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Jugendliche 18 Jahre alt soll gegen ihren Willen unter Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Jugendliche 18 Jahre alt soll gegen ihren Willen unter Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ich habe eine Junge Frau zu einem Berufsvorbereitungslehrgang in meiner Gruppe. Heute haben wir erfahren das ihre Erzieher einen ...


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Alt 19.05.2010, 21:45   #1
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Beiträge: 1
Standard Jugendliche 18 Jahre alt soll gegen ihren Willen unter Betreuung

Hallo ich habe eine Junge Frau zu einem Berufsvorbereitungslehrgang in meiner Gruppe.
Heute haben wir erfahren das ihre Erzieher einen Antrag auf Betreuung gestellt haben sie wurde nicht gefragt ob sie das möchte.
Die Jugendliche ist über das Jugendamt bei uns angemeldet worden.
Ihre Mutter ist damit einverstanden das sie unter Betreuung gestellt wird.
Diese Junge Frau hat auf Grund ihrer Diabetes einen GDB von 60 ist aber in der Lage sich selber Insulin zu spritzen und ihre Werte aufzuzeichnen. Heute hat sie sich völlig Selbstständig eine Praktikumstelle gesucht als Verkäuferrin.
Der Grund den man angibt ist man hätte Angst um ihr Leben, vor 3 Jahren hat sie einemal Suizitgedanken geäusert das soll jetzt als Grund herhalten für die Betreuung.
Ich und auch die Jugendliche wir fragen uns warum jetzt und nicht schon die zurückliegenden Jahre.
Ich möchte noch dazu anmerken das ich der Schwerbehindertenvertreter in unserer Einrichtung bin also auch für die Junge Dame zuständig bin wenn sie Benachteiligt wird.
Was können wir tun um die Betreuung zu verhindern können wir uns auf den §1896 BGB Abs1 berufen wo es heist Gegen den Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Vielen Dank für die Hilfe

Geändert von Asterix (19.05.2010 um 21:52 Uhr)
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Alt 19.05.2010, 22:25   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Guten Abend!

Ihr Engagement in Ehren - aber ich kann mir gut vorstellen, dass Ihnen eventuell ein paar Kenntnisse fehlen, die das Bild etwas runder machen würden.


Zitat:
Zitat von Asterix Beitrag anzeigen
Heute haben wir erfahren das ihre Erzieher einen Antrag auf Betreuung gestellt haben sie wurde nicht gefragt ob sie das möchte.
Dann kann man aber doch nicht behaupten, sie würde gegen ihren Willen unter rechtliche Betreuung gestellt werden sollen, oder?
Spätestens in der richterlichen Anhörung wird sie gefragt und kann ihre Meinung äußern - von den Betreuungsrichtern wird diese Aussage des Betroffenen durchaus als sehr wichtig und hoch eingeschätzt.

Sollten die zuständigen Erzieher tatsächlich nicht mit ihr darüber gesprochen haben, wäre das natürlich nicht unbedingt ein guter Stil - das hat aber nichts mit rechtlicher Betreuung an sich zu tun.


Zitat:
Ihre Mutter ist damit einverstanden das sie unter Betreuung gestellt wird.
Ist verfahrensrechtlich eher irrelevant - d. h. es spielt für das Gericht oder das Recht allgemein eine sehr untergeordnete rolle, ob Familienangehörige das wollen oder nicht. Viel relevanter ist eben letztlich, ob rechtliche Betreuung notwendig und von der betroffenen Person gewünscht wird.


Zitat:
Diese Junge Frau hat auf Grund ihrer Diabetes einen GDB von 60 ist aber in der Lage sich selber Insulin zu spritzen und ihre Werte aufzuzeichnen. [...]
Der Grund den man angibt ist man hätte Angst um ihr Leben, vor 3 Jahren hat sie einemal Suizitgedanken geäusert das soll jetzt als Grund herhalten für die Betreuung.
Ist das wirklich alles, wird die Betreuung nicht errichtet werden. Aber ich schätze einfach mal ganz wagemutig, dass da durchaus noch mehr schief läuft bzw. psychopathologisch bzw. in Form einer geistigen Behinderung vorliegt mit entsprechendem Unterstützungsbedarf. Weshalb eben sonst würde die Betreuung nun angeregt werden - und nicht bereits vor 3 Jahren?

