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Betreute lässt sich nicht erreichen

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Hallo und guten Morgen, ich habe ein Problem mit einer Betreuten. Die Dame lässt sich nicht erreichen. Sie öffnet weder ...


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Alt 14.12.2009, 08:43   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Gehrden
Beiträge: 248
Standard Betreute lässt sich nicht erreichen

Hallo und guten Morgen,
ich habe ein Problem mit einer Betreuten.

Die Dame lässt sich nicht erreichen.

Sie öffnet weder die Tür (nach Anmeldung), ohne Anmeldung natürlich auch nicht. Sie beantwortet keine Schreiben und reagiert überhaupt nicht.

Einschreiben mit Rückschein kommen ungeöffnet nach Frist zurück.

Telefonnummer oder Handynummer sind mir nicht bekannt.

Was kann man noch tun ?

Wäre für ein paar Tipps dankbar!

Einen guten Wochenstart,
wünscht
thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 14.12.2009, 09:00   #2
Moderatorin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
Standard

Guten Morgen thomzin,

Glückwunsch, das ist hartes Brot

Auf jeden Fall mal bei den Wohnungsnachbarn fragen ob diese aus der Wohnung etwas hören? Ob sie im Lande ist?

Für welche Aufgaben bist Du zuständig? War sie zur Anhörung am Gericht?
Am Gericht die Akte lesen um vielleicht Anhaltspunkte zur Info zu bekommen, auf jeden Fall sollte die Betruungsbehörde doch mit der Dame gesprochen haben vor Einrichtung der Betreuung. Evtl. hat auch ein Arzt eine Stellungnahme geschrieben.

Wovon sie lebt? Beim Sachbearbeiter anfragen, vielleicht weiss der mehr.
Das wären meine Ideen für`s Erste.

Viel Glück, Gruss.
Michaela
__________________
K. Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt dann steht er nicht auf, sondern fragt wer Schadenersatzpflichtig ist.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.12.2009, 09:15   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Gehrden
Beiträge: 248
Standard

Guten Morgen Michaela,

danke für Deine Tipps!

Wohnungsnachbarn erzählen, daß sie von Vielen gesucht wird. Sie sei öfters bei der Tochter (Adresse nicht bekannt).

Ich bin für Gesundheit, Vermögen, Wohnung und Rechts-, Antrags-, und Behördenangelegenheiten zuständig.

Zur Anhörung ist sie nach der 2ten Aufforderung mit Androhung der Zwangsvorführung erschienen.

Werde jetzt Deine Tipps befolgen, und beim Gericht und der Betreuungsbehörde nachhaken.

Einen schönen Arbeitstag,

thomzim
thomzim ist offline  
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Alt 14.12.2009, 09:42   #4
Moderatorin/Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
Standard

ich nochmal,

das alles würde ich sofort dem Gericht schriftlich mittteilen.

Bei uns ist es so, dass solche Betreuungen dann - ja nach Schwere der Erkrankung- vom Schreibtisch aus, ohne persönlichen Kontakt, geführt werden können/sollen.
Andere Gerichte heben in solchen Fällen dann aber auf.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 14.12.2009, 12:14   #5
Administratorin / Berufsbetreuerin / Verfahrenspflegerin
 
Benutzerbild von Tina L.
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 1,889
Standard

Hallo,

Zitat:
Sie sei öfters bei der Tochter (Adresse nicht bekannt).
Die Adresse ließe sich über das Einwohnermeldeamt herausfinden.

Wie Michaela schon geschrieben hat, ich würde die Umstände trotzdem schriftlich an das Gericht weitergeben.

Bei uns hebt das Gericht in solchen Fällen die Betreuung auf, mit dem Hinweis, dass sie auch wieder eingerichtet werden kann, wenn der Betroffene eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert.
__________________
Mit freundlichen Grüßen

Tina


Geh Deinen Weg und lass die anderen reden (J. W. Goethe)
Tina L. ist offline  
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