Dies ist ein Beitrag zum Thema Mindestauszahlung Grundsicherung ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine meiner Betreuten erhält Grundsicherung.
Davon wird ihr monatlich die Mietkaution abgezogen.
Jetzt hat das Sozi angeblich eine Überzahlung ...
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31.05.2010, 21:01 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Mindestauszahlung Grundsicherung ?
Hallo,
eine meiner Betreuten erhält Grundsicherung. Davon wird ihr monatlich die Mietkaution abgezogen. Jetzt hat das Sozi angeblich eine Überzahlung in den Vormonaten festgestellt ( was ich noch prüfen werde) und zieht noch einmal 10,00€ monatlich ab. Auszahlungsbetrag ist jetzt 74,00 € für den gesamten Monat. Davon hat sie noch weitere 20,00€ an die Stadtwerke abzuzahlen. Gibt es nicht eine Obergrenze bei Abzügen von der Grundsicherung ? Viele Grüße Dora |
31.05.2010, 21:19 | #2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Von meinen Betreuten erhalten auch welche Grundsicherung, aber in allen Fällen haben die auch eigene Renten, die eben nur nicht reichen. Bezüglich der Abzüge und der Auszahlungshöhe kann nichts gesagt werden, solange nicht bekannt ist, wieviel zum Leben insgesamt zur Verfügung steht.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
31.05.2010, 23:07 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Dora,
ich hab was von 10% im Ohr, kann Dir aber auf die schnelle keine Quelle nennen. Bzgl. der Mietkaution schau mal hier Tacheles Forum: Re: Kaution als Darlehn Rechtsanwalt in Kiel Blog Archiv Hessisches LSG: Keine Tilgung von Darlehen für Mietkaution durch Kürzung von Sozialleistungen abn Personal - montatliche Rückzahlungenvom Hartz IV bei Mietkaution rechtswidrig Die 20 € an die Stadtwerke sind wohl Vorauszahlungen für Strom und eh aus dem Regelsatz zu bestreiten, damit kannst Du schlecht argumentieren. By the way, 74 € sind 140 DM, früher wären wir froh gewesen, soviel im Monat zu haben. Ich sag bei den Einbehaltungen immer, "nur nicht in's minus rutschen".
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
01.06.2010, 00:22 | #4 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo dora,
schlüssel das mal bitte genauer auf! Von 359€ als Einzelperson auf 74€ runter? Das ist absolut rechtswidrig!! Kohlenklau hat dich ja schon informiert, dass eine Kaution während Grundsicherung/ALG2 nicht zu tilgen ist, die 10€ für die Überzahlung hingegen scheinen mir fair! Hat deine Betreute zufällig einen Behindertenausweis und da vielleicht noch ein G oder aG? Dann wäre ein Mehrbedarf für erwerbsunfähige Behinderte zu prüfen! Ich warte aber erstmal auf deine Aufschlüsslung! Und @ Kohlenklau, bevor du so dolle Sprüche a la "bloss nicht ins Minus rutschen" reisst, zeig mal, wie du mit effektiv 54€ im Monat hinkommst! Kopfschüttelnde Grüsse, MurphysLaw |
01.06.2010, 00:41 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Verehrte MurphysLaw, vielleicht war meine Ironie zu fein dosiert. Mit "minus" ist gemeint, daß die Einbehaltung nicht 359 € übersteigen sollte, damit man dem Sozialamt nicht noch Geld mitbringen muß. Ich schließe tatsächlich nicht aus, daß einige Sachbearbeiter den Regelsatz ohne Zucken auf 0 € runterkürzen, mehr wäre dann allerdings schlecht.
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01.06.2010, 11:46 | #6 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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In Ordnung, dann entschuldige bitte meine Reaktion, hatte dich falsch verstanden.
Danke für die Aufklärung! Gruss, MurphysLaw |
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