Abgesehen davon: Ich hab auch einen GdB von 60 und äußere beinahe täglich Suizidgedanken - besonders nachdem ich im Büro den AB morgens abgehört und die Post gelesen habe...
Ernsthaft: Was ich meine, ist, dass die Äußerung von Suizidgedanken oder ein bestimmter GdB an sich weder zwingend Hinweis auf eine psychische Erkrankung, noch alleine Grund für eine rechtliche Betreuung ist. Es kommt auf den Kontext und Hintergrund der Äußerung an - wie ernst sie gemeint war, welchen Anlass sie hatte, in welcher Lebenssituation der Mensch sich befindet, etc.
Es kommt ferner auf den Umfang der Erkrankungen / Behinderungen an und darauf, ob sich daraus ein Unterstützungsbedarf ergibt, der nicht anderweitig gedeckt werden kann (auch z. B. durch bereits involvierte Einrichtungen wohl gemerkt - also u. U. auch durch Sie).
Da steckt also mutmaßlich schon mehr hinter dieser Anregung, als die beiden o. g. Umstände. Falls nicht, gibt es auch keinen Grund zur Beunruhigung - denn dann würde aller Voraussicht nach auch keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.


Zitat:
Ich und auch die Jugendliche wir fragen uns warum jetzt und nicht schon die zurückliegenden Jahre.
Die Frage wäre doch bei den zuständigen Erziehern gut aufgehoben, oder? Zumindest der Betroffenen gegenüber müssten sie schon Gründe äußern können.


Zitat:
Ich möchte noch dazu anmerken das ich der Schwerbehindertenvertreter in unserer Einrichtung bin also auch für die Junge Dame zuständig bin wenn sie Benachteiligt wird.
Da werd' ich jetzt schon ein wenig grantig.
Gerade als Schwerbehindertenvertreter sollte man rechtliche Betreuung als Chance und Unterstützungsmöglichkeit erkennen können - nicht als Benachteiligung, oder?


Zitat:
Was können wir tun um die Betreuung zu verhindern
Was wissen sie über rechtliche Betreuung, um so sicher zu sein, dass man sie unbedingt verhindern muss?
Wenn sie nicht notwendig ist, wird sie wohl auch nicht errichtet werden - so will es zumindest das Gesetz, auch wenn manchmal Richter einen etwas anderen Eindruck von "Notwendigkeit" haben, als man als Außenstehender für vernünftig hält.


Zitat:
können wir uns auf den §1896 BGB Abs1 berufen wo es heist Gegen den Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
In dieser Norm ist der "freie" Wille gemeint - das macht durchaus einen Unterschied. Den Betreuungsgerichten ist in der Regel diese Norm schon selber sehr gut bekannt - und man respektiert sie da auch durchaus.

Es werden vermutlich genauso oft völlig unsinnig und unnötig rechtliche Betreuungen angeregt (und nicht eingerichtet), wie nötige und sinnvolle Betreuungen verdammt und verteufelt (und dennoch nicht aufgehoben).
Das Prüfungsverfahren ist keine Tragödie und vielleicht entwickelt sich daraus ja auch ein anderes Verständnis für die Lebensumstände der Betroffenen bei allen Beteiligten - egal, wie's ausgeht.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 20.05.2010, 01:15   #3
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Beiträge: 10
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Hallo Asterix,

Zitat:
Heute haben wir erfahren das ihre Erzieher einen Antrag auf Betreuung gestellt haben
Für welche Bereiche soll denn überhaupt eine Betreuung eingerichtet werden?
Wenn man dies wüßte, könnte man besser beurteilen, was die Gründe dafür sind.

Zitat:
Der Grund den man angibt ist man hätte Angst um ihr Leben
Haben Sie diesen Grund von ihren Erziehern erfahren oder von der Jugendlichen?
Ich meine, vielleicht denkt sie sich ja nur, dass dies der Grund ist, aber die eigentlichen Gründe sind noch andere.

