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Mindestauszahlung Grundsicherung ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mindestauszahlung Grundsicherung ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, eine meiner Betreuten erhält Grundsicherung. Davon wird ihr monatlich die Mietkaution abgezogen. Jetzt hat das Sozi angeblich eine Überzahlung ...


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Alt 31.05.2010, 21:01   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard Mindestauszahlung Grundsicherung ?

Hallo,
eine meiner Betreuten erhält Grundsicherung.
Davon wird ihr monatlich die Mietkaution abgezogen.
Jetzt hat das Sozi angeblich eine Überzahlung in den Vormonaten festgestellt ( was ich noch prüfen werde) und zieht noch einmal 10,00€ monatlich ab.
Auszahlungsbetrag ist jetzt 74,00 € für den gesamten Monat. Davon hat sie noch weitere 20,00€ an die Stadtwerke abzuzahlen.

Gibt es nicht eine Obergrenze bei Abzügen von der Grundsicherung ?

Viele Grüße Dora
dora88 ist offline  
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Alt 31.05.2010, 21:19   #2
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Von meinen Betreuten erhalten auch welche Grundsicherung, aber in allen Fällen haben die auch eigene Renten, die eben nur nicht reichen. Bezüglich der Abzüge und der Auszahlungshöhe kann nichts gesagt werden, solange nicht bekannt ist, wieviel zum Leben insgesamt zur Verfügung steht.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 31.05.2010, 23:07   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von dora88 Beitrag anzeigen

Gibt es nicht eine Obergrenze bei Abzügen von der Grundsicherung ?
Hallo Dora,

ich hab was von 10% im Ohr, kann Dir aber auf die schnelle keine Quelle nennen.
Bzgl. der Mietkaution schau mal hier
Tacheles Forum: Re: Kaution als Darlehn
Rechtsanwalt in Kiel Blog Archiv Hessisches LSG: Keine Tilgung von Darlehen für Mietkaution durch Kürzung von Sozialleistungen
abn Personal - montatliche Rückzahlungenvom Hartz IV bei Mietkaution rechtswidrig

Die 20 € an die Stadtwerke sind wohl Vorauszahlungen für Strom und eh aus dem Regelsatz zu bestreiten, damit kannst Du schlecht argumentieren.

By the way, 74 € sind 140 DM, früher wären wir froh gewesen, soviel im Monat zu haben. Ich sag bei den Einbehaltungen immer, "nur nicht in's minus rutschen".
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 01.06.2010, 00:22   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Hallo dora,

schlüssel das mal bitte genauer auf! Von 359€ als Einzelperson auf 74€ runter? Das ist absolut rechtswidrig!!
Kohlenklau hat dich ja schon informiert, dass eine Kaution während Grundsicherung/ALG2 nicht zu tilgen ist, die 10€ für die Überzahlung hingegen scheinen mir fair!

Hat deine Betreute zufällig einen Behindertenausweis und da vielleicht noch ein G oder aG? Dann wäre ein Mehrbedarf für erwerbsunfähige Behinderte zu prüfen!

Ich warte aber erstmal auf deine Aufschlüsslung!

Und @ Kohlenklau, bevor du so dolle Sprüche a la "bloss nicht ins Minus rutschen" reisst, zeig mal, wie du mit effektiv 54€ im Monat hinkommst!

Kopfschüttelnde Grüsse,

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 01.06.2010, 00:41   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen

Und @ Kohlenklau, bevor du so dolle Sprüche a la "bloss nicht ins Minus rutschen" reisst, zeig mal, wie du mit effektiv 54€ im Monat hinkommst!

Kopfschüttelnde Grüsse,

MurphysLaw
Verehrte MurphysLaw, vielleicht war meine Ironie zu fein dosiert. Mit "minus" ist gemeint, daß die Einbehaltung nicht 359 € übersteigen sollte, damit man dem Sozialamt nicht noch Geld mitbringen muß. Ich schließe tatsächlich nicht aus, daß einige Sachbearbeiter den Regelsatz ohne Zucken auf 0 € runterkürzen, mehr wäre dann allerdings schlecht.
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 01.06.2010, 11:46   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

In Ordnung, dann entschuldige bitte meine Reaktion, hatte dich falsch verstanden.

Danke für die Aufklärung!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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