Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung mit Hindernis im Unterforum Rechtsfragen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte Euch folgenden Sachverhalt zu bewerten:
Herr A flüchtet aus der gemeinsamen Wohnung mit seiner ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 11
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte Euch folgenden Sachverhalt zu bewerten: Herr A flüchtet aus der gemeinsamen Wohnung mit seiner Ehefrau und zieht heimlich aus. Er zieht in eine neu angemietete Wohnung und nimmt nach eigenem Ermessen Einrichtungsgegenstände aus der gemeinsamen Wohnung mit. Das vorhandene Sparvermögen teilt er ebenfalls selber auf. Hierzu gab es juristische Auseinandersetzungen. Es floss ein Teil des Vermögens zurück an die Ehefrau. Herr A steht nun ca. 3 Monate nach dem Auszug unter Betreuung und die neue Wohnung soll laut Beschluss aufgelöst werden. Die Ehe besteht. Herr A kann seinen Willen nicht mehr äußern und wohnt in einem Pflegeheim. Meines Wissens ist die Auflösung der Wohnung nur zusammen mit der Ehefrau machbar, da die Ehe noch besteht und die Einrichtung der neuen Wohnung zum Vermögen der Eheleute gezählt werden muss. Wie würdet Ihr an die Sache heran gehen?
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Das einzig Beständige ist die Veränderung. Geändert von Hamtace (06.02.2010 um 17:23 Uhr). |
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#2 |
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Moderatorin/Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1,457
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Hallo hamtace,
meinem Verständnis nach handelt es sich nicht mehr um die eheliche Wohnung. Die Auseinandersetzung um die ehelichen Gegenstände/Möbel scheint Deiner Darstellung nach geregelt- also, wer bekommt beim getrennt- Leben welche Dinge. Der Mietvertrag läuft doch sicher nur auf deinen Betreuten, also ist es alleine seine Wohnung und es sind seine Möbel. Ich sehe keinen rechtlichen Grund für eine Beteiligung der Ehefrau. Das wäre anders wenn dein Betreuter verstorben wäre und sie geerbt hätte. Grüsse Michaela
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K. Tucholsky: Wenn der Deutsche hinfällt dann steht er nicht auf, sondern fragt wer Schadenersatzpflichtig ist. |
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