Zitat:
vor 3 Jahren hat sie einemal Suizitgedanken geäusert das soll jetzt als Grund herhalten für die Betreuung.
Wenn man Suizidgedanken äußert (und dies für glaubhaft gehalten wird), kann man zwangseingewiesen werden in die Psychiatrie.
Wenn man sich dagegen wehrt, kann man einen Betreuer bekommen für Aufenthaltsbestimmung (und event. auch Gesundheitssorge, wegen den Tabletten), weil dadurch dann der Betreuer entscheiden kann, ob und wie lange man in der Psychiatrie bleibt und nicht mehr man selbst. Und der stimmt in der Regel dem zu, was die Ärzte sagen und wollen.
Gab es damals mal so eine Situation, wo sie wegen Suizid in die Psychiatrie mußte?

Zitat:
warum jetzt und nicht schon die zurückliegenden Jahre.
Naja, solange man noch nicht 18 ist, können ja auch die Eltern das mitbestimmen, was eben von jetzt an nicht mehr so wäre.

Aber dass sie nur deshalb jetzt eine Betreuung einrichten, wenn aktuell nichts vorgefallen ist in dieser Richtung, das kann ich mir auch schwer vorstellen.

Vielleicht können sie ja mal mit dem Sozialpädagogen/ Antragsteller reden, um genauer zu erfahren, was da dahinter steckt.

Zitat:
Zitat von Chesterfield
Spätestens in der richterlichen Anhörung wird sie gefragt und kann ihre Meinung äußern - von den Betreuungsrichtern wird diese Aussage des Betroffenen durchaus als sehr wichtig und hoch eingeschätzt.
Also bei mir war das nicht so. Bei mir zählte die Meinung der Ärzte und meine Ansicht zählte nichts. Und sie hätten mir den freien Willen abgesprochen, weil ich die Notwendigkeit der Betreuung nicht einsehen wollte und es dann ohne meine Zustimmung gemacht, wenn ich mich weiter dagegen gewehrt hätte.

Zitat:
Zitat von Asterix
sie wurde nicht gefragt ob sie das möchte.
Also spätestens wenn sie den richterlichen Beschluss über die Betreuung bekommt, kann sie Widerspruch dagegen einlegen.

Ich weiß nicht, ob es in jedem Fall so ist, aber für die Einrichtung der Betreuung muss doch auch ein ärztliches Gutachten erstellt werden. Und vielleicht kann sie sich da ja einen Gutachter suchen, dem sie vertraut und der ihre Interessen vertritt.
Außerdem muss sie niemanden von der Schweigepflicht entbinden, von dem sie nicht will, dass er dem Gericht etwas über sie mitteilt.
(Das hat meine Ärztin bei mir nämlich ganz geschickt eingefädelt und formuliert und hinterher stand im Protokoll, dass ich sie von der Schweigepflicht entbunden habe, obwohl mir das in dem Moment gar nicht bewußt war. Also Vorsicht bei Fragen in diese Richtung.)

Falls sie die Betreuung wirklich nicht abwenden kann, dann kann sie zumindest noch versuchen, sich selbst einen Betreuer zu suchen und diesen dem Gericht vorschlagen, damit kein Berufsbetreuer verordnet wird. Denn die Betreuung kann eigentlich jeder übernehmen, der "geeignet" ist und das Gericht muss eigentlich auf die Wünsche des Betroffenen eingehen. Sie könnte dann jemanden nehmen, dem sie vertraut und der in ihrem Interesse handelt.

