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Anhörungstermin Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörungstermin Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi, ich hoffe mir kann hier mal wer ein paar Ratschläge geben. Es ist ein.... recht komplexes Problem dass ich ...


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Alt 06.09.2009, 20:11   #1
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Registriert seit: 06.09.2009
Beiträge: 3
Standard Anhörungstermin Betreuung

Hi, ich hoffe mir kann hier mal wer ein paar Ratschläge geben.
Es ist ein.... recht komplexes Problem dass ich nun mal zusammengefasst erläutern werde.

Kurz zu meiner Person:
Ich bin 24 Jahre, derzeit keine Arbeit und wohne seit einer Weile wieder bei meinen Eltern.

Zu meinem Problem:
Heute haben mir meine Eltern einen Brief in die Hand gedrückt. Inhalt:
Vom Amtsgericht - Vormundschaftsgericht:

Sehr geehrter XXX,
in ihrer Betreuungssache möchte ich sie am XXX persönlich anhören. Sollten sie verhindert sein, geben sie bitte kurze schriftliche oder telefonische Nachricht, gegebenenfalls mit dem Vorschlag eines anderen Anhörungstermins.
- Richter am Amtsgericht

Der Termin ist bereits morgen, der Brief wurde mir erst heute von meinen Eltern gegeben.
Als ich den Brief gelesen habe dachte ich erstmal:


Erst einmal hatte ich 0 Plan was das soll, worum es geht und warum ich da überhaupt hin soll. Durch die Schlagworte Betreuungssache und Anhörungstermin und einiger Suche im Internet bin ich jetzt erst einmal darauf gekommen worum es geht.

So wie es aussieht will IRGENDJEMAND (steht nicht im Brief wer, schätze mal meine Eltern) einen Betreuer für mich. Der Grund wird sein womit ich mich mit meinen Eltern oft streite, dass ich momentan keine Arbeit habe und ANGEBLICH Internetsüchtig bin. Meine Eltern versuchen mir andauernd einzureden dass ich wegen meiner Internetsucht psyschisch krank bin und ähnliches. Ich verbringe tatsächlich viel Zeit im Internet da ich sowieso momentan nicht viel anderes zu tun habe aber ob es eine Sucht oder gar Krankheit ist bezweifle ich.

So nun würde ich gerne wissen:
Was ist das für eine Anhörung? Muss ich da hin? Für was soll ich angehört werden? Für was brauche ich einen Betreuer? Ich check es immer noch nicht ganz. Ich will keinen Betreuer haben, ich brauche keinen Betreuer. Ich empfinde alleine die Aufforderung der "Anhörung" oder auch nur wage Möglichkeit dass ein Betreuer meine Rechte in irgendeiner Form einschränken könnte als eine Frechheit und Angriff auf meine Menschenrechte. Arbeitslos und bei seinen Eltern zu wohnen und "angebliche" Internetsucht ist sicher nichts tolles ... -.-
Aber ein Betreuer? Soll das ein Scherz sein? Meine Internetsuche sagt mir dass ein Betreuer normalerweise für schwer behinderte, kranke, alte Menschen usw. in Frage kommt, die sich nicht um sich selbst kümmern können. Ich bin weder körperlich noch geistig krank, kein Vollidiot ich nehme keine Drogen o.ä.

Was soll ich nun mit diesem Brief anfangen? Wie soll ich dagegen vorgehen? Anwalt einschalten oder wie? Ich habe keine Lust mich von irgendwelchen Leuten aus irgendeinem Grund ärztlich untersuchen zu lassen oder mich rechtfertigen zu müssen.

Danke.
bob121 ist offline  
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Alt 06.09.2009, 20:50   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo bob,

schön zu sehen, dass der Umgang mit dem Internet auch sinnvoll sein kann, herzlich wilkommen erst mal.

Zu Deiner Frage, Du hast- nach Deinen gegebenen Infos- erst mal keinen Grund zur Sorge. Anscheinend wurde ein Betreuung für Dich angeregt und der Richter möchte Dich dazu hören, auch um sich ein Bild zu machen. Und genau da liegt deine Chance, ohne Anwalt, ohne grosses Theater.
Geh hin, erkläre Dich und deine Meinung und vor allem frage wer die Betreuung angeregt hat.
Es ist inzwischen ziemlich verbreitet, dass Eltern die mit den "Kindern" nicht mehr zurechtkommen die Idee haben: da muss ein Betreuer her, der sorgt für Ordnung.
(Ich gehe davon aus, dass Du nicht vergessen haben könntest wenn eine Person der Betreuungsstelle Dich vorher schon mal zu einer Betreuung befragt hätte?)

An Deiner Stelle würde ich da sehr gelassen hingehen und Deine Sichtweise, nämlich dass Du zwar einige Probleme hast aber keine die eine Betreuung rechtfertigen, mit dem Richter besprechen.
Begriffe wie Freiheit und Frechheit würde ich dabei nicht gebrauchen. Internetsucht wäre auch kein Grund für eine Betreuung.

Das alles ist am Sonntag abend zwar sehr unangenehm aber lass Dich nicht verdriessen und stell Dich morgen ganz vernünftig der Sache.

