eine Begleitperson zu finden. Aus seinem Bekannten- und Verwandtenkreis kommt niemand in Fragen, und auch der Blindenverband konnte nicht helfen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2008, 12:26   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Schonbetrag

Hallo,

es ist schon interessant, wie viele unterschiedliche Meinungen es gibt.

Eine Dame der Diakonie sagte: Pech gehabt (sie hat sich extra schlau gemacht und zurück gerufen), der Schonbetrag beträgt nur 2600 Euro.

Eine Mitarbeiterin des Betreuungsvereins sagt: ich habe mal gelesen, der Schonbetrag ist höher. Sie will zurück rufen.

Die verlinkten Artikel sagen wieder etwas anderes aus.

Wenn ich jetzt zu einem Anwalt gehe, und der Betreute muss die Kosten bezahlen, kann er diese Kosten dann gegen die Forderung des Sozialamtes gegenrechnen ?

Ich werde weiter berichten

Gruß

Andreas

Geändert von AndreasLübeck (08.08.2008 um 12:29 Uhr)
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
beerdigungsintitut, bestattung, blindengeld, landesblindengeld, schonbetrag sozialhilfe, sgb12, sterbegeldversicherung, vorsorgevertrag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39