Eine gute Website, wo der ganze Sachverhalt der rechtlichen Betreuung in einfachen und verständlichen Worten erläutert ist, und alles, was man so grob darüber wissen sollte, findest du unter

Betreuung

Anwälte, die euch bei Dingen wie Zwangsbetreuung und Zwangseinweisung helfen können, findest du unter

Konsequente Rechtsanwälte — Zwangspsychiatrie

Oben links auf dieser Seite findest du auch 5 Themen dazu, wie man dem ganzen vorbeugen kann, bzw. wieder rauskommt, wenn es schon passiert ist, z.B. mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
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Alt 20.05.2010, 08:27   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
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Zitat:
Zitat von Zwangsbetreuter Beitrag anzeigen
Also bei mir war das nicht so. Bei mir zählte die Meinung der Ärzte und meine Ansicht zählte nichts. Und sie hätten mir den freien Willen abgesprochen, weil ich die Notwendigkeit der Betreuung nicht einsehen wollte und es dann ohne meine Zustimmung gemacht, wenn ich mich weiter dagegen gewehrt hätte.
Hm, tja, was soll man sagen. Auch wenn gutachterlich das Fehlen eines freien Willens festgestellt worden ist, war auch nach FGG eine richterliche Anhörung mit dem Betroffenen abzuhalten. Und Du willst sagen, dass Du keine hattest?

Die Behauptung, dass bei jemandem das Fehlen der Fähigkeit zur freien Willensbildung diagnostiziert worden sei, weil er sich gegen rechtliche Betreuung gewehrt habe, ist genauso allgegenwärtig, wie Quatsch. Und ich möchte mein Gesäß samt linker Kniescheibe darauf verwetten, dass dies als Grund auch nicht in einem Gutachten zu finden ist.


Zitat:
Ich weiß nicht, ob es in jedem Fall so ist, aber für die Einrichtung der Betreuung muss doch auch ein ärztliches Gutachten erstellt werden.
Jupp, § 280 FamFG (früher § 68b FGG).


Zitat:
Und vielleicht kann sie sich da ja einen Gutachter suchen, dem sie vertraut und der ihre Interessen vertritt.
Ein Gutachter ist als solcher per se ungeeignet, wenn er "Interessen" vertritt.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 20.05.2010, 09:03   #5
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Hallo Asterix,

es ist immer wieder schön zu sehen, dass Menschen/Mitarbeiter sich doch noch mehr Gedanken um Andere machen und bei Unklarheiten nachfragen. Lasse Dich nicht davon abbringen.

Um die Fragen zu beantworten fehlt vielleicht noch etwas an Infos. Als erstes: kann es sein, dass die junge Dame geistig behindert ist? Dann wäre das ein normaler Vorgang und die Erklärung der Mutter würde auch passen, nämlich das sie das für ihre Tochter nicht übernehmen kann. Der Grund dafür wäre dann die jetzt eingetretene Volljährigkeit.

Im Übrigen stimmt auch was Du sagst, gegen seinen Willen kann in der Regel kein Betreuer bestellt werden, Ausnahmen davon kann man sehr gut im Betreuungsrechtlexikon von Herrn Deinert nachlesen.
Ich würde erst mal Ruhe bewahren, für eine Betreuung würde ein ärztliches Attest gebraucht welches die Notwendigkeit bescheinigt und die junge Dame wird auf jeden Fall auch gefragt werden was sie davon hält.

In einem möchte ich aber meinen Vorschreibern zustimmen: eine Betreuung zu haben/zu bekommen ist weder etwas schlechtes noch ehrabschneidend, sondern kann u.U. eine grosse Hilfe sein.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2010, 14:01   #6
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Benutzerbild von Zwangsbetreuter
 
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Beiträge: 10
Standard @ Chesterfield

Zitat:
Hm, tja, was soll man sagen. Auch wenn gutachterlich das Fehlen eines freien Willens festgestellt worden ist, war auch nach FGG eine richterliche Anhörung mit dem Betroffenen abzuhalten. Und Du willst sagen, dass Du keine hattest?
Doch, ich hatte schon eine, aber

Zitat:
von den Betreuungsrichtern wird diese Aussage des Betroffenen durchaus als sehr wichtig und hoch eingeschätzt.
das war bei mir nicht so. Meine Sichtweise der ganzen Sache hat leider überhaupt nichts gezählt und ich denke, das Urteil der Richterin stand schon vor der Anhörung fest.