Ich drücke Dir die Daumen und es wäre schön wenn Du weiter berichtest.
Viel Glück, Grüsse,
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.09.2009, 21:11   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.09.2009
Beiträge: 3
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Also das kommt zu 99% von meinen Eltern die mir auch schon mitgeteilt haben dass sie öfters mit einem Pyschologen reden wegen meiner Internetsucht. Bei MIR hat sich bisher niemand in irgendeiner Form bei mir gemeldet und das Wort "Betreuung" höre ich heute zum ersten Mal. MUSS ich denn da überhaupt hingehen um irgendwas zu sagen? Ehrlich gesagt sehe ich überhaupt keinen Grund mich dafür zu rechtfertigen ob ich nun Internetsüchtig bin oder nicht, geschweige denn mich von irgendwem ärztlich untersuchen zu lassen. Vor allem steht in dem Brief nichtmal ein Grund WARUM ich da hin soll, es steht quasi garnichts drin.

Meine Eltern wissen angeblich auch nicht was der Brief soll oder warum ich da hingehen soll, allerdings fiel der Satz " die werden dich wohl ärztlich untersuchen " ...
Desweiteren ist der Brief vom 31.08.ten das heisst er wurde mir jetzt absichtlich nur 1 Tag vor dem Termin gegeben wahrscheinlich damit ich mich nicht in irgendeiner Art informieren oder sonstiges unternehmen kann...

Ich finde das alles sehr seltsam und hab keine Lust da in irgendein Fettnäpfchen zu laufen. Im Internet habe ich noch diesen Absatz hier gefunden:

Zitat:
Keine Betreuungsanordnung gegen den freien Willen

Wer seinen Willen frei bestimmen kann, also geschäftsfähig ist, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen. (siehe auch Freier Wille). Die Betreuung dient nicht dazu, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern, oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (vgl. zuletzt BayObLG FamRZ 2006, 289, früher bereits FamRZ 2003, 962 = BtPrax 2003, 178 sowie BayObLG BtPrax 2001, 79 = FamRZ 2001, 1249). Allerdings wird bei einer erheblichen geistigen Krankheit (zum Beispiel einem akuten schizophrenen Schub) der Wille von der Krankheit beeinflusst sein, so dass ein „freier“ Wille dann insoweit nicht vorliegen kann, so dass es sich in der Praxis als Kriterium pro und kontra einer Betreuerbestellung als wenig hilfreich erwiesen hat.
Quelle:
Betreuung (Recht) ? Wikipedia

Irgendwie komme ich mir grade vor als würde ich wie ein Schwerverbrecher oder Wahnsinniger behandelt werden -.-

Wenn ich jetzt z.b. meine Schwester nicht leiden kann kann ich dann einen Betreuer für sie verlangen und sie muss vors Amtsgericht gehen und sich rechtfertigen? Ist doch schwachsinn...

Geändert von bob121 (06.09.2009 um 21:13 Uhr)
bob121 ist offline  
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Alt 06.09.2009, 21:15   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich habe mal für den Sohn einer Betreuten Betreuung beantragt, weil er mit 18 in den Haushalt der Mutter zurückkehrte, zwei Ansätze zum Erwerb eines qualifizierten Hauptschulabschlusses abbrach und keine Anstalten machte, sich um Arbeit zu bemühen oder irgendeine finanzielle Basis für sich aufzubauen, sondern von der Mutter durchgefüttert werden wollte. Der war erst stinksauer, hat dann aber die Chance begriffen. Nach 20 Monaten ließ ich die Betreuung aufheben, weil er inzwischen einen überdurchschnittlichen Hauptschulabschluss hat, eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer macht und selbstbewusst und sachgerecht Anträge bei Behörden stellen kann.
Ich kann also verstehen, wenn Eltern Betreuung anregen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Sohn keine Veranlassung sieht, sein Leben in die Hand zu nehmen, weil Hotel Mama Vollpension und Wäscheservice bietet. Wie die Situation im konkreten Fall ist, weiß ich natürlich nicht. Dazu wird ja nichts gesagt.
ronja ist offline  
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Alt 06.09.2009, 21:32   #5
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Ort: Wirkungsstätte Berlin
Beiträge: 50
Standard keep cool

Hallo Bob,

surf mal im Netz: § 1896 BGB

dann geh morgen cool hin und frage mal nach Deiner Einschränkung.

und surf mal "Geschäftsfähigkeit" und "Betreuung"

und dann sag Dir

"so what"

imho

Liebe Grüße
ein neuer
BetreuHerr
BetreuHerr ist offline  
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Alt 06.09.2009, 21:32   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Bob,

da hast Du doch schon den richtigen Absatz gefunden. Ich kann Dir nur raten- geh hin und erkläre Dich vernünftig. Denn nur so bekommst Du auch raus was da los ist.
Im Gericht wirst Du nicht ärztlich untersucht, was sind das denn für Ideen?