Zitat:
Die Behauptung, dass bei jemandem das Fehlen der Fähigkeit zur freien Willensbildung diagnostiziert worden sei, weil er sich gegen rechtliche Betreuung gewehrt habe, ist genauso allgegenwärtig, wie Quatsch.
So direkt natürlich nicht. Aber ich habe mich gegen die Behandlung mit Psychopharmaka gewehrt. Deshalb wurde die Betreuung veranlaßt. Und der freie Wille, mich gegen die Betreuung zu wehren, wurde mir abgesprochen, weil ich "nicht in der Lage sei, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen zu erkennen."
Ein Arzt braucht also nur zu behaupten, du seist psychisch krank und wenn du mit seiner Diagnose nicht übereinstimmst, dann spricht er dir auch noch den freien Willen ab und verpasst dir einen Betreuer, mit dessen Hilfe er dann mit dir machen kann, was er will.

Zitat:
Ein Gutachter ist als solcher per se ungeeignet, wenn er "Interessen" vertritt.
Bei mir hat die Ärztin, die die Betreuung beantragt hat, auch das Gutachten geschrieben, und somit war es doch ganz klar, dass sie darin ihre Interessen (die Betreuung einzurichten) vertritt.
Ich denke auch, dass sie völlig ungeeignet dazu war. Aber warum wird sowas dann überhaupt zugelassen?
Dann sollte es doch ein Gesetz geben, was vorschreibt, dass das Gutachten von einer unabhängigen und neutralen Person erstellt wird, oder?
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Alt 20.05.2010, 14:27   #7
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Hallo.

Zitat:
Zitat von Zwangsbetreuter Beitrag anzeigen
Ein Arzt braucht also nur zu behaupten, du seist psychisch krank und wenn du mit seiner Diagnose nicht übereinstimmst, dann spricht er dir auch noch den freien Willen ab und verpasst dir einen Betreuer, mit dessen Hilfe er dann mit dir machen kann, was er will.
Ganz so einfach ist das nicht. Der Arzt muss schon beweisen, dass seine Diagnose richtig ist. Dazu hat er unter anderem seine Beobachtungen (und die anderer Personen) in das Gutachten zu schreiben.

In der Aufforderung vom Gericht an den Arzt das Gutachten zu erstellen wird extra noch mal auf die Gutachter-Funktion und der damit verbundenen Wahrheitspflicht hingewiesen.

Nebenbei: Was hat ein Arzt davon Dich zwangszubehandeln/zwangszubetreuen? Wenn Du dem auf den Wecker gehtst wäre es doch einfacher für ihn Dich als "geheilt" zu entlassen.

Nebenbei: In Brandenburg ist es so, dass man sich als designierte betreute Person eine Person des Vertrauens zum Richtertermin mitnehmen darf. Die kann man sich selbst aussuche, muss man aber nicht. Hattest Du diese Chance nicht; jemanden zu benennen, der Dich in Deiner Meinung bestärkt, dass der Arzt Dich über den Tisch ziehen will?

Gruß Tom

PS: Kinder finden es übrigens schrecklich und furchtbar ungerecht wenn man ihnen die Schokolade wegnimmt - gesunde Zähne hin oder her.
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 20.05.2010, 14:49   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
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Hallo Michaela.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
In einem möchte ich aber meinen Vorschreibern zustimmen: eine Betreuung zu haben/zu bekommen ist weder etwas schlechtes noch ehrabschneidend, sondern kann u.U. eine grosse Hilfe sein.
Das sagst Du so - für Betreuer und Aussenstehende mag das so sein.

Die demente Omi wird sich auch nicht groß beschweren.

Bei manischen, paranoiden, schizophrenen, angstgestörten, suchterkrankten usw. Menschen kommt die Betreuung nicht immer als Hilfe, sondern als Angriff auf ihre Persönlichkeit an.

Grund hierfür sind fast immer Wahrnehmungsstörungen die eine helfende Hand als bedrohlich Faust sehen.

Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
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Alt 20.05.2010, 14:53   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,

können wir uns hier bitte auf die Diskussion zu den von Asterix aufgeworfenen Fragen beschränken. "Zwangsbetreuter" kann an anderer Stelle seine Problematik darstellen. Weitere Postings, die sich nicht auf Asterix beziehen, werden wir kommentarlos herausnehmen.

Es grüßt mal wieder das Aufräumteam
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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