@ronja, das vrstehe ich nicht. Eine Betreuung wird doch nicht aus erzieherischen Gründen eingerichtet- diese Tendenz oder diesen Wunsch beobachte ich in der Praxis chon aber ich bin froh dass unser Gericht da genau hinsieht und nicht mitspielt.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 06.09.2009, 21:42   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Beiträge: 2,086
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Hallo bob,

Schwerverbrecher bekommen mal einen Bewährungshelfer und akut unter Wahn leidende Menschen werden bei Gefahr geschlossen untergebracht. Du hast wohl keinen Bewährungshelfer und turnst auch noch frei und lustig von zuhause im internet herum.

Michaela hat ja schon ausreichend die Hintergründe erklärt. Stell Dir einfach vor, Du mußt zur Musterung für die Bundeswehr. Da geht man i.d.R. auch nicht mit Spaß in den Backen hin, aber man kommt nicht drumrum. Die Crux beim Betreuungsrecht ist, daß jeder Bürger beantragen kann, daß für einen anderen Menschen eine Betreuung eingerichtet wird. Man sollte dies aber nicht mißbräuchlich machen, d.h. ohne nachvollziehbaren Grund, da man für die Verfahrenskosten herangezogen werden kann und man sich mglw. zivilrechtliche Probleme an's Bein bindet.
Das Du Dich unwohl in Deiner Haut fühlst und sauer bist, ist sehr nachvollziehbar. Du solltest aber Michaelas Rat befolgen und diesen Termin wahrnehmen. Wenn Du Dich dort klar und souverän darstellst und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung als absurde Idee widerlegen kannst, dann passiert nichts. Richter sind auch Menschen und sie schreiben mit gutem Gewissen gerne, daß eine Betreuung nicht notwendig ist. Damit haben sie den Fall nämlich vom Tisch. Wenn Du Pech hast, dann wird wirklich noch ein ärztliches Gutachten angefordert, aber auch dem Arzt gegenüber kannst Du Dich orientiert und zur freien Willensbildung fähig präsentieren.
Nimmst Du die Termine nicht wahr, dann kann auch die Vorführung angeordnet werden. Das wäre dann schon ein weniger guter Start für das ganze Procedere.
Internetsucht, Arbeitslosigkeit oder das Wohnen im fortgeschrittenen Alter bei den Eltern ist alleine kein Grund für die Einrichtung einer Betreuung. Dahinter muß immer eine Krankheit oder Behinderung stehen, die Dein Denken und Handeln beeinträchtigt. Die ersten zwei Sätze in Deinem link sind dazu sehr aussagekräftig.

Ich wünsche Dir morgen viel Glück.

Schöne Grüße
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 06.09.2009, 22:11   #8
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
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Michaela, es ist ja die Frage, weshalb jemand lieber zu Hause wohnt und sich - wie in dem von mir geschilderten Fall - um nichts kümmert.
Ich habe damals dem Gericht geschrieben, dass ich mir keine Sorgen um ihn machen würde, wenn er zu diesen Lebenskünstlern gehören würde, in in Talkshows zu Themen wie "Wer arbeiten geht ist blöd" auftreten und genau wissen welche staatlichen Leistungen sie beanspruchen können. Dann versuchte der Herr von der Betreuungsstelle mit "vernünftigen" Absprachen, die - ebenso wie vorher ein Jahr lang bei mir - zugesichert und versäumt worden, dann stellte ein Gutachter fest, da sei irgendetwas, er könne nur nicht so genau sagen was, und weil der junge Mann inzwischen wollte, dass er unterstützt wird - ich habe das als "Nachreifung" verstanden - wurde auf zwei Jahre eine Betreuung eingerichtet, die ich dann - wie gesagt - vorzeitig aufheben ließ. Der war inzwischen so lebenstüchtig, dass er mir sogar vorschlug, die Betreuung weiterlaufen zu lassen, damit ich noch ein paar Monate die Pauschale bekomme.
Ich fand aber, er hatte die Aufhebung verdient.
ronja ist offline  
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Alt 07.09.2009, 01:09   #9
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Hallo Bob121,

wenn jemand die Betreuung angeregt hat, dann muss das von Amts wegen überprüft werden. Nichts weiter ist das zunächst.

Wie Du schon selber herausgefunden hast und hier beschrieben wurde, kann kein geschäftsfähiger Mensch gegen seinen Willen betreut werden.

Alles Gute für Deinen Termin und vielleicht kannst Du uns ja mal berichten wie das ausgegangen ist.
Tina L. ist offline  
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Alt 07.09.2009, 08:34   #10
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Beiträge: 14,097
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Guten Morgen ronja,

dabei musste ich erst mal grinsen:
Michaela, es ist ja die Frage, weshalb jemand lieber zu Hause wohnt und sich - wie in dem von mir geschilderten Fall - um nichts kümmert.

Ich bin nicht zynisch wenn ich sage, das ist nicht krank, das ist einfach faul und bequem, weit verbreitet und absolut zeitgemäss. Früher erschreckte man solche Faulpelze mit dem schwarzen Mann, heute übernimmt diese Funktion in den Augen mancher Eltern der Betreuer

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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anhörung, betreuungsantrag, einrichtung der betreuung

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